Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

13. Oktober 2016

Werbung mit Testurteilen erfordert eindeutige und leicht lesbare Fundstellenangabe

Schriftzug "Sehr gut" in roter Schrift und rot umrahmt mit roten Sternchen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 13/15

Wirbt ein Unternehmen mit Testurteilen, so hat es deren Fundstellen leicht lesbar und eindeutig anzugeben. Die entsprechenden Fundstellen stellen eine wesentliche Information dar, deren Verschweigen dazu geeignet ist, die Entscheidung der Verbraucher zu beeinflussen. Eine Angabe in einer Werbeanzeige genügt diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn die Lesbarkeit durch eine vergleichsweise kleine Schrift (1,2 bzw. 1 Millimeter) sowie mangels fehlenden farblichen Kontrasts (blaue Schrift auf grauem Grund bzw. weiße Schrift auf rotem Grund – insbesondere im Vergleich zu schwarzer Schrift auf weißem Grund) deutlich erschwert wird.

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19. September 2016

Sachliches Interesse allein genügt nicht für mutmaßliche Einwilligung in Telefonwerbung

Frau mit Headset telefoniert im Kundenservice
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 27.01.2016, Az.: 6 U 196/15

Wer zu Werbezwecken telefonisch mit Personen aus Berufsgruppen Kontakt aufnimmt, die für die umworbenen Produkte besonders zugänglich zu sein scheinen, muss nachweisen, dass die Kontaktaufnahme nicht auch auf anderem Wege (z.B. postalisch) möglich gewesen wäre. Denn erst dann käme eine mutmaßliche Einwilligung bzgl. der Telefonwerbung in Betracht.

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14. September 2016

Spam-Mails rechtfertigen nicht zur Beschlagnahme von Computer und Router

Rotes Stop-Schild, No Spam
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23.08.2016, Az.: 11 W 79/16

Eine richterliche Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung, um Computer und Router zu beschlagnahmen, ist unverhältnismäßig, wenn damit das Versenden von Spam-Mails an ein Polizeirevier unterbunden werden soll. Denn neben technischen Maßnahmen hätten auch mildere Mittel, wie das Verschieben der Spam-Mails in einen gesonderten Ordner, zur Zielerreichung beigetragen. Der massive Grundrechtseingriff (Art. 13 GG) hätte damit vermieden werden können.

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14. September 2016

Mobilfunkbetreiber muss technische Konfigurationen nicht für ausländische Handys anpassen

zwei Hände die ein Smartphone halten
Urteil des AG München vom 06.10.2015, Az.: 261 C 15987/15

Ein deutscher Mobilfunkbetreiber ist nicht verpflichtet, seine technischen Konfigurationen so anzupassen, dass auch ein im Ausland erworbenes Handy mit einer deutschen SIM-Karte genutzt werden kann. Ein in Deutschland angebotener Mobilfunkdienst muss lediglich mit jedem in Deutschland handelsüblichen Handy genutzt werden können.

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19. August 2016

Vergütungspflicht von „Musik-Handys“ nach § 54 UrhG aF

Frau hört mit Handy Musik
Urteil des OLG München vom 30.10.2014, Az.: 6 Sch 20/12

Ein Mobiltelefon, mit dessen Hilfe Privatkopien i.S.d. § 53 UrhG angefertigt werden können, unterfällt der Vergütungspflicht nach § 54 UrhG aF. Unschädlich ist dabei, ob das Gerät in erster Linie Kommunikationszwecken dient. Denn es genügt, dass eine Vervielfältigung vergütungsrelevanter Werke mit dem entsprechenden Mobiltelefon möglich und wahrscheinlich ist.

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16. August 2016

Verbot des Fotografierens mit dem Mobiltelefon während der Fahrt

Autofahrer nimmt Selfie von sich im Auto auf
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.12.2015, Az.: 3 Ss 155/15 OWi

Gem. § 23 Abs. 1a StVO ist es unzulässig, während der Fahrt und bei laufendem Motor ein Mobiltelefon zu benutzen, wenn dieses hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss. Von diesem Verbotstatbestand ist nicht nur das Benutzen zum Telefonieren umfasst, sondern vielmehr jegliche Verwendung, die ein Aufnehmen des Geräts während der Fahrt erfordert. Hieraus ergibt sich auch das Verbot, sein Mobiltelefon zu halten, um damit während der Fahrt zu fotografieren.

