Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Auskunftsanspruch bei Verletzung des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß
Verletzung der Intimsphäre bei Bildveröffentlichung
Haftung des Anschlussinhabers
Akteneinsicht in Filesharingfällen
Bei den IP-Adressen handelt es sich zwar um Verkehrsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis grundsätzlich unterliegen, jedoch werden diese innerhalb von Internettauschbörsen vom Verwender freiwillig preisgegeben.Der dazugehörige Anschlussinhaber fällt in die Gruppe der Bestandsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis generell nicht unterfallen. Die Gewährung der Akteneinsicht für den Verletzten ist somit bei Filesharingfällen grundsätzlich möglich, da innerhalb dieser ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis nicht mehr möglich ist. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus der Durchsetztung zivilrechtlicher Ansprüche.
Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
Und nochmal: Innerhalb von Filesharingfällen ist eine Akteneinsicht bei einem über den Anfangsverdacht hinausgehenden Tatverdacht keine unzulässige Ausforschung und darf nicht versagt werden. Insbesondere die Kenntnisnahme der namentlichen Verwender von klägerisch eigenständig ermittelten IP-Adressen steht der Verhältnismäßigkeit einer Akteneinsicht nicht entgegen.
Das Theaterstück „Ehrensache“
Bei kunstspezifischer Betrachtung eines Theaterstücks liegt trotz Wirklichkeitsbezug keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor, wenn das literarische Werk tatsächliche und fiktive Schilderungen vermengt. Somit können Dritten urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Bildersuche bei Google
Das Bereithalten von Zeichnungen als "thumbnails" in der Bildersuche einer Suchmaschine zum Zwecke des Abrufs durch die Öffentlichkeit stellt eine urheberrechtlich relevante Nutzung dar und verletzt Inhaberrechte. Die Darstellung der Werke in Form des Framings sowie das Setzen eines Deep-Links sind urheberrechtlich jedoch nicht zu beanstanden.
Zum urheberrechtlichen Schutz von Gesellschaftsspielen
Beweisverwertungsverbot bezüglich IP-Adressen
Daten bezüglich der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen, die innerhalb eines zivilrechtlichen Unterlassungsverfahrens weitergegeben werden, unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot, da sie nicht aufgrund der gesetzlichen "Vorratsdatenspeicherung" erlangt wurden, sondern wegen Entgeltzwecken der Providerfirma. Eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie der informationellen Selbstbestimmung des Anschlussinhabers ist ausgeschlossen.

