Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

19. Juli 2007

Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)

Pressemitteilung des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 191/04 Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.
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05. Juli 2007

Inverssuche

Urteil des BGH vom 05.07.2007, Az.: III ZR 316/06 Der Teilnehmernetzbetreiber ist nicht berechtigt, die "Freigabe" der Inverssuche in den gemäß § 47 Abs. 1 TKG 2004 den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen von der Einwilligung seiner Kunden abhängig zu machen. Er ist vielmehr im Verhältnis zu den Auskunftsdienstbetreibern zur Anwendung der Widerspruchslösung des § 105 Abs. 3 TKG 2004 verpflichtet.
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06. Juni 2007

Zulässige Speicherdauer von IP-Adressen und Datenvolumen

Urteil des LG Darmstadt vom 06.06.2007, Az.: 10 O 562/03 1. IP-Adressen können zum Zwecke des § 100 TKG bis zu sieben Tage nach Verbindungsende gespeichert werden. 2. Datenvolumen können zu Anbrechungszwecken maximal einen Tag nach Verbindungsende gespeichert werden.
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24. Mai 2007

Keine Inhaltskontrolle der Klauseln bei genehmigten Tarifwerken durch die BNetzA

Urteil des BGH vom 24.05.2007, Az.: III ZR 467/04 Klauseln, die Bestandteil eines von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jetzt Bundesnetzagentur) genehmigten Tarifwerks für die Gewährung eines Netzzugangs sind, unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (jetzt §§ 307 bis 309 BGB); Fortführung des Senatsurteils vom 2. Juli 1998 - III ZR 287/ 97 
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04. Mai 2007

Keine Forderungsberechtigung des Teilnehmernetzbetreibers für durch Dritte erbrachte Mehrwertdienste

Urteil des AG Zossen vom 04.05.2007, Az.: 5 C 6/07 Begründet ein Teilnehmernetzbetreiber in seinen AGB eine eigene Forderung bezüglich der Vergütung der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten eines Drittanbieters, so ist dies nicht mit dem Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse zu vereinbaren. Solche AGB liegen lediglich dem Vertrag zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Kunden zugrunde. Sie können somit keine Regelungen zu Verträgen enthalten, die der Kunde mit Personen schließt, die jedenfalls in rechtlicher Hinsicht gänzlich unabhängig von der Person des Teilnehmernetzbetreibers sind. ...
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26. April 2007

Zur Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte

Urteil des VG Göttingen vom 26.04.2007, Az.: 2 A 394/06 Fahrten eines Selbständigen von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle stellen eine "private" Nutzung des Kraftfahrzeugs dar. In diesem Fahrzeug befindliche Zweitgeräte (Autoradio) unterfallen deshalb nicht gesondert der Rundfunkgebührenpflicht.
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24. April 2007

Darlegungs- und Beweislast bei Nutzung von Mehrwertdiensten über Mobilfunknetz

Urteil des LG Augsburg vom 24.04.2007, Az.: 3 O 678/06 Macht ein Mobilfunknetzbetreiber Vergütungsforderungen von Mehrwertdiensteanbietern in eigenem Namen geltend, muss er substantiiert darlegen und beweisen, dass der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter zustande gekommen ist, aus dem die Forderung hergeleitet wird. Insbesondere muss er dem Kunden eine Telefonrechnung vorlegen, die diesen in die Lage versetzt, die Forderung qualifiziert zu bestreiten, und Auskunft über die Identität des Mehrwertdiensteanbieters bzw. die Art der erbrachten Dienstleistung zu erteilen.
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