Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

27. März 2007

Speicherung von IP-Adressen unzulässig?

Urteil des AG Berlin vom 27.03.2007, Az.: 5 C 314/06 Nur wenn eine Einwilligung des Users vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage zur Speicherung besteht, dürfen IP-Adressen von einem Webseiten-Betreiber gespeichert werden. ...
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20. März 2007

„Bezahlen muss nur der, der auch eine Leistung dafür erhält“ – Umzug eines DSL-Anschlusses

Urteil des AG München vom 20.03.2007, Az.: 271 C 32921/06 Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, musste kürzlich das AG München entscheiden: Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hatte mit dem späteren Beklagten einen Telekommunikationsdienstleistungsvertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Später zog der Beklagte in eine neue Wohnung in einem neuen Ort um. An dem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht und der Anbieter konnte auch keine Abhilfe schaffen. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren. Das AG München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab. Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die Kündigung sei wirksam gewesen. (Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 09.07.2007) 
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08. März 2007

Risiko der Eintreibung von Forderungen kann in AGB dem Gläubiger auferlegt werden

Urteil des BGH vom 08.03.2007, Az.: III ZR 128/06 Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die ein mit dem Inkasso von Forderungen beauftragtes Unternehmen das Risiko der Einbringlichkeit der Forderung dem Gläubiger zuweist, ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um einen Telekommunikationsnetzbetreiber handelt, der anderen Unternehmen Rufnummern zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten (hier: 0137-Nummern) zur Verfügung stellt und sich verpflichtet, Anrufe zu den betreffenden Angeboten durchzuschalten sowie die für deren Inanspruchnahme angefallenen Vergütungen unter Einschaltung anderer Telekommunikationsunternehmen einzuziehen.
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23. Januar 2007

Double-Opt-In-Verfahren

Urteil des LG Berlin vom 23.01.2007, Az.: 15 O 346/06 Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Check-Mail bei einem Double-Opt-In-Verfahren für eine Newsletter-Bestellung kein Spam ist. Dies begründet das Gericht damit, dass es dem Verwender eines eines Double-Opt-In-Verfahrens nicht zuzumuten sei, in jedem Einzelfall sicherzustellen, dass diese Funktion nicht zur Versendung von E-Mails an Personen missbraucht wird, die einen Empfang nicht selber veranlasst haben.
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16. November 2006

Mehrwertdiensteforderungen können gesondert abgerechnet werden

Urteil des BGH vom 16.11.2006, Az.: III ZR 58/06 a) Die Parteien eines Telefondienstvertrags können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Teilnehmernetzbetreiber auch Vergütungen, die für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter über den Telefonanschluss geschuldet werden, als eigene Forderungen geltend machen kann. b) Allerdings muss sich der Teilnehmernetzbetreiber die im Verhältnis des Kunden zu dem Drittanbieter bestehenden Einwendungen entgegenhalten lassen. Eine hiervon abweichende Regelung wäre insbesondere unter Berücksichtung der in § 15 Abs. 3 TKV enthaltenen Wertung gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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27. Oktober 2006

Pflicht für Prepaid-Karten-Anbieter zur Löschung von Verkehrsdaten

Urteil des BVerfG vom 27.10.2006, Az.: 1 BvR 1811/99 1. Sperrt ein Telekommunikationsanbieter wegen Zahlungsverzugs des Kunden dessen Anschluss, ohne den Zugang eines qualifizierten Mahnschreibens i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 1 TKV nachweisen zu können, so kann er für die Zeit ab der Sperrung weder Entgelte noch Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns verlangen. 2. Beauftragt der Gläubiger einen Anwalt mit dem außergerichtlichen Einzug seiner Forderung, so darf er für den Fall, dass der Schuldner auf ein einfaches anwaltliches Mahnschreiben (jetzt Ziff. 2302 VV-RVG) nicht reagiert, einen weiter gehenden Auftrag zu außergerichtlicher Tätigkeit im Regelfall nicht für erforderlich halten.
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15. August 2006

Keine vorformulierte Kundeneinwilligung in künftige Telefonanrufe

Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, Az.: 4 U 78/06 Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.
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27. Juli 2006

Anbieterkennzeichnung im Internet

Urteil des BGH vom 20.07.2006, Az.: I ZR 228/03 a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind. b) Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.
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30. Juni 2006

Unverlangte Marktforschung am Telefon unzulässig

Urteil des LG Hamburg vom 30.06.2006, Az.: 309 S 276/05 Werden Umfragen zu Marktforschungszwecken von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt und dienen sie mittelbar der Absatzförderung, so sind sie Werbung gleichzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.
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