Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

05. Mai 2015 Top-Urteil

Tagesschau-App: ergänzendes Online-Angebot oder unzulässiger presseähnlicher Journalismus?

Frauenhand hält ein Handy.
Pressemitteilung Nr. 75/2015 des BGH zum Urteil vom 30.04.2015, Az.: I ZR 13/14

Online-Angebote im Sinne des TMG, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgehalten werden (hier: Tagesschau-App), dürfen sich inhaltlich lediglich in ergänzender Art mit ausgestrahlten Fernsehsendungen befassen und keinen reinen Textberichterstattungscharakter aufweisen. Damit soll verhindert werden, dass klassischen Verlagen unzumutbare wirtschaftliche Nachteile entstehen, da diese - im Gegensatz zu den mittels Rundfunkgebühren finanzierten öffentlichen Anstalten - für zusätzliche Medienangebote gesondert Geld aufwenden müssen. Ob ein unzulässiger presseähnlicher Charakter bei solchen Online-Angeboten vorliegt, ist durch den Rundfunkrat im Rahmen eines „Drei-Stufen-Tests“ zu prüfen.

Vorherige Entscheidungen gingen davon aus, dass Gerichte an diesen Test gebunden sind und eine erneute gerichtliche Prüfung nicht zulässig ist. Der BGH stellte jetzt jedoch klar, dass im Streitfall eine erneute (richterliche) Beurteilung des Online-Angebots vorzunehmen ist, da im Rahmen dieses erfolgten Tests lediglich das allgemeine Konzept und nicht die konkrete Umsetzung des medialen Angebotes im Einzelfall gebilligt wird. Ob das Online-Angebot der Tagesschau-App am 15.06.2011 in seiner Gesamtheit und gerade nicht nur einzelne Beiträge als presseähnlich einzustufen ist, hat nunmehr das OLG Köln zu beurteilen.

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05. Mai 2015 Top-Urteil

Kollektivbeleidigung „FCK CPS“ als Meinungsäußerung straflos

Polizist einer Hundertschaft in Rückenansicht
Beschluss des BVerfG vom 26.02.2015, Az.: 1 BvR 1036/14

Die Buchstabenkombination „FCK CPS“ als Abkürzung für „Fuck Cops“ auf einem Anstecker oder als Aufdruck auf einem T-Shirt unterfällt nicht dem Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB, sondern vielmehr dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, da hierdurch lediglich die pauschale Ablehnung der gesamten Polizei bzw. der Ordnungsmacht des Staates als nicht überschaubare, konkret abzugrenzende Personengruppe zum Ausdruck kommt. Etwas anderes könnte lediglich im Falle einer personalisierten Zuordnung gelten, wie etwa namentlich benannter Polizisten oder der gesamten Polizeikräfte eines örtlichen Polizeikommissariats.

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29. April 2015 Top-Urteil

Elektronische Leseplätze in Bibliotheken zulässig

Laptop, in dem sich Bücher befinden und von einer Hand rausgeholt werden
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 16.04.2015, Az.: I ZR 69/11

Das bloße Angebot eines Lizenzvertrages durch einen Verlag, ist keine „vertragliche Regelung“ im Sinne des § 52b UrhG und steht daher der Zugänglichmachung von Büchern in digitalisierter Form an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek nicht entgegen. In diesem Zusammenhang ist der Betreiber einer Bibliothek auch berechtigt, Bücher für Unterricht und Forschung ihres Bibliotheksbestandes zu digitalisieren, da für diese Werke Vervielfältigungen erlaubt sind. Ansonsten würde ein großer Teil des sachlichen Gehalts und der praktischen Wirksamkeit verloren gehen. Auch das Ausdrucken oder Abspeichern auf USB-Sticks des an elektronischen Leseplätzen zugänglichen Werks zum privaten Gebrauch begründet keine Verletzung des Urheberrechts.

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21. April 2015 Top-Urteil

BGH-Goldrapper: Zur Übernahme kurzer Musiksequenzen eines anderen Künstlers als „Loop“ für Rap-Songs

Studiomikrofon vor einem virtuellen Equalizer
Pressemitteilung Nr. 63/2015 des BGH zum Urteil vom 16.04.2015, Az.: I ZR 225/12

Werden Musiksequenzen von durchschnittlich zehn Sekunden einer fremden Band ohne Text kopiert und als Tonschleife (sog. „Loop“) für Rap-Songs verwendet, so kann nicht ohne weiteres eine Urheberrechtsverletzung angenommen werden. Da nur Teile der Musik, nicht aber der Text übernommen wurde, liegt insoweit kein relevanter Eingriff in das Urheberrecht vor. Die ursprüngliche Verbindung zwischen Text und Musik ist urheberrechtlich nicht geschützt. Für einen urheberrechtlichen Schutz der Passagen aus den komponierten Musikstücken ist eine schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen erforderlich, die über ein routinemäßiges Schaffen hinausgeht.

