Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

05. September 2013

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Filesharing

Beschluss des AG Köln vom 01.08.2013, Az.: 137 C 99/13 Die Installation eines Filesharing-Programms durch einen Internet-Nutzer erfolgt regelmäßig nicht mit der Absicht, Dritten das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten in einer konkreten anderen Stadt als der des Nutzers zu ermöglichen. Allein das billigende in Kauf nehmen einer deutschlandweiten Verbreitung reicht für die Anwendung des sog. „fliegenden Gerichtsstandes“ nicht aus. Gerichtsstand ist hierbei vielmehr der Bezirk, an dem die unerlaubte Handlung durch den Internet-Nutzer stattfand.
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14. August 2013

Nur „Golden“ oder Massivgold? Haftung des Verkäufers für Angebot bei eBay

Urteil des LG Karlsruhe vom 09.08.2013, Az.: 9 S 391/12 Bei der Beurteilung eines eBay-Angebotes für Goldschmuck besteht aufgrund des Feingehaltsgesetzes ein erhöhter Verkehrsschutz. Gibt der Verkäufer in seinem Angebot eine Feingehalt an, und verwendet darüber hinaus - absichtlich oder aus Unwissenheit über die tatsächliche Beschaffenheit - die Beschreibung „massives goldenes Armband“ und stellt den Artikel in der Kategorie „Edelmetall: Gold“ ein, leitet sich hieraus eine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehen ab, dass der Verkäufer zur Lieferung eines massiven Schmuckstückes verpflichtet ist.
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11. Juli 2013

Personensuchmaschine muss Inhalte von Dritten nicht vorher überprüfen

Beschluss des LG Köln vom 26.06.2013, Az.: 28 O 80/12 Der Betreiber einer Personensuchmaschine muss seine Beiträge vor Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen nicht überprüfen, wenn er ersichtlich Mitteilungen oder Bilder von Dritten, die diese Inhalte öffentlich im Internet zur Schau stellen, veröffentlicht. Dies wäre unzumutbar, da das Informationsportal dadurch die schnellen und aktuellen Informationen nicht verbreiten könnte. Somit trifft den Betreiber erst dann eine Prüfpflicht, wenn er Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt.
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03. Juni 2013

Pflichtverletzung bei Fund einer Schatztruhe

Urteil des LG Heidelberg vom 04.03.2013, Az.: 5 S 61/12 Wer einen versteckten Gegenstand findet und anschließend an einer deutlich leichter zu erkennenden Stelle ablegt, haftet für entstandenen Schaden an der Fundsache. Durch das Auffinden entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, infolgedessen der Finder zur Verwahrung verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall stellte ein Jäger, der mit PKW und Begleitung im Wald unterwegs war, die Schatztruhe einer elektronischen Schnitzeljagd, sog. „Geocaching“, welche er gefunden hatte, an einem zentralen Weg des Waldes wieder ab, obwohl es ihm möglich und zumutbar war, die Kiste an einen sicheren Ort zu bringen.
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22. Mai 2013 Kommentar

Prozesskostenlast bei formloser Aufforderung zur Freigabe einer Domain ohne vorherige Abmahnung

Kommentar zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.02.2013, Az.: I-20 W 104/11

Mit Hilfe des Instituts der Abmahnung wird eine andere Person außergerichtlich und formal dazu aufgefordert, künftig eine bestimmte Rechtsverletzung zu unterlassen. Bezweckt wird damit in der Regel, einen Rechtsstreit außergerichtlich zu klären und einem kostspieligen Gerichtsverfahren vorzubeugen.

Greift ein verletzter Rechteinhaber nicht zu diesem Mittel und entscheidet sich dazu, direkt Klage zu erheben, läuft er in aller Regel Gefahr, dass der Verletzer den Klageanspruch sofort anerkennt. Folge davon ist, dass der klagende Rechteinhaber trotz Obsiegens mit seiner Klage die Verfahrenskosten zu tragen hat, da er dem Beklagten gar keine Möglichkeit gegeben hat, den Rechtsstreit ohne Gericht zu klären.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem aktuellen Beschluss von Februar 2013 nun mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Rechtsverletzer in einer Domainstreitigkeit trotz sofortigen Anerkenntnisses die volle Kostenlast zu tragen hat, wenn er zuvor lediglich formlos zur Freigabe einer Domain aufgefordert wurde.

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21. Mai 2013

„SMS-to-Fax-Service“ ist zur Fristeinhaltung ausreichend

Urteil des OLG Brandenburg vom 10.12.2012, Az.: 1 Ws 218/12 Bei fristgebundenen Rechtsbehelfen benötigt es zur Fristwahrung nicht zwingend einer handschriftlichen Unterzeichnung. Entscheidend ist vielmehr, dass aus dem Schriftstück zuverlässig hervorgeht, von wem die Erklärung stammt. Die Berufungseinlegung mittels „SMS-to-Fax-Service“ kann somit grundsätzlich auch wirksam sein.
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19. März 2013

Zuständigkeit für Urheberrechtstreitigkeiten erfasst auch die Folgeverfahren und Ansprüche

Urteil des OLG Rostock vom 15.01.2013, Az.: 2 UH 1/12 Der Kläger hat Ansprüche aus einem außergerichtlichen Vergleich geltend gemacht, dem ein nach dem Urheberrecht zu begründender Sachverhalt zugrunde liegt. Nun stritten das AG Rostock und das AG Ludwigslust um die Zuständigkeit für dieses Verfahren, denn das AG Rostock ist für allgemeine Urheberrechtsstreitigkeiten zuständig. Allerdings ist der Begriff der Urheberrechtsstreitsache weit auszulegen  und umfasst somit alle Ansprüche aus dem Urheberrecht sowie alle daraus hergeleiteten Ansprüche und Folgeverfahren.
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11. März 2013

Bezeichnung einer Kanzlei als „Steuerbüro“ nicht irreführend

Urteil des BGH vom 18.10.2012, Az.: I ZR 137/11 Erbringt ein Rechtsanwalt zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen und ist deshalb die Angabe "Steuerbüro" in seiner Kanzleibezeichnung objektiv zutreffend, so ist diese Angabe nicht allein deshalb als irreführend zu verbieten, weil ein Teil der an diesen Dienstleistungen interessierten Verbraucher aus der Angabe "Steuerbüro" den unrichtigen Schluss zieht, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht tätig.
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04. März 2013

Entfall des Zeugnisverweigerungsrechts eines Journalisten

Beschluss des BGH vom 04.12.2012, Az.: VI ZB 2/12 Hat ein Pressevertreter als Zeuge in Kenntnis seines Zeugnisverweigerungsrechts in einem Rechtsstreit in öffentlicher Sitzung umfassend zur Person eines Informanten und zu den mit diesem geführten Gesprächen ausgesagt, ohne sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu berufen, darf er regelmäßig in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit die Zeugenaussage zu den gleichen Beweisfragen nicht unter Berufung auf ein solches Zeugnisverweigerungsrecht verweigern.
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