Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

13. Mai 2016

„SPEZOOMIX“ unterliegt „Spezi“

Glas voll Cola mit Eiswürfeln und Zitronen
Urteil des EuG vom 01.03.2016, Az.: T-557/14

Zwischen der Wortmarke „SPEZOOMIX“ und der prioritätsälteren Wort-/Bildmarke „Spezi“ für colahaltige Mischgetränke besteht Kennzeichenähnlichkeit. Da „Mix“ vom Verbraucher lediglich als rein beschreibendes Wortbestandteil für „Mischung“ wahrgenommen wird, kommt es bei einer Prüfung der Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken in erster Linie auf den Bestandteil „SPEZOO“ an. Der hierbei prägende gemeinsame Anfangsbestandteil „spez“ ist identisch und in der Gesamtbetrachtung dabei klang- und bildähnlich, wodurch eine Verwechslungsgefahr begründet wird.

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13. Mai 2016

Betreiber einer Online-Verkaufsplattform haftet für Urheberrechtsverletzung seiner Zulieferer

Konzert Gitarre Mikrofon.
Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 88/13

a) Das ausschließliche Recht des ausübenden Künstlers nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 UrhG, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu verbreiten, umfasst das Recht, diesen Bild- oder Tonträger der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten und gegenüber der Öffentlichkeit gezielt für den Erwerb dieses Bild- oder Tonträgers zu werben.

b) Wer den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung in eigener Person erfüllt, haftet als Täter auch ohne Verschulden nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Unterlassung.

c) Wer als bloße unselbständige Hilfsperson tätig wird, haftet nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung. Unselbständige Hilfsperson ist, wer aufgrund seiner untergeordneten Stellung keine eigene Entscheidungsbefugnis und keine Herrschaft über die Rechtsverletzung hat.

d) Wer eigene Angebote abgibt, ist für diese auch dann verantwortlich, wenn er sie von Dritten erstellen lässt und ihren Inhalt nicht zur Kenntnis nimmt und keiner Kontrolle unterzieht. Er kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Haftungsprivilegien eines Diensteanbieters nach §§ 8 bis 10 TMG berufen.

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13. Mai 2016

Amtsblatt mit redaktionellem Teil verstößt gegen Gebot der Staatsferne der Presse

Zeitschriftenrubrik "Aktuelles" mit Kugelschreiber und Brille.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.01.2016, Az.: 4 U 167/15

Vertreibt eine Gemeinde ein Amtsblatt, das nicht nur über ihre Organe und Gremien informiert, sondern auch redaktionelle Beiträge und einen Anzeigenteil umfasst, so verstößt diese Gestaltung des Stadtblatts gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Amtsblatt kostenfrei verteilt wird. Es kommt dabei gerade nicht darauf an, ob das Stadtblatt eine Tageszeitung derart beeinträchtigt, dass sie ihre Funktion gemäß Art. 5 GG nicht mehr erfüllen kann.

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12. Mai 2016

Freiem Mitarbeiter kann Erfindervergütung nach § 612 Abs. 1 BGB zustehen

Zeichnung einer leuchtenden Glühbirne
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2016, Az.: 6 U 29/15

Macht ein freier Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit eine Erfindung, so kann aus dem vorliegenden Dienstverhältnis zwar abgeleitet werden, dass er verpflichtet war, diese seiner Dienstherrin anzudienen. Dagegen ist er im Zweifel jedoch nicht verpflichtet, dies vergütungsfrei zu tun, vielmehr kann nach § 612 Abs. 1 BGB davon ausgegangen werden, dass eine Vergütung der Dienstleistung zu erwarten war. Dem Mitarbeiter steht damit ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Benutzung seiner Erfindung zu.

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04. Mai 2016

Die Bezeichnung eines pflanzlichen Produkts als „Veggie-Käse“ ist unzulässig

Käsestücke_unterschiedliche_Größe
Urteil des LG Trier vom 24.03.2016, Az.: 7 HK O 58/15

Laut Art. 78 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1308/2013 dürfen bestimmte Begriffe und Bezeichnungen nur dann für die Vermarktung eines Erzeugnisses benutzt werden, wenn dieses den entsprechenden Anforderungen der Verordnung genügt. Demgemäß darf das Wort „Käse“ ausschließlich für Milcherzeugnisse genutzt werden. Insofern ist die Kennzeichnung eines Lebensmittels, bei dem die Milchbestandteile durch einen anderen Stoff ersetzt wurden, als „Käse“ unzulässig. An dieser Beurteilung ändern auch beschreibende Zusätze wie „Veggie“ oder „Pflanzen-Käse“ nichts.

