Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

25. Februar 2016

Werbung für Bluttest ohne wissenschaftlichen Nachweis irreführend

Laborant hält eine Blutprobe, im Hintergrund sind weitere Blutproben zu sehen
Urteil des LG Potsdam vom 20.05.2015. Az.: 52 O 136/13

Wird ein Bluttest in einer Zeitschrift mit der Behauptung beworben, zur Abklärung von Intoleranzen rund um die Ernährung geeignet zu sein, so muss die Wirksamkeit durch eine doppelblinde, placebokontrollierte, randomisierte Studie nachgewiesen sein. Zwar handelt es sich bei einem solchem Bluttest lediglich um ein Test-Verfahren und nicht um ein Arzneimittel. Eine Ernährungsumstellung auf Basis fehlerhafter Testergebnisse könne sich jedoch in Form von Fehl- oder Mangelernährung mittelbar auf die Gesundheit auswirken, weshalb ähnlich strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen gelten.

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24. Februar 2016

Keine Speicherung von Navigationsdaten bei Land Rover Discovery

Navigationssystem, integriert in die Mittelkosole eines Autos
Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2015, Az.: 28 U 46/15

Verweigert der Besteller eines Automobils die Abnahme des von ihm bestellten Wagens, weil er fälschlicherweise annimmt, dass besagter Wagen mit einem Permanentspeicher ausgestattet sei, welcher Fahrzeuginformationen mit denen des Navigationssystems verknüpft, ohne dass er diese eigenständig löschen könne, so steht dem Autohändler Schadensersatz zu. Etwas anderes könnte gelten, wenn eine nicht beeinflussbare Weiterleitung personenbezogener Daten von dem Fahrzeug an unbefugte Dritte zu befürchten stünde. Dafür gab es jedoch im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte.

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17. Februar 2016

Dashcam-Video als Beweismittel im Zivilprozess zulässig

Dashcam
Beschluss des LG Landshut vom 01.12.2015, Az.: 12 S 2603/15

Die Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls mittels einer sogenannten Dashcam stellt keinen gravierenden Grundrechtseingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unfallbeteiligten dar und darf daher in einem zivilrechtlichen Prozess als Beweismittel verwendet werden. Zwar genügt das alleinige Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und Zivilrechtspflege nicht um dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu überwiegen, ein grundsätzlicher Vorrang des Persönlichkeitsrechts besteht jedoch ebenfalls nicht. Das zufällige und anonymisierte Filmen von Verkehrsteilnehmern mittels einer Dashcam im öffentlichem Verkehrsraum stellt dabei einen derart geringen Grundrechtseingriff dar, dass ein Beweisverwertungsverbot nicht mit einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht begründet werden kann.

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16. Februar 2016

Pflicht zur Grundpreisangabe bei Tee- oder Kaffeekapseln

Kaffeebohnen in Kapseln und Pads
Urteil des LG Düsseldorf vom 09.09.2015, Az.: 12 O 465/14

Bewirbt ein Unternehmen mithilfe eines Werbeflyers Kaffee- und Teekapseln, so löst diese Werbung eine Pflicht zur Grundpreisangabe nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aus. Dafür spricht das Vergleichsbedürfnis der Verbraucher, das unter anderem zwischen Kaffee und Tee in Kapselform und Kaffee und Tee in loser Form besteht. Denn diese Waren sind austauschbar und die Einheit Kapsel stellt keine festgelegte Gewichts- oder Größenangabe dar. Damit wird dem Verbraucher der Preisvergleich deutlich erschwert, dies widerspricht dem Erwägungsgrund 7 der Preisangabenrichtlinie.

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12. Februar 2016

Geschäftsführerhaftung einer GmbH

grauer "GmbH"-Schriftzug vor einer blauen Fassade
Urteil des LG Hamburg vom 15.10.2015, Az.: 327 O 22/15

Der Gesellschafter einer GmbH haftet persönlich für Markenrechtsverletzungen, wenn mit einer Unternehmenskennzeichnung seiner Gesellschaft fremdes Zeichenrecht verletzt wird. Dies gilt auch für Verletzungen durch den allgemeinen Internet- und Werbeauftritt der Gesellschaft, da dieses Verhalten dem Geschäftsführer anzulasten ist.

