Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

13. Juni 2017 Top-Urteil

Kein Anspruch der Mutter auf Zugriff des Facebook-Accounts der verstorbenen Tochter

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Urteil des KG Berlin vom 31.05.2017, Az.: 21 U 9/16

Die Mutter einer verstorbenen Minderjährigen hat keinen Anspruch auf den Zugriff des Facebook-Accounts der Tochter. Hierfür wäre die Zustimmung aller Kommunikationspartner erforderlich, die mit der Verstorbenen Kommunikationsinhalte ausgetauscht haben und die nur für diesen eingeschränkten Personenkreis bestimmt waren. Ein solcher Anspruch lässt sich weiter nicht aus dem Recht der elterlichen Sorge oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Eltern ableiten. Auch wenn das Gericht Zweifel daran äußerte, ob höchstpersönliche Rechtspositionen überhaupt vererbbar seien, sofern sie keine vermögensrechtlichen Auswirkungen haben, blieb die Frage, ob die Eltern nach dem Tod ihres Kindes als Erben in einen mit Facebook geschlossenen Vertrag eintreten, offen.

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12. Juni 2017

Vermutung der Sachbefugnis greift auch bei mehreren Verwertungsgesellschaften

unbeschriftete CDs liegen aufeinander, darauf ein Paragraphensymbol
Urteil des BGH vom 16.03.2017, Az.: I ZR 42/15

Der Umstand, dass mehrere Verwertungsgesellschaften für die Wahrnehmung von Vergütungsansprüchen gemäß § 54 Abs. 1 UrhG aF zuständig sind, steht dem Eingreifen der von § 13c Abs. 1 UrhWG bestimmten und zugunsten der in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften wirkenden Vermutung nicht entgegen.

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12. Juni 2017

Urheber hat (auch nach alter Rechtslage) Vergütungsanspruch gegen PC-Hersteller

EDV-Mitarbeiter wechselt die Festplatte an einem Computer aus
Urteil des BGH vom 16.03.2017, Az.: I ZR 39/15

a) In den Jahren 2002 bis 2005 in Verkehr gebrachte PCs mit eingebauter Festplatte, die über eine Festplattenkapazität von wenigstens 10 GB, Prozessoren (CPUs) mit einer Rechenleistung von wenigstens 300 MHz und einen Arbeitsspeicher (RAM) von wenigstens 128 MB verfügen, zählen zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG (in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung vom 25. Juli 1994, aF) vergütungspflichtigen Geräten oder Tonträgern.

b) Bei der Prüfung der Geeignetheit und erkennbaren Bestimmtheit eines Geräts zur Vornahme vergütungspflichtiger Vervielfältigungen im Sinne von § 54 Abs. 1 UrhG aF ist eine generalisierende Betrachtungsweise zulässig, wenn davon auszugehen ist, dass die konkret in Rede stehenden Geräte nicht anders beschaffen sind als andere Geräte einer Gattung (im Anschluss an BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 14 f. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

c) Der vom Hersteller oder Händler im Rahmen der Konzeption der Produkte und deren Verkaufsstrategie in den Blick genommene Kundenkreis ("Business-PC") steht der Annahme einer erkennbaren Zweckbestimmung zur Herstellung auch privater Vervielfältigungen ebenso wenig entgegen wie der Umstand, dass die weit überwiegende Anzahl der fraglichen Geräte nicht an private Endnutzer veräußert wird.

d) Ruft der Verhandlungsführer einer Verwertungsgesellschaft bei den Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Gesamtvertrags zu einem Gerätetyp den Eindruck hervor, beim Abschluss des Gesamtvertrags zu den verlangten Vergütungssätzen werde für einen vorübergehenden Zeitraum eine Geräteabgabe für einen anderen Gerätetyp nicht beansprucht und schließt daraufhin die Nutzervereinigung den Gesamtvertrag ab, können entsprechende Ansprüche wegen des anderen Gerätetyps gegen die Mitglieder der Nutzervereinigung aufgrund Verwirkung ausgeschlossen sein.

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08. Juni 2017

BGH: Zur gerichtlichen Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages

Richterhammer, unter dem Geld liegt sowie Laptop und Akten im Hintergrund
Urteil des BGH vom 16.03.2017, Az.: I ZR 36/15

Das Oberlandesgericht darf sich bei der Bemessung der angemessenen Vergütung im Sinne von § 54 Abs. 1, § 54a, § 54b Abs. 1 UrhG auf denselben Vertragsgegenstand und denselben Zeitraum betreffende Gesamtverträge stützen, in denen sich die Parteien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben auf eine angemessene Vergütung geeinigt haben.

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06. Juni 2017

Haftung der Eltern endet bei der Volljährigkeit der Kinder

unbekannte Person
Urteil des AG Kassel vom 24.01.2017, Az.: 410 C 1802/15

Eltern haften nicht für von ihrem Internetanschluss begangenes Filesharing, wenn unklar ist, wer in dem Haushalt dafür verantwortlich ist. Hierfür muss aber ein hinreichender Vortrag zu einem Alternativtäter gehalten werden. Sofern Kinder volljährig sind, bedarf es hinsichtlich des Internetanschlusses keiner elterlichen Kontrolle mehr, ob ein rechtswidriger Gebrauch des Anschlusses in Betracht kommt. Insoweit geht der Familienschutz gem. Art. 6 GG vor.

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06. Juni 2017

Europarechtliche Anforderungen an den Zugang zu Kfz-Teiledaten

Ersatzteile für Auto
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.02.2017, Az.: 6 U 37/16

Aufgrund des Art. 6 VO Nr. 715/2007 müssen Kraftfahrzeughersteller unabhängigen Marktteilnehmern über das Internet uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen gewähren. Die Norm ist Marktverhaltensregel i.S.d. Art. 3a UWG. Entgegen der Ansicht des Klägers bedarf es dafür keiner Teilnahme an einer zentralen Datenschnittstelle. Solange die Beklagte die entsprechenden Informationen auf ihrer eigenen Website veröffentlicht, kommt sie den Anforderungen der Verordnung nach.

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06. Juni 2017

Neue Marke „Chefkoch“: Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft der bekannten Marke „Chefkoch“ (chefkoch.de)

Kochmütze mit stilisiertem Besteck
Urteil des LG München I vom 13.12.2016, Az.: 33 O 7174/16

Der Betreiber des Online-Kochportals „chefkoch.de“ und Inhaber der zugehörigen Wort-Bildmarke (Wortbestandteil „CHEFKOCH“ + Illustration einer Kochmütze) hat wegen Ausnutzung der Unterscheidungskraft einen Löschungsanspruch gegenüber einer später registrierten Marke, deren Gestaltung hinsichtlich des Wortbestandteils identisch ist und ebenfalls eine Kochmützen-Illustration beinhaltet.

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02. Juni 2017

In Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet werden

Frau in Möbelhaus in der Couch-Abteilung
Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2017, Az.: 4 U 166/16

Werden in Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellten Möbelstücke nicht mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor und die angegebene Preisauszeichnung ist somit wettbewerbswidrig. Auch wenn der Kunde mit den auf der Rückseite des Preisetikettes gelisteten Informationen den Gesamtpreis des Möbelstückes ausrechnen kann, genügt die Angabe eines Teilpreises nicht aus. Für die ausgestellte Ausstattungsvariante muss daher der konkrete Verkaufspreis als der vom Käufer zu zahlende Endpreis erkennbar sein.

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