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04. Mai 2016 Top-Urteil

Fernabsatzverträge können grundsätzlich ohne Angabe eines Grundes widerrufen werden

Widerruf im Gesetz
Urteil des BGH vom 16.03.2016, Az.: VIII ZR 146/15

a) Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht.

b) Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kommt nur ausnahmsweise - unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers - etwa bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers in Betracht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 17, 20).

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04. Mai 2016

Mouse-Over-Hinweis bei Creative-Commons-Lizenz unzulässig

Mauscursor Digital
Urteil des LG München I vom 17.12.2014, Az.: 37 O 8778/14

Wird ein Lichtbild mittels einer Creative-Commons-Lizenz unter der Bedingung der Namensnennung des Urhebers und eines Verweises auf die Lizenz der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt, so genügt es zur Erfüllung dieser Lizenzbedingungen nicht, wenn der entsprechende Hinweis mit Hilfe einer sogenannten Mouse-Over-Funktion erfolgt. Die aus dem Sinn und Zweck der Bestimmung hervorgehende Wahrnehmbarkeit der erforderlichen Urheber- und Lizenznennung hänge durch die Verwendung einer solchen Funktion vom Zufall ab oder seien im Einzelfall vom Besucher der Webseite gar nicht wahrnehmbar, sofern ein Endgerät ohne Maus verwendet werde. Folglich sei zu anzunehmen, dass die Vorgaben, welche das Nutzungsrecht erst begründen von einem Teil der zu erwarteten Seitenaufrufe gar nicht erfüllt werden, wonach auch die Nutzungsberechtigung für das Lichtbild entfällt.

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29. April 2016

Unzulässige Bewerbung von Nestlés „Alete MilchMinis Schoko“ mit gesundheitsbezogenen Angaben

Schokoladen-Puddingbecher mit orangenem Löffel
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 10.02.2016, Az.: 2-06 O 337/15

Gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung (HCVO) sind alle Angaben, die zwischen einem Lebensmittel selbst oder einzelnen Bestandteilen eines Lebensmittels und der Gesundheit einen Zusammenhang suggerieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn dieser Zusammenhang dahingehend verstanden werden kann, dass durch den Verzehr eines solchen Lebensmittels die Verbesserung des Gesundheitszustandes erzielt wird.

Die Bewerbung des Nestlé Produkts „Alete MilchMinis Schoko“ für Kleinkinder ab dem 8. Monat mit den Aussagen „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ ist unzulässig, da ein solcher Gesundheitsbezug auf Grundlage der HCVO zwar erlaubt ist, diese Zulassung aber nur für Kinder zwischen dem 3. und 18. Lebensjahr gilt. Die Bewerbung mit „Calcium für starke Knochen“ ist hingegen grundsätzlich unzulässig, da eine solche Wechselwirkung in der Verordnung nicht aufgeführt ist. Zudem muss der Hersteller bei der Bewerbung mit (zugelassenen) gesundheitsbezogenen Angaben darauf hinweisen, dass der Verzehr seines Produkts kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist.

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28. April 2016

An beschränkte Unterlassungserklärung sind hohe Anforderungen zu stellen

Geschäftsmann im weißen Hemd unterschreibt etwas.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.12.2015, Az.: 2 W 46/15

Eine Unterlassungserklärung kann zwar grundsätzlich mit Einschränkungen versehen werden, in diesem Fall entfällt die Wiederholungsgefahr jedoch nie vollständig, sie wird vielmehr ebenfalls beschränkt. Das Unterlassungsversprechen kann dennoch als ernsthaft angesehen werden, wenn die Beschränkung auf einem berechtigten Interesse beruht. Die Einschränkung muss sich ferner auf einen Teil der Unterwerfungserklärung beziehen, der sicher und klar abgegrenzt werden kann, um spätere Zweifel bei der Auslegung auszuräumen.

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