Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Kein Anspruch gegen Vermieter einer Diskothek auf Zahlung von GEMA-Gebühren
Der Vermieter einer Diskothek haftet nicht als Mitveranstalter für die rechtswidrige Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke in dem von ihm vermieteten Lokal. Solange dieser lediglich seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, er aber keinerlei organisatorische Verantwortung für die Veranstaltung trägt (beispielsweise einen Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Musikfolge hat), gilt als Veranstalter lediglich der Mieter der Diskothek.
Vertragliche Vereinbarung begründet keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
Urteil des LG München I vom 12.01.2012, Az.: 17 HK O 1398/11
Auch wenn sich der Betreiber von sogenannten Hotspots vertraglich in einem Hotspot-Betreibervertrag zu einem „Vorratsdatenspeicherungsservice“ verpflichtet, besteht keine (gesetzliche) Pflicht Nutzerdaten zu speichern.Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung von Rapidshare
Mit Spannung wurde die Entscheidung des BGH zur Haftung des Filehosters „Rapidshare“ erwartet (BGH-Pressemitteilung Nr. 114/2012 vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11).
Diese Entscheidung wird bestimmen, ob das Geschäftsmodell eines Filehosters nach dem Zuschnitt von „Rapidshare“ von der Rechtsordnung gebilligt werden darf oder nicht. In diesem Zusammenhang wird der BGH die Frage beantworten, ob das sogenannte „Cloud Computing“ in Deutschland eine wirtschaftliche Zukunft hat. Wir haben daher die Pressemitteilung im Einzelnen analysiert und sowohl die Hintergründe als auch die Folgen im Einzelnen kommentiert.
Haftung des Vermieters von Veranstaltungsräumen für Urheberrechtsverletzungen
Der Vermieter von Veranstaltungsräumen haftet nicht nach den Grundsätzen der Veranstalterhaftung für Urheberrechtsverletzungen, die im Rahmen der Veranstaltung begangen wurden. Veranstalter ist nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat, dafür finanziell oder organisatorisch verantwortlich ist bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Programms hat.
Honorarbedingungen Freie Journalisten
Alone in the dark
1 Million Euro Schadensersatz für den Vertrieb von Hardware zur Umgehung des Kopierschutzes
Urteil des LG München I vom 20.06.2012, Az.: 21 O 22196/08
BereitsEnde 2009 stellte das Landgericht München I fest, dass der Import und Vertrieb von sogenannten Slot-1-Karten zur Umgehung des Kopierschutzes der Spielekonsole Nintendo DS die Urheberrechte von Nintendo verletzt. Nun wurde der beklagte Online-Shop, nachdem er Auskunft erteilte, zu einem Schadensersatz in Höhe von 1 Million EUR verurteilt.Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Veröffentlichungsverbot für Werk mit Zitaten aus „Mein Kampf“
Pressemitteilung Nr. 5/12 des OLG München vom 15.06.2012, Az.: 29 U 1204/12
Zitate zum Zwecke eines Belegs oder als Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen sind grundsätzlich zulässig und bedürfen keiner Zustimmung durch den Urheber. Tritt das Zitat jedoch in den Vordergrund und wird hierdurch der Leser vielmehr dazu veranlasst, sich ein eigenes Bild über das Originalwerk zu machen, ist die Grenze des zulässigen Zitatzwecks überschritten. Aus diesem Grund darf eine britische Verlagsgesellschaft ihr wissenschaftliches Werk "Das unlesbare Buch", welches Auszüge aus dem Buch Adolf Hitlers "Mein Kampf" beinhaltet, nicht veröffentlichen. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit oder auch gegen das Zensurverbot ist durch die Untersagung der Veröffentlichung nicht zu erkennen.
