Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

16. April 2008

Tastendruckmodelle

Urteil des VG Köln vom 16.04.2008, Az.: 11 L 307/08 Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt vorläufig das Verbot der Bundesnetzagentur gegen die Weiterleitung bei Telefonwerbung auf eine kostenpflichtige 0900-Mehrwertdienstnummer per Tastendruck. Dieses Verfahren verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz und die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
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11. März 2008

Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

Urteil des BVerfG vom 11.03.2008, Az.: 1 BvR 256/08 Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung, das sich auf allein nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten bezieht, hat der durch das Abrufersuchen verpflichtete Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zu erheben. ...
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20. Februar 2008

Autohändler muss nur für ein Autoradio bezahlen

Urteil des VG Stuttgart vom 20.02.2008, Az.: 3 K 4218/06 Ein Autohaus (Autohändler) ist ein Unternehmen, das sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkempfangsgeräten befasst, unbeschadet dessen, dass der Handel mit Autoradios, Audioanlagen und Navigationsgeräten mit Rundfunkempfangsteil nur Teil des Handels mit Autos ist. ...
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18. Januar 2008

Sperrungsentgelt

Urteil des AG Meldorf vom 18.01.2008, Az.: 84 C 1380/07 Das AG Meldorf hat entschieden, dass ein Netz-Betreiber keinen Anspruch auf Zahlung eines Entgeltes für die Sperrung eines Mobilfunkanschlusses hat.
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20. Dezember 2007

Fristen dürfen ausgenutzt werden

Urteil des BGH vom 20.12.2007, Az.: III ZB 73/07 Es kann einem nicht entgegengehalten werden, dass mit der Faxübermittlung bis 9 Minuten vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zugewartet wurde, denn Fristen können voll ausgenutzt werden. Mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer ist das Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn so rechtzeitig mit der Faxübermittlung begonnen wird, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist.
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08. November 2007

Telefonsexdienstleistungen nicht weiter sittenwidrig

Urteil des BGH vom 08.11.2007, Az.: III ZR 102/07 Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von sogenannten Telefonsexdienstleistungen kann seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nicht mehr mit Erfolg der Einwand der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden.
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30. Oktober 2007

Call-by-Call Nutzer keine konkludente Einwilligung für Werbeanrufe

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 30.10.2007, Az.: 2/18 O 26/07 Nutzt ein Verbraucher die Dienste eines Call-by-Call Anbieters, ist dies keine konkludent Einwilligung in Werbeanrufe. Denn diese stellen eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, weil die erklärte Einwilligung sich nicht auf Werbung im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses beschränkt, sondern auch sonstige Werbung ermöglichen würde. Es ist insbesondere darauf abzustellen, dass es dem Kunden eines Call-by-Call Anbieters gerade darauf ankommt, eine einmalige Leistung ohne weitere Vertragsbindung in Anspruch zu nehmen. 
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25. Oktober 2007

Streitwertbemessung bei wettbewerbswidriger E-Mail Werbung

Beschluss des OLG Hamm vom 25.10.2007, Az.: 4 W 150/07 Die Streitwertbemessung orientiert sich regelmäßig an der Bedeutung des Verletzerverhaltens für das zukünftige Wettbewerbsgeschehen und nicht nur an einem konkreten Schaden den der Geschädigte von sich abwehren will. Bei als durchschnittlich zu bewertenden Fällen (hier: E-Mail Werbung) ist von einem Wert von 25.000,- € auszugehen, wobei in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Allgemeinen 2/3 davon angesetzt werden.
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11. September 2007

Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt

Urteil des BVerfG vom 11.09.2007, Az.: 1 BvR 2270/05 Das Bundesverfassungsgericht gelangt in dem Beschwerdeverfahren der ARD, des ZDF sowie des Deutschlandradios zu dem Ergebnis, dass die Festsetzung der Rundfunkgebühr durch den Gesetzgeber für den Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer verletzt. Der Gesetzgeber war für diese Periode um 28 Cent unter dem Gebührenvorschlag der KEF, der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, geblieben (dies führt über den Zeitraum von vier Jahren nach der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht voraussichtlich zu einer Verringerung der Erlöse der Rundfunkanstalten aus der Gebührenerhöhung um rund 440 Millionen Euro).
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