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Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“
24. Mai 2007 Urteil des BGH vom 24.05.2007, Az.: III ZR 467/04 Klauseln, die Bestandteil eines von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jetzt Bundesnetzagentur) genehmigten Tarifwerks für die Gewährung eines Netzzugangs sind, unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (jetzt §§ 307 bis 309 BGB); Fortführung des Senatsurteils vom 2. Juli 1998 - III ZR 287/ 97
Weiterlesen 22. Mai 2007 Urteil des OLG Hamm vom 22.05.2007, Az.: 27 W 58/06 Die unaufgeforderte Übersendung von Werbung per Telefax stellt im geschäftlichen Verkehr neben einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch eine rechtswidrige Eigentumsverletzung dar.
Weiterlesen 04. Mai 2007 Urteil des AG Zossen vom 04.05.2007, Az.: 5 C 6/07 Begründet ein Teilnehmernetzbetreiber in seinen AGB eine eigene Forderung bezüglich der Vergütung der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten eines Drittanbieters, so ist dies nicht mit dem Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse zu vereinbaren. Solche AGB liegen lediglich dem Vertrag zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Kunden zugrunde. Sie können somit keine Regelungen zu Verträgen enthalten, die der Kunde mit Personen schließt, die jedenfalls in rechtlicher Hinsicht gänzlich unabhängig von der Person des Teilnehmernetzbetreibers sind. ...
Weiterlesen 26. April 2007 Urteil des VG Göttingen vom 26.04.2007, Az.: 2 A 394/06 Fahrten eines Selbständigen von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle stellen eine "private" Nutzung des Kraftfahrzeugs dar. In diesem Fahrzeug befindliche Zweitgeräte (Autoradio) unterfallen deshalb nicht gesondert der Rundfunkgebührenpflicht.
Weiterlesen 24. April 2007 Urteil des LG Augsburg vom 24.04.2007, Az.: 3 O 678/06 Macht ein Mobilfunknetzbetreiber Vergütungsforderungen von Mehrwertdiensteanbietern in eigenem Namen geltend, muss er substantiiert darlegen und beweisen, dass der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter zustande gekommen ist, aus dem die Forderung hergeleitet wird. Insbesondere muss er dem Kunden eine Telefonrechnung vorlegen, die diesen in die Lage versetzt, die Forderung qualifiziert zu bestreiten, und Auskunft über die Identität des Mehrwertdiensteanbieters bzw. die Art der erbrachten Dienstleistung zu erteilen.
Weiterlesen 10. April 2007 Urteil des LG Bonn vom 10.04.2007, Az.: 11 O 165/06 Im Internethandel ist es zulässig, wenn der Kunde zusammengehörige Angaben durch Anklicken von mehreren nach geschalteten Links in einem beworbenen Kopplungsangebot kombiniert und auf Grund seiner Auswahl zu dem Endpreis gelangt und so den Endpreis ermittelt.
Weiterlesen 05. April 2007 Urteil des OLG Koblenz vom 05.04.2007, Az.: 2 U 42705 Dem Teilnehmernetzbetreiber steht bei Anwahl einer 0190er-Nummer durch den Kunden kein eigener originärer Anspruch auf das Entgelt für die Mehrwertdienste gegen den Kunden zu. ...
Weiterlesen 04. April 2007 Beschluss des LG Heidelberg vom 04.04.2007, Az.: 5 T 13/07 Unerwünschte Werbeanrufe, vor allem am späten Abend, auf dem Privatanschluss sind für den Verbraucher eine starke Belästigung. Dementsprechend hart ging das LG Heidelberg im vorliegenden Urteil mit den anrufenden Firmen ins Gericht und hat einen Streitwert von 3.000 € im einstweiligen Verfügungsverfahren und im Hauptsacheverfahren von 6.000 € angesetzt. Bleibt zu hoffen, dass dies eine abschreckende Wirkung auf die anrufenden Firmen ausübt.
Weiterlesen 29. März 2007 Urteil des BGH vom 29.03.2007, Az.: I ZR 164/04 Für die Annahme einer unlauteren gezielten Mitbewerberbehinderung reicht es nicht aus, dass sich auch die bloß versehentliche Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die darauf gerichtet ist, dem Wettbewerber Kunden zuzuführen, auf den Absatz des Mitbewerbers nachteilig auswirken kann.
Weiterlesen 28. März 2007 Urteil des LG Düsseldorf vom 28.03.2007, Az.: 12 O 265/06 Vertragsklauseln eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen, die für den Fall der Nutzung eines Flatrate-Tarifs über ein verkehrs- und marktübliches Maß hinaus ein Recht des Anbieters zur Sperrung des Anschlusses oder zur Kündigung vorsehen, sind wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. Im Übrigen ist eine Beschränkung des Nutzungsvolumens mit dem Charakter einer Flatrate nicht zu vereinbaren, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
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