Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

17. November 2010

Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein

Urteil des EuGH vom 14.10.2010, Az.: C-280/08 P Es ist wettbewerbswidrig die Zwischenabnehmerentgelte, die die konkurrierenden Anbieter zu entrichten haben, höher anzusetzen, als die Endkundenentgelte, die die Telekom AG von ihren eigenen Kunden bezieht. Die Telekom AG kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass ihre Preispolitik durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall hatte die Deutsche Telekom AG eine Geldbuße zu entrichten, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturbereitstellerin ausnutzte. So waren die anderen, durchaus konkurrenzfähigen, Anbieter gezwungen ihren Kunden höhere Preise zu berechnen, wollten sie keine Verluste machen.

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05. November 2010

Offenlegung von Daten ohne Kenntnis des Betroffenen verletzt Telekommunikationsgeheimnis

Beschluss des OLG Köln vom 05.10.2010, Az.: 6 W 82/10

Die richterliche Anordnung der Auskunftserteilung durch Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen kann den Anschlussinhaber in dem grundrechtlich geschützten Telekommunikationsgeheimnis verletzen. Dem Anschlussinhaber muss die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen eine solche Maßnahme zur Wehr zu setzten, und ihm  steht daher gegebenenfalls ein Beschwerderecht zu. Außerdem besteht der Anspruch auf Auskunftserteilung nur im Falle der Verletzung des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß, wofür ein Downloadangebot eines älteren Musikalbums ohne weitere Umstände nicht ausreicht.
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08. Oktober 2010

Mobilfunkvertragsverlängerung um zwölf Monate in AGB zulässig

Urteil des OLG Hamm vom 08.04.2010, Az.: I-17 U 203/09 Die Klausel eines Mobilfunkanbieters, wonach sich Verträge nach Ablauf der 24-monatigen Grundlaufzeit um weitere zwölf Monate verlängern, sofern keine der Vertragsparteien vorher kündigt, ist zulässig. Weder darin, noch in der Grundlaufzeit von 24 Monaten, ist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers zu sehen.
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07. September 2010

Anpingen kann als Betrug strafbar sein

Beschluss des OLG Oldenburg vom 20.08.2010, Az.: 1 Ws 371/10

Wer sogenannte Ping-Anrufe - also das kurzzeitige Anwählen einer Telefonnummer -  tätigt und dabei eine Mehwehrtdienstenummer des Anrufers hinterlässt um dem Angerufenen zu einem Rückruf zu bewegen, kann sich wegen Betruges strafbar machen.

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27. August 2010

Nutzung von Mehrwertdiensten durch Kinder

Urteil des LG Darmstadt vom 25.11.2009, Az.: 21 S 32/09

Unterlässt der Inhaber eines Telefonanschlusses die Sperrung von Mehrwertdiensten, muss er für dadurch entstandene Kosten aufkommen, auch wenn sie von Dritten verursacht wurden. Zur Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt müssen alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen werden, die eine nicht gebilligte Nutzung des Anschlusses unterbinden. Das bedeutet, dass Mehrwertdienste grundsätzlich gesperrt werden müssen, um eine Haftung auszuschließen.
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12. August 2010

Access-Provider ist nicht zur Sperrung oder Erschwerung des Zugangs zu Domains mit schutzrechtsverletzenden Inhalten verpflichtet.

Urteil des LG Hamburg vom 12.03.2010, Az.: 308 O 640/08

Nach Ansicht des LG Hamburg haftet ein Access-Provider weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer für von seinen Kunden durch das Herunterladen bei bestimmten Internetdiensten begangene Schutzrechtsverletzungen. Die dem Access-Provider derzeit zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen zur Sperrung des Zugangs seiner Kunden zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt seinen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon sei es dem Access-Provider auch nicht zumutbar, mit einer dieser Maßnahmen seinen Kunden den Zugang zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt zu erschweren.
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02. August 2010

Schadensersatzanspruch wegen unterbrochenem Telefonanschluss

Beschluss des OG Köln vom 04.06.2010, Az.: 1 W 8/10 Ist aufgrund eines Fehlers des Telekommunikationsanbieter der Telefonanschluss unterbrochen worden und auch sonst kein Telefonanschluss verfügbar, so steht einem Rechtsanwalt ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Da die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt in der Regel telefonisch erfolgt, ist davon auszugehen, dass dem Rechtsanwalt hierdurch ein Schaden entstanden ist. Wird die telefonische Erreichbarkeit dann infolge eine Notschaltung wiederhergestellt, ist ab diesem Zeitpunkt jedoch die Wahrscheinlichkeit eines Vermögenschadens zu verneinen.
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30. Juli 2010

Unangemessene Benachteiligung der Kunden durch Mobilfunkanbieter-AGB

Urteil des LG Itzehoe vom 19.09.2009, Az.: 10 O 91/08 Die Möglichkeit eines Netzbetreibers, sich die komplette Sperrung des Mobilfunkzugangs eines Kunden vorzubehalten, wenn dieser auch nur mit einer geringen Summe im Verzug ist, stellt laut LG Itzehoe eine unangemessene Benachteiligung dar. Weiter ist es nicht hinnehmbar, wenn sich der Betreiber das Recht einräumt, den Vertrag nach Belieben abzuändern und diese Änderung nach Ausbleiben von Widerspruch durch den Kunden als akzeptiert zu bemerken. Der durchschnittliche Kunde sei nicht in der Lage, die Tragweite der Änderung zu überblicken. Da dem Kunden auf diese Weise massive Nachteile oktroyiert werden können, stellt auch diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung dar.
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29. Juli 2010

Erneute Tarifanpassung für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.06.2010

Erst vor einem Monat entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments über die Regulierung der Roamingkosten im europäischen Ausland rechtmäßig ist. Zum 1. Juli 2010 sind jetzt erneut die Roamingkosten für Mobilfunkgespräche gesenkt worden. Verbraucher zahlen im EU-Ausland nun für abgehende Anrufe höchstens 39 Cent, für eingehende Anrufe höchstens 15 Cent pro Minute und für Textnachrichten höchstens 11 Cent (alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer).
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27. Juli 2010

Widerrufsrecht bei Telekommunikationsdienstverträgen (Pre-Selection)

Urteil des AG Köln vom 29.10.2009, Az.: 129 C 85/09

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers im Rahmen eines Telekommunikationsdienstvertrages (sog. Pre-Selection) erlischt, wenn dieser die Dienstleistungen selbst veranlasst hat und in Anspruch nimmt. Der Verbraucher gibt dies vor allem dadurch zu erkennen, dass er mehrere Monate die Rechnungen des Telekommunikationsanbieters zahlt. Ein Schadensersatzanspruch des Verbrauchers ergibt sich nicht dadurch, dass dieser nicht darüber informiert wurde, dass die Grundgebühren eines Pre-Selection-Anbieters nicht auch die Vergütung für den Telefonanschluss beinhalten. Dies sei allgemein bekannt.
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