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15. April 2015 Top-Urteil

Unterlassungsanspruch bei Äußerungen in sozialen Netzwerken gilt auch bei „Mikroblogs“

weißer Vogel vor blauem Hintergrund, ähnlich dem Twitter-Symbol
Pressemitteilung Nr. 1/2015 des OLG Dresden zum Urteil vom 01.04.2015, Az.: 4 U 1296/14

Überwiegt das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Medienfreiheit, so müssen auch Provider sogenannter Mikrobloggingdienste diskreditierende Äußerungen von ihrer Internetseite entfernen. Eine Prüfpflicht kann dabei erst dann angenommen werden, wenn der Provider hinreichend konkret auf die Verletzung hingewiesen wurde und der Verstoß unschwer bejaht werden kann.

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15. April 2015 Top-Urteil

Zur Darlegungslast bei Bewertungen im Internet

Sternchenbewertung auf einer Tafel mit Hand, die Kreide hält
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 05.03.2015, Az.: 2-03 O 188/14

Der Betreiber eines Internetbewertungsportals haftet als sogenannter Hostprovider für die von Nutzern eingestellten Beiträge, da er die technische Möglichkeit der Plattform zur Verfügung gestellt hat. Den Verletzten trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Haftung. Der Hostprovider muss allerdings die von ihm vorgenommenen Handlungen zur Prüfung der Bewertung darlegen. Die Vorlage einer weitgehend unkenntlich gemachten Stellungnahme des Bewertenden, aus welcher kein tauglicher Beleg der Wahrheit der Äußerung hervorgeht, genügt hierfür nicht.

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09. April 2015 Top-Urteil

Rechtswidrig erlangte Daten bei Filesharing-Fällen führen zu Beweisverwertungsverbot

P2P -Schriftzug in rot, an dem drei schwarze Kabelmäuse hängen
Beschluss des AG Koblenz vom 02.01.2015, Az.: 153 C 3184/14

Sofern die Datenübermittlung bei der Feststellung einer Urheberrechtsverletzung gegen einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, führt dies aufgrund des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Anschlussinhabers zu einem Beweisverwertungsverbot. Ergeht der gerichtliche Auskunftsbeschluss zur Ermittlung der streitgegenständlichen IP-Adresse nur gegen den Access-Provider, darf keine Auskunft über den Anschlussinhaber erfolgen, wenn es sich beim Provider des Anschlussinhabers um einen Reseller des Access Providers handelt.

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08. April 2015 Top-Urteil

Live-Stream von Sportveranstaltungen nicht durch EU-Recht geschützt

Laptop mit Fußballrasen Ball und Scheinwerfer auf dem Bildschirm
Urteil des EuGH vom 26.03.2015, Az.: C-279/13

Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Internet sind nicht durch die Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Das EU-Recht räumt dem Rechtsinhaber lediglich das Recht ein, geschützte Werke im Wege der interaktiven Übertragung auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Anbringen eines anklickbaren Links auf einer Webseite stellt jedoch keine interaktive Übertragung auf Abruf dar. Einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der Sender auch auf Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen im Internet ausdehnt, steht das EU-Recht jedoch nicht entgegen.

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02. April 2015 Top-Urteil

„PUMA“ schlägt „PUDEL“

Oben befindet sich ein weißer Puma auf schwarzem Untergrund. Darunter befindet sich ein schwarzer Puma auf weißem untergrund. Beide haben ihr Maul offen.
Pressemitteilung Nr. 50/2015 des BGH zum Urteil vom 02.04.2015, Az.: I ZR 59/13

Die Nachahmung des bekannten springenden PUMAs der gleichnamigen Marke in Form eines springenden PUDELs weist zwar keinen sehr hohen Grad der Ähnlichkeit auf. Die beiden Marken sind noch unterschiedlich genug, um keine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG begründen zu können. Dennoch werden diese gedanklich derart miteinander verknüpft, dass der BGH darin eine Ausnutzung des Rufes und der Wertschätzung der älteren Marke sieht und die Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung bestätigt.

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25. März 2015 Top-Urteil

Fehlender Aschenbecher: Autohändler muss Pkw zurücknehmen

Frau raucht während dem Autofahren
Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14

Bei einer Pkw-Neubestellung vereinbarte Ausstattungsmerkmale, die bei Auslieferung des Pkw allerdings fehlen, sind als Sachmangel zu beurteilen. Der Händler muss im Rahmen des Gewährleistungsrechts diesen Mangel beheben. Ist eine Nachrüstung der Ausstattung allerdings nicht möglich und handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das Fehlen eines Aschenbechers in einem Auto im Wert von 135.000 € nicht mehr als Bagatelle und verpflichteten das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich der bereits erfolgten Nutzung von 44.000 km.

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