Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“
Einwählen in unverschlüsselt betriebenes WLAN nicht strafbar
Zu den AGB-Klauseln eines Prepaid-Vertrages von einem Mobilfunkanbieter
Beschluss des LG Kiel vom 17.03.2011, Az.: 18 O 243/10
Eine Klausel in den AGBs eines Mobilfunkanbieters, welche eine einseitige Preisänderungsmöglichkeit für Prepaid-Verträge zugunsten des AGB-Verwenders ermöglicht, kann gegen § 308 Abs. 1 Nr. 4 BGB verstoßen und daher unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn die entsprechende Klausel weder einen Grund für eine Preisänderung nennt, noch Anhaltspunkte dafür liefert, wann sich ein Kunde auf eine Preisänderung einstellen oder eine solche kalkulieren kann. Darüber hinaus verstößt eine solche Klausel auch gegen das Transparenzverbot des § 307 Abs. 1 BGB, sofern die Klausel nicht klar und verständlich ist. Eine Preisänderungsklausel muss hierfür derart konkretisiert sein, dass der Vertragspartner das Risiko einer Preisänderung kalkulieren und anhand der Klausel nachvollziehen kann. Zudem verstößt sie grundsätzlich auch gegen § 307 Abs. 1 BGB i.V.m. § 305 Abs. 2 BGB.Vorratsspeicherung vertraulicher Verkehrsdaten ist unzulässig
Herausforderungen an den rechtskonformen Internetauftritt im mobilen Internet
Verbot für die Vermittlung von Glückspielen per SMS und über Zigarettenautomaten in Hessen
Beschluss des VGH Hessen vom 03.03.2011, Az.: 8 A 2423/09
Die Vermittlung von Glücksspielen per SMS ist aus Gründen der Suchtprävention und des Jugendschutzes in Hessen nicht erlaubt. Via SMS sind Sportwetten mittels Mobiltelefon grundsätzlich von jedem Ort aus und zu jeder Zeit spielbar. Dadurch unterliegen sie keiner sozialen Kontrolle, so dass das Verbot der Teilnahme von Minderjährigen leicht umgangen werden kann. Auch die Vermittlung von Glücksspielen über Zigarettenautomaten bietet keine ausreichende Sicherheit des Ausschlusses Minderjähriger und ist daher ebenfalls nicht erlaubt.Keinen Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten „auf Zuruf“
Beschluss des OLG Hamm vom 02.11.2010, Az.: I-4 W 119/10
Ein Antrag auf Sicherung von Verkehrsdaten, der darauf gerichtet ist, dass Verkehrsdaten bereits im Voraus mit Blick auf erst zukünftige, erwartete Rechtsverletzungen an Tonaufnahmen gesichert werden sollen, um so Löschungen prophylaktisch zu verhindern, ist unbegründet. Eine solche Art von Vorratsspeicherung ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Verkehrsdaten als Grundlage für ein späteres Gestattungsverfahren nach § 101 UrhG dienen sollen.Sperrung der SIM-Karte durch Mobilfunkbetreiber erst bei Zahlungsrückstand von 75 €
Pressemitteilung Nr. 31/2011 des BGH zum Urteil vom 17.02.2011, Az.: III ZR 35/10
Die AGB-Klausel in einem Mobilfunkvertrag, dass dem Kunden auf seine Kosten die SIM-Karte bereits bei einem Zahlungsrückstand von 15,50 € durch den Mobilfunkbetreiber gesperrt werden kann, benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise. Analog zu den gesetzlichen Regelungen bei Festnetzschlüssen (§ 45k Abs. 1 TKG) darf ein Mobilfunkbetreiber die SIM-Karte erst bei einem Rückstand in Höhe von 75 € sperren.Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters auf hohe anfallende Kosten bei Nutzung des Internets auf Handy
Urteil des LG Münster vom 18.01.2011, Az.: 06 S 93/10
Ein Mobilfunkanbieter muss den Kunden auf die Gefahr von hohen anfallenden Kosten durch die Nutzung von WAP- und Internetverbindungen mit seinem Mobiltelefon und die damit einhergehenden Vorzüge einer Datenflatrate hinweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mobilfunkanbieter seine Handys bereits mit einer Navigationssoftware ausliefert, bei der im erheblichen Umfang Datenverkehr entstehen kann.Abschaltung eines Mehrwertdienstes wegen zu langer Preisansage
Pressemitteilung des VG Köln vom 14.02.2011, Az.: 1 L 1908/10
Die Abschaltung einer Auskunftsnummer durch die Bundesnetzagentur, unter der ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice für 1,99 EUR pro Minute angeboten wird und bei der die Preisansage 1:47 Minuten dauert, ist rechtmäßig. Dem Anrufer entstehen durch die lange Preisansage unzulässig hohe Kosten. Eine entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.
