Zur Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen ablehnendes Urteil zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ein TK-Unternehmen
Die Rechtsbeschwerde gegen die Unzulässigkeit einer Berufung gegen ein erstinstanzliches, ablehnendes Urteil im Falle eines Schadensersatzanspruchs wegen Ausfall der Internet- und Telefonverbindung aufgrund technischer Funktionsstörungen ist unzulässig, wenn der Beschwerdebeschluss ausreichend mit Gründen versehen ist und der geltend gemachte Wegfall von Kundenaufträgen und entsprechende Umsatzrückgange einen zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führenden Rechtsfehler im konkreten Fall nicht aufzeigen vermag.