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09. Februar 2016

„Blitzer-App“ verstößt gegen StVO

Smartphone hängt in einer Saugnapfhalterung an der Windschutzscheibe eines Autos und wird von einer Hand bedient
Beschluss des OLG Celle vom 03.11.2015, Az.: 2 Ss (OWi) 313/15

Installiert ein Fahrzeugführer auf seinem Smartphone eine sogenannte „Blitzer-App“, die dazu geeignet ist, auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinzuweisen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen, und benutzt er diese App während der Fahrt, so verstößt er gegen § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ein Smartphone vornehmlich zur Kommunikation bestimmt ist, da der Fahrzeugführer seinem Smartphone durch die Installation und Nutzung der App aktiv und zielgerichtet eine bestimmte Zweckbestimmung gibt.

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05. Februar 2016

Gleicher Streitwert für Inanspruchnahme von GmbH und Geschäftsführer

rotes Paragrafenzeichen auf einem Bündel 100€ Scheine, Streitwert
Beschluss des OLG Hamm vom 01.12.2015, Az.: 4 W 97/14

Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen eines Wettbewerbsverstoßes einer GmbH ist auch hinsichtlich der Geltendmachung gegenüber dem Geschäftsführer anzusetzen. Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme sowohl der juristischen Person als auch deren gesetzlichen Vertreter für den Verstoß setzt sich der Streitwert daher aus der Summe der jeweiligen Einzelwerte des Unterlassungsanspruchs zusammen. Eine Reduzierung des Streitwertes bei der persönlichen Haftung des Geschäftsführers ist nicht vorzunehmen, da diese nunmehr nach der Rechtsprechung des BGH besondere Umstände erfordert. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstand des Rechtsstreits eine negative Feststellungsklage ist, wobei der Streitwert einer negativen Feststellungsklage im Gegensatz zur Leistungsklage ebenfalls nicht zu reduzieren ist.

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05. Februar 2016

Keine Widerrufserklärung durch Nichtannahme der Ware

Schriftzug Widerrufsrecht, der im Gesetzt gelb markiert ist
Urteil des AG Dieburg vom 04.11.2015, Az.: 20 C 218/15 (21)

Die Verweigerung oder Nichtannahme der Ware durch den Verbraucher, stellt keine ausreichende fernabsatzrechtliche Widerrufserklärung dar. Im Rahmen von Fernabsatzverträgen beginnt die Widerrufsfrist bereits dann zu laufen, wenn der Käufer über die bestellte Ware tatsächlich verfügen und diese untersuchen kann. Hierbei ist jedoch nicht erforderlich, dass der Verbraucher die Sache physisch in den Händen hält.

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04. Februar 2016

Falsche Materialangaben stellen Wettbewerbsverstoß dar

verschiedene Holz-Arten aufgefächert präsentiert
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.11.2015, Az.: 12 O 348/14

Ein Möbelhändler darf einen Klapptisch nicht mit der Materialangabe „Bangkirai“ oder der Handelsbezeichnung „Yellow Balau“ bewerben, wenn der Tisch tatsächlich aus einer anderen Holzart gefertigt wurde. Andernfalls liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung der Käuferschaft vor.

Der dafür erforderliche Sorgfaltspflichtverstoß entfällt dabei nicht, wenn sich der Händler lediglich an der Materialangabe des Herstellers orientiert. Wer ein Produkt nicht selbst herstellt, jedoch die Angaben des Herstellers zu Werbezwecken nutzt, muss auch die Richtigkeit dieser Angaben überprüfen oder sich zumindest informieren woher der Hersteller sein Wissen über die Materialangaben bezieht.

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02. Februar 2016

Für Rotbuschtee darf nicht mit Aussage „Vitamine GESUND“ geworben werden

Tee mit Zimt
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 96/14

Werbung für einen Rotbuschtee mit der Aussage „Vitamine GESUND“ ist wettbewerbswidrig, da es sich bei dem Begriff „gesund“ um eine unspezifische, gesundheitsbezogene Angabe i. S. d. Art. 10 Abs. 3 HCVO handelt. Die Werbeaussage suggeriert einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Verbesserung des Gesundheitszustands, ohne konkrete Wirkungen für bestimmte Körperfunktionen zu nennen, wobei Art. 10 Abs. 3 HCVO entgegen der Annahme des BGH bereits jetzt uneingeschränkt gilt.

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