Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

19. Juli 2012

Mobilfunkanbieter müssen über Roaming-Gebühren informieren

Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12

Ein Mobilfunkanbieter darf nicht einfach davon ausgehen, dass nur technisch versierte Handy-Nutzer zu seinen Kunden gehören, denen die Problematik um sog. Roaming-Gebühren bekannt ist. Deshalb gehört es zur vertraglichen Nebenpflicht, die Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung zu schützen. Im Rahmen derer ist der Mobilfunkanbieter verpflichtet, bei einem Vertrag mit Internet-Flatrate den Kunden auch über etwaige Zusatzgebühren zu informieren, die bei einer Internetnutzung per Handy im Ausland anfallen können.
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19. Juli 2012

In AGB erhobene Nichtnutzungs- und Pfandgebühren bei Mobilfunkverträgen rechtswidrig

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 03.07.2012, Az.: 2 U 12/11 Das OLG Schleswig-Holstein bestätigte jüngst eine Entscheidung des LG Kiel, über die wir berichteten: Die in den AGB eines Mobilfunkanbieters geforderten Gebühren für „Nichtnutzung“, wenn man binnen dreier Monate weder telefoniert, noch Nachrichten verschickt, sowie die „Pfandgebühr“, die fällig wird, wenn man die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückschickt, sind unzulässig.
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16. Juli 2012

Hinweis auf mögliche Entstehung außerordentlich hoher Kosten bei Prepaid-Vertrag zwingend

Geldscheine und Münzen liegen auf einer Telefonrechnung.
Urteil des KG Berlin vom 28.06.2012, Az.: 22 U 207/11:

Wird bei Abschluss eines Prepaid-Tarifes die Tarifoption "automatische Aufladung" gewählt und gelten die bei der Tarifwahl angegebenen Warnfunktionen zur Kostenkontrolle nicht bei allen Nutzungsmöglichkeiten, so kann es zu hohen, nicht kontrollierbaren Kosten für den Tarifnehmer kommen. Der Mobilfunkanbieter ist dazu verpflichtet, den Kunden sowohl vor Wahl der Tarifoption als auch während des laufenden Vertragsverhältnisses auf dieses Risiko der Entstehung außerordentlich hoher Kosten hinzuweisen.

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06. Juli 2012

Abtretung von Ansprüchen aus Telekommunikationsdienstleistungen

Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 06.10.2011, Az.: 18 C 128/11 Die Abtretung von Forderungen aus Telekommunikationsdienstleistungen ist nichtig. Der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Hierzu zählen nicht nur der Inhalt der Kommunikation, sondern auch dessen nähere Umstände. Die Weiterleitung der Daten an den neuen Gläubiger der Forderung würde daher zu einen Grundrechtseingriff beim Kunden führen.
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25. Mai 2012

Inkrafttreten der Preisangabepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen nicht vor dem 01. August 2012

Beschluss des BVerfG vom 04.05.2012, Az.: 1 BvR 367/12

1. Das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes kann es rechtfertigen, eine einstweilige Anordnung gegen ein vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz schon vor dessen Verkündung zu erlassen. 2. Jedenfalls vor dem Zustandekommen des Gesetzes nach Art. 78 GG dürfen von einem Unternehmen im Regelfall keine schwer rückgängig zu machenden Umstrukturierungen oder umfangreichen Investitionen im Hinblick auf beabsichtigte neue gesetzliche Anforderungen an die Berufsausübung erwartet werden; ob eine gesetzliche Übergangsfrist erforderlich ist, muss deshalb grundsätzlich ohne Rücksicht auf einen solchen Vorlauf entschieden werden.
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23. Mai 2012

Hinweispflichten beim mobilen Internetzugang

Urteil des BGH vom 15.03.2012, Az.: III ZR 190/11 Zu den Hinweispflichten eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten, der nach Vertragsbeginn zusätzliche Leistungen anbietet und für deren Entgeltberechnung andere Parameter verwendet als für die bisher angebotenen Dienste (hier: mobiler Internetzugang mit volumen- und nicht zeitabhängigem Tarif).
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10. Mai 2012

Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen aufgeschoben

Pressemitteilung des BVerfG vom 04.05.2012, Az.: 1 BvR 367/12

Gemäß des am 03. Mai 2012 ausgefertigten § 66b Telekommunikationsgesetz (TKG), muss vor Beginn eines sogenannten Premium-Dienst-Telefongespräches (z.B. Call-by-Call) durch den Telekommunikationsanbieter eine Preisansage erfolgen. Erfolgt während des Telefonats eine Tarif-Änderung, muss auch hierüber der Kunde informiert werden. Unterlässt der Anbieter eine solche Preisangabe, besteht für den Kunden keine Zahlpflicht und der Anbieter kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Da diese Verpflichtung zur Preisansage jedoch ohne Übergangsfrist in Kraft treten soll, rügte ein Telekommunikationsanbieter erfolgreich die Verletzung seiner Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht. Aus diesem Grunde darf die Neufassung des Gesetzes nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft treten.
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10. Mai 2012

Wer ist Betreiber einer Telekommunikationslinie?

Urteil des BGH vom 16.03.2012, Az.: V ZR 98/11 Betreiber einer Telekommunikationslinie ist, wer über deren Nutzung zu Zwecken der Telekommunikation tatsächlich und rechtlich bestimmen kann; die umfassende Verfügungsbefugnis über alle körperlichen Bestandteile der Telekommunikationslinie ist nicht erforderlich.
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27. April 2012

Haftung für das Parken einer Domain

Urteil des OLG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11 Ein Unternehmen, dass Domains für seine Kunden „parkt“, haftet als Störer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es auf die Rechtsverletzung per Email hingewiesen wurde und trotzdem untätig blieb.
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