Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

27. Februar 2015

Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf den Patentgegenstand

Brauner Stempel mit blauen Stempelkissen "Patented".
Urteil des BGH vom 14.10.2014, Az.: X ZR 35/11

Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, kommt nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht.

Der Umstand, dass ein Lösungsweg nur in einer früheren Version eines technischen Standards aufgezeigt, in einer späteren Version aber nicht weiterverfolgt wurde, führt nicht ohne weiteres dazu, dass dieser Weg als nicht naheliegend anzusehen ist.

Im Falle eines Klägerwechsels hat der ausscheidende Kläger entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO die Mehrkosten zu tragen, die durch den Parteiwechsel entstanden sind, nicht aber - darüber hinausgehend - denjenigen Anteil der Kosten, der ihm im Falle einer Klagerücknahme aufzuerlegen wäre.

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26. Februar 2015

Der Freistellungsanspruch und Schadensersatz gemäß Lizenzanalogie

Frau in blauer Bluse hebt ein weißes Schild mit der Aufschrift "Schadensersatz" in den Händen.
Urteil des AG Düsseldorf vom 13.01.2015, Az.: 57 C 10172/14

Begehrt der Kläger die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die im Zuge des Mahnverfahrens entstehen und die er aber noch nicht bezahlt hat, so hat er lediglich einen Freistellungsanspruch nach § 257 BGB gegen den Beklagten. Dieser Anspruch geht analog § 281 Abs. 1, 2 BGB entweder in einen Zahlungsanspruch über, wenn die Zahlung endgültig verweigert wurde oder eine ordnungsgemäß gesetzte Frist zur Zahlung verstrichen ist. Um eine solche Frist handelt es sich dabei nicht, wenn der Kläger dem Beklagten unter Fristsetzung anbietet, den Vorfall anhand einer Pauschalzahlung abzuwickeln. Dies ist lediglich das Angebot, einen Abgeltungsvergleich zu schließen.

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26. Februar 2015

Die Vergütung eines freien Journalisten nach Gemeinsamen Vergütungsregeln

Aneinandergereihte Würfel, die das Wort "Journalismus" ergeben, liegen auf einem Zeitungsartikel.
Urteil des OLG Brandenburg vom 22.12.2014, Az.: 6 U 30/13

Beruft sich ein freier Journalist im Hinblick auf die Angemessenheit seiner Vergütung auf die Honorarsätze der Gemeinsamen Vergütungsregeln, so muss er darlegen, dass die GVR wirksam zustande gekommen sind und seine Vergütung sowohl in inhaltlicher als auch in persönlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht unter die GVR fällt. Die die GVR aufstellenden Vereinigungen müssen dabei repräsentativ, unabhängig und zur betreffenden Aufstellung ermächtigt sein. Handelt es sich bei den Vereinigungen ausschließlich um westdeutsche Landesverbände, so werden die strukturellen Besonderheiten ostdeutscher Zeitungsverleger nicht ausreichend berücksichtigt und damit muss die Repräsentanz verneint werden, die GVR kann also nicht für ganz Deutschland gelten.

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26. Februar 2015

Zur Tonträgerherstellereigenschaft im Schadensersatzprozess

Paragraphenzeichen mit vielen CDs im Hintergrund.
Urteil des OLG Frankfurt vom 16.12.2014, Az.: 11 U 27/14

Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses wegen Filesharings kann der Nachweis der Tonträgerherstellereigenschaft, sofern der P & C Vermerk auf einem Tonträger nicht eindeutig ist, mittels Vorlage eines Auftragsproduzentenvertrags erfolgen. Der Schadensersatz für ein über mehreren Wochen in den aktuellen Charts befindliches Musikstück beläuft sich auf 200€.

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16. Februar 2015

Schadensersatz wegen Filesharings verjährt in 10 Jahren

Das Wort "Verjährung" im Text im gelb markiert.
Urteil des AG Itzehoe vom 22.10.2014, Az.: 92 C 64/14

Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen in drei Jahren. Ausnahmsweise können Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing aber gemäß § 102 S. 2 UrhG und entsprechend zu § 852 S. 2 BGB erst nach 10 Jahren verjähren, sofern der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Berechtigten erlangt hat.

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16. Februar 2015

Zur Höhe des Schadensersatzes bei unerlaubter Verwendung von Laien-Fotos

Drei Personen mit Kameras in der Hand
Urteil des AG Köln vom 01.12.2014, Az.: 125 C 466/14

Die unerlaubte Verwendung eines Fotos eines Laien auf der Internetseite von eBay-Kleinanzeigen kann einen Lizenzschadensersatz iHv 20,00 EUR begründen. Die MFM-Honorartabelle, die auch höhere Beträge vorsieht, ist für die Nutzung von Fotos von Laien nicht einschlägig, da sie nur die Honorarvorstellungen von Fotografen abbildet.

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09. Februar 2015

Zu den Anforderungen an eine strafrechtliche Verurteilung wegen Raubkopien

Kind, das sich als Pirat verkleidet hat, hebt zwei CDs in der Hand und steht vor einer Tastatur.
Beschluss des OLG Hamm vom 11.09.2014, Az.: 5 RVs 87/14

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, § 108 I Nr. 5 UrhG, erfordert die Feststellung einer konkret geschützten Tonaufnahme und des dazugehörigen Rechteinhabers. Die bloße Darlegung, dass Raubkopien hergestellt wurden, genügt nicht. Der Benennung des konkreten Tonträgerherstellers bedarf es nicht, wenn dieser seinen Sitz in einem der Mitgliedsländer des Genfer Tonträger-Abkommens hat und damit die Voraussetzungen des 126 III UrhG gegeben sind.

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04. Februar 2015

Sondereditionen verlängern relevante Verwertungsphase nicht

rotes Siegel mit silberner Umrandung mit weißer Beschriftung "Sonderedition!"
Urteil des OLG Köln vom 23.01.2012, Az.: 6 W 13/12

Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch setzt ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus. Dies ist zu bejahen, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handelt oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Veröffentlichung von Sondereditionen verlängern die relevante Verwertungsphase nicht.

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02. Februar 2015 Top-Urteil

CT-Paradies

Neben einem Fotograf befinden sich viele einzelne kleine Bilder.
Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 76/13

a) Ein Vervielfältigungsstück eines Werkes im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG liegt auch dann vor, wenn ein Werk in das Internet gestellt worden ist.

b) Eine Person ist nur dann im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG in der üblichen Weise auf dem Vervielfältigungsstück eines Werkes als Urheber bezeichnet, wenn die Angabe an einer Stelle angebracht ist, wo bei derartigen Werken üblicherweise der Urheber benannt wird, und die Bezeichnung inhaltlich erkennen lässt, dass sie den Urheber dieses Werkes wiedergibt.

c) Eine Angabe vermag nur dann die Vermutung der Urheberschaft (§ 10 Abs. 1 UrhG) zu begründen, wenn der Verkehr darin die Bezeichnung einer natürlichen Person erkennt.

d) Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst.

e) Der Unterlassungsschuldner hat zur Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese Einfluss nehmen kann.

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