Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

11. September 2014

Zur Höhe des Schadensersatzes für eine unberechtigte Nutzung eines Stadtplans im Internet

Urteil des LG München I vom 04.06.2014, Az.: 21 S 25169/11

Eine unberechtigte kommerzielle Nutzung von Ausschnitten eines Stadtplans im Internet kann einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1620 EUR begründen. Der Schadensersatz ist im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen und richtete sich im vorliegenden Fall nach den Lizenzgebühren, die für eine unbefristete kommerzielle Nutzung des Kartenausschnitts bei Abschluss eines Lizenzvertrags zu zahlen sind.

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05. September 2014

Anschlussinhaber haftet nicht für Sicherheitslücken im Router

Urteil des AG Braunschweig vom 27.08.2014, Az.: 117 C 1049/14

Ein Anschlussinhaber, der die durch seinen Telekommunikationsanbieter bereitgestellte Möglichkeit der automatischen Konfigurierung seines Routers nutzt und das WLAN-Netzwerk mit einem individuellen Passwort und der aktuellsten Verschlüsselung sichert, haftet u.U. nicht für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, wenn der Router bekanntermaßen eine gravierende Sicherheitslücke aufweist, die Dritten den unbefugten Zugriff auf den Internetanschluss ermöglicht.

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04. September 2014

Zum Begriff der Parodie im Urheberrecht

Urteil des EuGH vom 03.09.2014, Az.: C-201/13

Der Begriff „Parodie" in der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts ist ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts und im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen. Die wesentlichen Merkmale der Parodie bestehen darin, an ein bereits existierendes Werk zu erinnern, gleichzeitig jedoch wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen und einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Bei der Anwendung der Ausnahme für Parodien in Bezug auf die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte des Urhebers muss ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers des parodierten Werkes und der freien Meinungsäußerung des Nutzers auf der anderen Seite gewahrt werden. Vermittelt die Parodie eine diskriminierende Aussage, die bewirkt, dass das ursprüngliche Werk damit in Verbindung gebracht wird, so muss dies bei der Interessenabwägung berücksichtigt werden.

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03. September 2014

Zur Vermutung der Täterschaft bei Filesharing im Mehrpersonenhaushalt

Urteil des AG Bochum vom 30.07.2014, Az.: 67 C 164/14

Die tatsächliche Vermutung einer Täterschaft des Anschlussinhabers bei Rechtsverletzungen durch Filesharing wird widerlegt, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch von anderen erwachsenen Personen im Haushalt uneingeschränkt genutzt werden konnte.

Trägt der Anschlussinhaber einen Lebenssachverhalt vor, der die Möglichkeit offen lässt, dass er nicht selbst Handlungsstörer ist, so genügt er seiner sekundären Darlegungslast.

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29. August 2014

Keine Sperrpflicht einzelner Internetseiten durch Access-Provider

Urteil des OLG Köln vom 18.07.2014, Az.: 6 U 192/11

Ein Telekommunikationsanbieter als Access-Provider hat keine Pflicht eine Internetseite zu sperren, die Links zu Downloadseiten für urheberrechtlich geschützte Musiktitel bereithält, ohne diese selbst zum Download bereit zu halten. Insbesondere eine Haftung als Störerin scheidet mangels Verletzung von Prüfungspflichten aus, da keine technische Maßnahme zur Verfügung steht, deren Einsatz unter Einbeziehung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten zumutbar ist. Eine Zumutbarkeit scheidet insbesondere wegen der Folgen einer Netzsperre aus.

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25. August 2014 Top-Urteil

PC III

Zwei Notebooks auf einem Schreibtisch.
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 30/11 Der PC gehört zwar nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten; er zählt jedoch zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 = WRP 2009, 80 - PC I).
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25. August 2014 Top-Urteil

Drucker und Plotter III

Vier Tintenpatronen befinden sich auf einem schwarzen Drucker. Duplizierung
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 28/11 Drucker und Plotter gehören zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Aufgabe von BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05, BGHZ 174, 359 - Drucker und Plotter I).
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22. August 2014

Zur Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings

Urteil des AG Kassel vom 24.07.2014, Az.: 410 C 625/14

Für Schadensersatzansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines Musikwerkes gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Gläubiger kann sich nicht auf die zehnjährige Verjährungsfrist berufen, die für deliktische Bereicherungsansprüche gilt, da der Schuldner durch das Filesharing keine ersparte Lizenzgebühr erlangt hat. Bei einer legalen Vorgehensweise hätte der Schuldner keine Lizenzgebühr für die Verbreitung geschützter Werke im Wege des Filesharings bezahlt, sondern allenfalls den Kaufpreis einer CD.

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22. August 2014

Produktbeschreibungen können urheberrechtlich geschützt sein

Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.05.2014, Az.: I-20 U 174/12

Die wörtliche Übernahme von Produktbeschreibungen eines Konkurrenten kann zum Entstehen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs führen. Produktbeschreibungen sind Schriftwerke die Gebrauchszwecken dienen und können urheberrechtlich geschützt sein, wenn das Alltägliche und Handwerksmäßige deutlich überragt wird. Dies ist gegeben, wenn die Länge des Textes Raum gibt, die Reihenfolge der Darstellung zu schützen. Weist der Text besondere sprachliche Fein- und Eigenheiten bei der Beschreibung des Produktes auf, so liegt ein deutliches Überragen des Handwerksmäßigen vor.

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21. August 2014

Zur Aktivlegitimation von Erben eines Urhebers nach einer Nutzungsrechteübertragung

Urteil des LG Düsseldorf vom 15.11.2013, Az.: 12 O 483/10 U

Wurden die Nutzungsrechte an Fotografien an einen Dritten veräußert, können die Erben des Urhebers im Rahmen eines Klageverfahrens aktivlegitimiert sein, wenn sie ein eigenes schutzwürdiges Interesse haben. Ein solches kann vorliegen, wenn trotz der Veräußerung teilweise Rechte beim Urheber verblieben sind, die nach seinem Ableben auf seine Erben übertragen werden. Ein schutzwürdiges Interesse kann auch vorliegen, wenn dem Urheber aus der Lizenzvergabe fortdauernde materielle Vorteile entstehen und er sich eine fortdauernde Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg des Lizenznehmers vorbehalten hat. Eine Aktivlegitimation der Erben ist aber dann zu verneinen, wenn durch eine Einmalzahlung alle Rechte an den Werken an einen Dritten übergegangen sind.

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