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25. Juli 2016

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Beleidigungen per SMS

Geöffneter Whatsapp-Chat auf dem Display eines weißen Smartphones
Urteil des BGH vom 24.05.2016, Az.: VI ZR 496/15

Zum Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit.

Mehrere mittels Kurznachricht übertragende Beleidigungen können keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes begründen, da sich die Reichweite der verletzenden Äußerungen ausschließlich auf das persönliche Umfeld erstreckt, wonach diese auf Grund fehlender Breitenwirkung in der Öffentlichkeit schon nicht als schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung einzustufen sind. In einem solchen Fall können die mit den Beleidigungen verbundenen Beeinträchtigungen durch die Erwirkung eines Unterlassungstitels und dem Ordnungsmittelverfahren, sowie durch Beschreiten des Privatklageweges aufgefangen werden.

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20. Juli 2016

Kostenpflichtige Rufnummer im Impressum unzulässig

Telefonhörer auf Geldscheinen und Münzen liegend
Urteil des BGH vom 25.02.2016, Az.: I ZR 238/14

1. Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht.

2. Die Informationspflichten nach der Richtlinie 2000/31/EG und nach der Richtlinie 2011/83/EU bestehen im Grundsatz unabhängig voneinander.

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11. Juli 2016

Beweisaufnahme: SMS-Nachrichten sind nachträglich löschbar

Chatverlauf auf Smartphone-Bildschirm
Urteil des LG Köln vom 17.03.2016, Az.: 2 O 335/14

Streiten zwei Parteien im Rahmen der Beweisaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens um den Versand einer bestimmten SMS-Nachricht, wobei auf dem Mobiltelefon des Versenders keine solche Kurzmitteilung festzustellen ist, so gilt es bei der richterlichen Beurteilung zu berücksichtigen, dass einzelne SMS-Nachrichten auch ohne besondere informationstechnische Kenntnisse nachträglich gelöscht werden können. Die Annahme einer solchen Manipulation des digitalen Nachrichtenverkehrs kann bereits dadurch begründet werden, dass sich auf dem Handy der einen Partei eine spezielle Software befindet, welche eine unwiederbringliche Löschung von SMS aus dem Nachrichtenverlauf ermöglicht, während zugleich auf dem Mobiltelefon der Gegenpartei keine vergleichbare Software zum nachträglichen Erstellen und Einfügen sogenannter „Fake SMS“ festzustellen ist.

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28. Juni 2016

Unzulässige Datenschutzbestimmungen bei Samsung Fernsehern

Fernseher mit Fernbedienung SmartTV
Pressemitteilung des LG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 10.06.2016, Az.: 2-03 O 364/15

Samsung muss die Käufer seiner mit „Smart-TV“ und/oder „HbbTV“ ausgestatteten Fernseher über die mögliche Übertragung personenbezogener Daten an Dritte in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informieren. Dies gilt selbst dann, wenn die Internet-Funktionalität vom Kunden überhaupt nicht genutzt wird, da personenbezogene Daten wie z.B. IP-Adressen trotzdem unbemerkt erhoben werden können. Die Belehrung über den Umfang der Datenermittlung muss dabei für den Verbraucher transparent und ausreichend bestimmt sein. Unzumutbar ist hingegen, den Kunden hierüber lediglich im Rahmen der AGB und einer Datenschutzerklärung auf über 50 unübersichtlichen Bildschirmseiten zu informieren. Über die generelle Zulässigkeit einer solchen Datenübermittlung wurde vorliegend jedoch nicht entschieden, da sich die Klage gegen die Samsung Electronics GmbH in Deutschland richtete, etwaige Daten hingegen lediglich an die südkoreanische Konzernmutter sowie den ausländischen HbbTV-Betreiber übermittelt werden.

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