Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

14. November 2008

„weiblich, ledig, jung sucht…“ – Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Heiratsannoncen

Pressemitteilung Nr. 60/2008 des LG München I vom 13.11.2008, Az.: 21 O 3262/08 Wird eine Heiratsannonce mit besonderer Wortwahl und besonderem Stil formuliert und ist dadurch gekonnt auf einen besonderen Personenkreis zugeschnitten, dann ist in ihr die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige individuelle-schöpferische Leistung zu sehen und genießt diesen dementsprechend.
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14. November 2008

Musical Starlights

Urteil des BGH vom 03.07.2008, Az.: I ZR 204/05 Eine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des § 19 Abs. 2 Halbs. 2 UrhG liegt in allen Fällen vor, in denen ein gedanklicher Inhalt durch ein für das Auge oder für Auge und Ohr bestimmtes bewegtes Spiel im Raum dargeboten wird. Nachdem bislang lediglich die Pressemitteilung Nr. 128/2008 des Bundesgerichtshof veröffentlicht wurde, liegt uns jetzt auch das Urteil im Volltext vor.
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11. November 2008

Keine Haftung des eDonkey-Server-Betreibers

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.10.2008, Az.: I-20 U 196/07

Der Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, denn es werden hier nur Verzeichnisse der Dateien präsentiert, die zum Download zur Verfügung stehen. Das eDonkey-Netzwerk ist ein rechtlich völlig neutrales Dienstleistungsangebot.
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05. November 2008

Gewerbliches Ausmaß beim Drittauskunftsanspruch gegenüber einem Internet-Provider

Beschluss des PfalzOLG vom 27.10.2008, Az.: 3 W 184/08

Von dem gewerbliche Ausmaß eines Downloads kann erst ausgegangen werden, wenn die illegallen Kopien und deren Verbreitung einen Umfang erreicht haben, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten und eigenen Gebrauch entsprechen würde. Ein offizieller Verzicht auf den Kopierschutz kann der Annahme einer das "gewerbliche Ausmaß" begründeten Schwere der Rechtsverletzung entgegenstehen.
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05. November 2008

Betreiber einer Bildersuchmaschine haftet für „thumbnails“

Beschluss des LG Hamburg vom 26.09.2008, Az.: 308 O 248/07 Das Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als „thumbnails“ in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage stellt ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, das nicht durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen gedeckt ist und für das der Betreiber der Bildersuchmaschine als Täter haftet.
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05. November 2008

Anforderungen an die urheberrechtliche Beseitigungspflicht

Urteil des LG Hamburg vom 23.11.2005, Az.: 308 O 583/05 Der Inhaber eines Urheberrechts hat im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Anspruch auf eine unverzügliche Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Die Beseitigungspflicht des Verletzers geht jedoch aber nur soweit, wie eine Beseitigung dem Schuldner tatsächlich möglich ist. Des Weiteren steht sie unter einem Verhältnismäßigkeitsvorbehalt. Die Beseitigung muss also geeignet und erforderlich sein, um den widerrechtlichen Störungszustand zu beseitigen und sie muss zudem drüber hinaus dem Störer zumutbar sein. In diesem Rahmen hat der Schuldner alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Störung vollständig zu beseitigen.
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04. November 2008

ICON

Urteil des BGH vom 26.06.2008, Az.: I ZR 170/05

a) Eine Nachahmung i.S. des § 4 Nr. 9 lit. a UWG setzt voraus, dass dem Her-steller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt. ...
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04. November 2008

Wert des Auskunftsanspruchs

Beschluss des OLG Köln vom 09.10.2008, Az.: 6 W 123/08

Bei Rechtsverletzungen im Rahmen von Internettauschbörsen beruht die Streitwertfestsetzung auch beim bloßen Auskunftsverfahren regelmäßig auf einer Beurteilung des gesamten Verfahrens. Dabei hängt der festzusetzende Wert nicht von der Anzahl der IP-Adressen ab, sondern es wird das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk ins Zentrum der Betrachtung gestellt.
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04. November 2008

„klingeltöne.de“

Urteil des LG München I vom 06.02.2007, Az.: 33 O 11107/06

Da der Domainname "klingeltöne.de" sowie der Firmennamen "Klingeltöne.de GmbH" keinen markenrechtlichen Schutz für Klingeltöne erlangen kann, verletzt die Verwendung von Metatags, auch wenn der Begriff "klingeltöne" in unmittelbarer Nähe mit dem Kürzel "de" verwendet wird, keine Urheber- oder Markenrechte des Inhabers. Daneben müssen bei einem derart schwachen Firmennamen Drittbenutzungen hingenommen werden.
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