Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

07. März 2014 Top-Urteil

Betreiben von sog. „Abo-Fallen“ im Internet stellt einen versuchten Betrug dar

Geschäftsmann mit Sturmmaske und einem offenen Laptop in der Hand steht in einem Büro.
Pressemitteilung Nr. 43/2014 des BGH vom 06.03.2014, Az.: 2 StR 616/12

Der BGH hat mit Urteil vom 05.03.2014 (Az.: 2 StR 616/12) entschieden, dass eine Webseite, die darauf abzielt, ahnungslose Internet-Nutzer in eine Abo-Falle zu locken, einen versuchten Betrug darstellen kann. Es ist dabei unerheblich, ob der Nutzer die entsprechenden Hinweise wahrnehmen konnte, wenn diese durch die Gestaltung der Webseite absichtlich verschleiert wurden.

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25. Februar 2014 Top-Urteil

Keine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung von Fotos anderer Amazon-Händler

Fotoreihen mit unterschidlichen Motiven darauf. Rechts im Bild befindet sich eine Kamera.
Urteil des LG Köln vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13

Ein Händler, der als Rechteinhaber seine Produktbilder auf der Internet-Plattform Amazon einstellt, erklärt stillschweigend seine Einwilligung zur Nutzung der Bilder auch durch andere Händler, da es ihm bei der Benutzung vom Amazon bewusst gewesen sein muss, dass auch andere Händler die Bilder verwenden würden.

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04. September 2013 Top-Urteil

Empfindliche Niederlage für Apple: Wegen illegaler Preisabsprachen bei eBooks von US-Gericht verurteilt

Mann, der eine rote Karte zeigt.
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)

Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.

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08. August 2013 Top-Urteil

Prämien aus dem Vielfliegerprogramm einer Airline sind frei übertragbar

Flugzeit im Landeanflug bei Sonnenuntergang.
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2013, Az.: 5 U 46/12

Die Einschränkung der Teilnahmebedingungen eines Vielfliegerprogramms dahingehend, dass erworbene Prämiendokumente nicht weiterveräußert oder sonst weitergegeben werden dürfen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und somit einen Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Kunde sei dadurch in der Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen - die Einlösung gesammelter Meilen in Form von Prämiendokumenten - gestört, wohingegen das Interesse der Fluggesellschaft - nämlich die Bindung der Kunden an ihr Unternehmen - als nicht anerkennenswert schutzwürdig anzusehen ist. Somit muss dem Kunden auch die Nutzung von Prämiendokumenten in dem Umfang zugesichert werden, dass er sie frei übertragen kann.

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26. Juli 2013 Top-Urteil

Verkauf von Gebrauchtsoftware nicht grundsätzlich unzulässig

CD Rohlinge eng hintereinander angeordnet, wobei ein Rohling heraussteht.
Pressemitteilung des BGH Nr. 26/2013 zum Urteil vom 17.07.2013, Az.: I ZR 129/08

Bereits vergangenes Jahr entschied der EuGH, dass gebrauchte Download-Software unter gewissen Voraussetzungen weiterverkauft werden kann. Nun fällten die Karlsruher Richter ein Urteil im vorausgegangenen Streit zwischen einem Softwareproduzenten und einem Händler gebrauchter Softwarelizenzen: Ist eine weitere Verwendung durch den einstigen Nutzer ausgeschlossen und wurde der Kaufpreis bereits vollständig entrichtet, bedarf es keiner Zustimmung des Rechteinhabers, wenn der neue Erwerber der Programmlizenz die Software herunterlädt und sie bestimmungsgemäß nutzt.

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21. Mai 2013 Top-Urteil

Haftung von Google für rechtsverletzende Suchvorschläge

Ein iPad wir in Händen gehalten. Darauf erscheint das Eingabefeld in eine Suchmaschine.
Pressemitteilung Nr. 87/13 des BGH vom 14.05.2013, Az.: VI ZR 269/12

Google analysiert Sucheingaben der Nutzer und bringt auf Grundlage dieser Analysen Suchvorschläge ein. Sind diese rechtswidrig, haftet Google jedoch erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Insbesondere ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, die Einträge vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wird Google aber über rechtswidrige Einträge informiert, müssen diese aus den Suchvorschlägen getilgt werden.

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11. April 2013 Top-Urteil

Keine Verpflichtung von Eltern ein Verbot von Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen ohne Anlass regelmäßig zu kontrollieren

Ein geöffnetes Schloss liegt auf einer weißen Tastatur.
Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12

Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.

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11. März 2013 Top-Urteil

AGB-Klauseln von Vodafone rechtswidrig

Richterhammer schägt auf ein Smartphone.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.09.2012, Az.: I-6 U 11/12

In den AGB behielt Vodafone sich unter anderem vor, seinen DSL-Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Geschwindigkeit, den Anschluss mit verminderter Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf benachteiligt diese Klausel den Kunden jedoch unangemessen, da Vodafone jederzeit auf die verminderte Bandbreite umstellen könnte, und ist deshalb unzulässig. Ebenfalls als unzulässig wurde eine Werbeübermittlungsklausel angesehen, nach der Vodafone dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen an Telefon sowie Email- und Postadresse zukommen lassen konnte.

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20. Februar 2013 Top-Urteil

Störerhaftung von Filehostern

P2P auf Tastatur
Urteil des BGH vom 12.07.2012, Az.: I ZR 18/11

a) Ein File-Hosting-Dienst, der im Internet Speicherplatz zur Verfügung stellt, kann als Störer haften, wenn urheberrechtsverletzende Dateien durch Nutzer seines Dienstes öffentlich zugänglich gemacht werden, obwohl ihm zuvor ein Hinweis auf die klare Rechtsverletzung gegeben worden ist. Nach einem solchen Hinweis muss der File-Hosting-Dienst im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren verhindern, dass derselbe oder andere Nutzer das ihm konkret benannte, urheberrechtlich geschützte Werk Dritten erneut über seine Server anbieten.

b) Die Eignung eines Wortfilters mit manueller Nachkontrolle für die Erkennung von Urheberrechtsverletzungen wird nicht dadurch beseitigt, dass er mögliche Verletzungshandlungen nicht vollständig erfassen kann.

c) Zur Vermeidung einer Störerhaftung kann ein File-Hosting-Dienst auch verpflichtet sein, im üblichen Suchweg eine kleine Anzahl einschlägiger Linksammlungen manuell darauf zu überprüfen, ob sie Verweise auf bestimmte bei ihm gespeicherte urheberrechtsverletzende Dateien enthalten.

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01. Februar 2013 Top-Urteil

Nacherfüllung erst nach Prüfung durch Verkäufer

Im Bildschrim eines Laptops ist ein weißer Einkaufswagen.
Urteil des BGH vom 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12

a) Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat.

b) Das Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326 Abs. 5 BGB besteht im Falle so genannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn der Schuldner gemäß § 275 Abs. 2 BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

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