Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Über das öffentliche Zugänglichmachen von Karten im Internet
Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Recht
Schadensersatz für Flashs entspricht dem für Lichtbilder
Äußerst umfänglich, individuell und zeitaufwendig gestaltete Flash-Präsentationen erreichen die Schöpfungshöhe und sind daher als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt. Wer solche Flash-Animationen ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet, macht sich schadensersatzpflichtig. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes sind die Honorare für Lichtbilder (MFM-Tabelle) als Anhaltspunkt heranzuziehen.
Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen von Dritten
Eine Stadt wie aus dem Bilderbuch…
Der Betreiber eines Internetangebots, mit welchem durch redaktionell bearbeitete Einzelfotos von Häusern, Straßen und Plätzen einer Stadt ein virtueller Stadtplan bereit gehalten wird, darf Fotos einzelner Häuser unter Nennung der dazugehörigen Adresse dann speichern und auch verbreiten, wenn auf diesen Fotos nur das wiedergegeben wird, was auch für einen vor Ort anwesenden Betrachter ersichtlich ist. Ein Verstoß ist dann weder gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch gegen das Datenschutzrecht ersichtlich.
6000 € Streitwert für ein Foto
P2P-Abmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich
In den letzten Jahren haben Abmahnungen wegen illegalen Filesharings über sog. P2P-Netzwerke ein enormes Ausmaß angenommen. Das LG Köln nahm nun hierzu Stellung und legte fest, dass die Rechtsverfolgungen nicht nach § 242 BGB rechtmissbräuchlich seien. Das Landgericht stützte sein Urteil u. a. auf den Umstand, dass durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet die Musikindustrie jedes Jahr in erheblichem Umfang geschädigt werde. Daher seien die Bemühungen der Geschädigten, mit Hilfe von Abmahnungen gegen die Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, jedenfalls nicht rechtsmissbräuchlich.
Gewerbliche Nutzung von Fotos bei staatlichen Kulturgütern
Urteil des OLG Brandenburg vom 18.02.2010, Az.: 5 U 14/09
Die Pflege und Erhaltung von im Eigentum des Staates stehenden Kulturgütern können im Rahmen eines Staatsvertrages einer Stiftung übertragen werden. Weiter kann die Verwaltung der Stiftung Maßnahmen und Regelungen vorsehen, die der Erhaltung und dem Schutz der Kulturgüter dienen. Durch die Stiftung erteilte Regelungen und Verbote, die in erster Linie nicht der Wahrung der Ordnung und dem Schutze der Substanz der Kulturgüter dienen sind unrechtmäßig. Ablichtungen, soweit sie nicht in den historischen Gebäuden selbst erfolgen, und deren gewerbliche Verwertung greifen nicht in den Schutzbereich dieser Kulturgüter ein und sind damit zulässig.Online – Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder
Ein Anschlussinhaber haftet als Störer für von seinen Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Filesharing. Vorliegend wurden über den mittels der IP-Adresse identifizierten Anschluss des Beklagten 543 Musikdateien von dessen Kindern auf einer Tauschbörse zum Downlad angeboten. Da durch den Beklagten auch keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Rechtsverletzungen ergriffen wurden, bejahte das Gericht die Störerhaftung.

