Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

31. März 2014 Top-Urteil

Massenhafte Verfolgung von Unterlassungsansprüchen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht auf Facebook ist rechtsmissbräuchlich

Stapel voller Briefe mit Abmahnungen.
Urteil des OLG Nürnberg vom 03.12.2013, Az.: 3 U 410/13

Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht auf Facebook ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Einzelfall jedenfalls dann unzulässig, wenn sich dieses Vorgehen unter Würdigung der Gesamtumstände als rechtsmissbräuchlich darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn binnen weniger Tage 199 Abmahnungen wegen Verstoßes gegen § 5 TMG ausgesprochen werden und vorrangiges Handlungsmotiv nicht der Unterlassungsanspruch selbst ist, sondern vielmehr Aufwendungsersatz und die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten durch die Abgemahnten bezweckt wird.

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28. März 2014 Top-Urteil

Access-Provider können verpflichtet werden, den Zugang zu urheberrechtswidrigen Seiten zu sperren

Digitales Schloss in virtueller Vernetzungsumgebung.
Urteil des EuGH vom 27.03.2014, Az.: C-314/12

Ein Access-Provider kann von nationalen Gerichten verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, um Zugriffe seiner Kunden auf urheberrechtsverletzende Fremdangebote zu verhindern. Ein Internetprovider ist Vermittler im Sinne der entsprechenden unionsrechtlichen Vorschriften und kann somit verpflichtet werden, derartige Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen müssen zumutbar sein und dürfen die Internetnutzer nicht unangemessen beeinträchtigen. Die konkreten Maßnahmen bleiben jedoch dem Internetprovider überlassen.

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18. März 2014 Top-Urteil

Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener Daten bei Facebook unwirksam

Ausschnitt der Facebook Login Seite.
Urteil des LG Berlin vom 09.09.2013, Az.: 16 O 60/13

Die Verknüpfung zwischen dem Button „Spiel spielen“ im „App-Zentrum“ von Facebook und der Zustimmung zur Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten ist irreführend iSd § 5 UWG, da sie den Nutzer, der die Reichweite seiner Erklärung nicht kennt und deshalb tatsächlich keine wirksame Einwilligung zur Weitergabe seiner persönlichen Daten abgeben kann, über die Wirksamkeit seiner Zustimmung täuscht. Diese Täuschung hält ihn zugleich ab, seine Rechte rückwirkend geltend zu machen. Auch Bestimmungen in Nutzungsvereinbarungen von Apps, die es der Anwendung erlauben, Statusmeldungen und Fotos im Namen des Nutzers zu posten, sind als allgemeine Geschäftsbedingung intransparent und daher unwirksam. Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich Einspruch durch Facebook eingelegt. Ende Oktober 2014 muss das Landgericht Berlin dann über die Sache nochmals entscheiden.

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11. März 2014 Top-Urteil

GEMA-Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig

Gema-Sperrtafel bei Youtube.
Urteil des LG München I vom 25.02.2014, Az.: 1 HK O 1401/13

Im Streit um die GEMA-Sperrtafeln auf YouTube hat die Musikverwertungsgesellschaft einen Sieg gegen die Internetplattform errungen. Die Aussagen auf den Sperrtafeln seien geeignet, beim Durchschnittsverbraucher fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte, obwohl sie es könne und sie selbst die Videos sperre. Da tatsächlicherweise die Sperrung durch YouTube erfolgt und eine Einräumung von Rechten mangels Einigung zwischen der GEMA und YouTube bezüglich Lizenzen bisher nicht erfolgt ist, sind die verwendeten Aussagen unvollständig und irreführend und stellen eine rechtswidrige Anschwärzung und Herabwürdigung der GEMA dar.

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07. März 2014 Top-Urteil

Massenabmahnung wegen Impressums-Verstoß auf Facebook ist rechtsmissbräuchlich

In den Händen halten eines geöffneten Kuverts aus dem ein Brief mit "Abmahnung" herausschaut.
Urteil des OLG Nürnberg vom 03.12.2013, Az.: 3 U 348/13

Werden binnen weniger Tage mindestens 199 Abmahnungen wegen Verletzung der Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung auf Facebook-Auftritten ausgesprochen, so ist dies jedenfalls dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn diese Abmahnwelle in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit der Abmahnenden steht. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das dadurch einhergehende Prozesskostenrisiko nicht durch die geschäftliche Tätigkeit des Abmahnenden bestritten werden kann.

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07. März 2014 Top-Urteil

Betreiben von sog. „Abo-Fallen“ im Internet stellt einen versuchten Betrug dar

Geschäftsmann mit Sturmmaske und einem offenen Laptop in der Hand steht in einem Büro.
Pressemitteilung Nr. 43/2014 des BGH vom 06.03.2014, Az.: 2 StR 616/12

Der BGH hat mit Urteil vom 05.03.2014 (Az.: 2 StR 616/12) entschieden, dass eine Webseite, die darauf abzielt, ahnungslose Internet-Nutzer in eine Abo-Falle zu locken, einen versuchten Betrug darstellen kann. Es ist dabei unerheblich, ob der Nutzer die entsprechenden Hinweise wahrnehmen konnte, wenn diese durch die Gestaltung der Webseite absichtlich verschleiert wurden.

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25. Februar 2014 Top-Urteil

Keine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung von Fotos anderer Amazon-Händler

Fotoreihen mit unterschidlichen Motiven darauf. Rechts im Bild befindet sich eine Kamera.
Urteil des LG Köln vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13

Ein Händler, der als Rechteinhaber seine Produktbilder auf der Internet-Plattform Amazon einstellt, erklärt stillschweigend seine Einwilligung zur Nutzung der Bilder auch durch andere Händler, da es ihm bei der Benutzung vom Amazon bewusst gewesen sein muss, dass auch andere Händler die Bilder verwenden würden.

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04. September 2013 Top-Urteil

Empfindliche Niederlage für Apple: Wegen illegaler Preisabsprachen bei eBooks von US-Gericht verurteilt

Mann, der eine rote Karte zeigt.
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)

Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.

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08. August 2013 Top-Urteil

Prämien aus dem Vielfliegerprogramm einer Airline sind frei übertragbar

Flugzeit im Landeanflug bei Sonnenuntergang.
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2013, Az.: 5 U 46/12

Die Einschränkung der Teilnahmebedingungen eines Vielfliegerprogramms dahingehend, dass erworbene Prämiendokumente nicht weiterveräußert oder sonst weitergegeben werden dürfen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und somit einen Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Kunde sei dadurch in der Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen - die Einlösung gesammelter Meilen in Form von Prämiendokumenten - gestört, wohingegen das Interesse der Fluggesellschaft - nämlich die Bindung der Kunden an ihr Unternehmen - als nicht anerkennenswert schutzwürdig anzusehen ist. Somit muss dem Kunden auch die Nutzung von Prämiendokumenten in dem Umfang zugesichert werden, dass er sie frei übertragen kann.

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