Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08 Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
Urteil des BGH vom 20.12.2007, Az.: I ZR 42/05 Auch Teile von auf Filmträgern aufgenommenen Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG.
Eine entsprechend § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder setzt voraus, dass ein selbständiges Werk geschaffen wird.
Ein Geschehen, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt, ist kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG.
Ein Zitat ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.02.2008, Az.: I-20 U 126/07 Ein Impressum ist eine geeignete Stelle zur Bezeichnung eines Urhebers, wenn die Angabe dort nur nicht in sonstigem Text untergeht.
Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 206/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im vorliegenden Urteil entschieden, dass für Kopierstationen keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a. F. besteht, weil diese Geräte schon nicht geeignet sind, im Sinne dieser Bestimmung Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vorzunehmen.
Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 219/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
Pressemitteilung des BGH vom 03.07.2008, Az.: I ZR 204/05 Zur Frage unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals oder Teilen hieraus als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist.
Urteil des LG München I vom 19.06.2008, Az.: 7 O 16402/07 Das Landgericht München I entschied aktuell, dass Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden können, wenn diese mittels des bereitgestellten elterlichen Internetzugangs urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und schuldhaft öffentlich zugänglich machen.
Urteil des LG München I vom 21.05.2008, Az.: 21 O 10753/07 Die Urheberschaft von Fotos kann nicht ausreichend mit den Fotodaten der gespeicherten Meta- bzw. EXIF-Dateien im Feld "Uhrzeit des Originals" bewiesen werden, da solche fotobezogenen Daten nachträglich manipuliert werden können. Im Prozess spricht aber der erste Anschein für die Urheberschaft des Fotografen, wenn dieser eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos vorlegen kann.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.03.2008, Az.: 12 O 416/06 Wird bei der Übernahme von ungefragt kopierten Fotos der Urheber nicht genannt, so wird dies sehr teuer. Dann stehe dem Urheber neben der Zahlung einer angemessenen Lizenz auch noch ein zusätzlicher 100-prozentiger Zuschlag zu.
Urteil des LG Stuttgart vom 08.05.2008, Az.: 41 O 3/08 KfH Der Betreiber eines Internetportals, in dem von Dritten eingestellte Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen gezeigt werden, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da dem Veranstalter von Sportereignissen die alleinige Verwertungsmöglichkeit zusteht. ...
Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.