Verbot für die Vermittlung von Glückspielen per SMS und über Zigarettenautomaten in Hessen
Beschluss des VGH Hessen vom 03.03.2011, Az.: 8 A 2423/09
Die Vermittlung von Glücksspielen per SMS ist aus Gründen der Suchtprävention und des Jugendschutzes in Hessen nicht erlaubt. Via SMS sind Sportwetten mittels Mobiltelefon grundsätzlich von jedem Ort aus und zu jeder Zeit spielbar. Dadurch unterliegen sie keiner sozialen Kontrolle, so dass das Verbot der Teilnahme von Minderjährigen leicht umgangen werden kann. Auch die Vermittlung von Glücksspielen über Zigarettenautomaten bietet keine ausreichende Sicherheit des Ausschlusses Minderjähriger und ist daher ebenfalls nicht erlaubt.