Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Ed Hardy-Plagiat
Auch Plagiate, die im Internet als Original zum Verkauf angeboten werden, verletzen die geschützten Originalwerke, so dass aus dem eBay-Angebot eine Urheberrechtsverletzung resultiert. Dem Verkäufer ist es - unabhängig wie und von wem dieser ein Produkt erlangt hat - zuzumuten Nachforschungen anzustellen um die Frage nach der Originalität der Ware zu klären.
Urheberrechtsverletzungen durch Nachbildung konkreter Formen
Haftung sog. „Auslieferungsagenten“
Obwohl beschlagnahmte Piraterieware bereits als "eingeführt" gilt, haftet ein sog. Auslieferungsagent, der lediglich Ware in Empfang nehmen soll, nicht für Markenverletzungen, da eine Überprüfung aller Kartons - sowohl generell als auch stichprobenartig - nicht zumutbar ist.
Gewerbliches Ausmaß der „Internet-Piraterie“
Ein besonders schwerer Verstoß gegen fremde Urheberrechte mittels gewerblicher Aktivität des Verletzers kann nur unter Berücksichtigung der Art, Aktualität und des Marktwertes der jeweiligen Werke herausgebildet werden. Danach wird ein gewerbliches Handeln erst ab einer Anzahl von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen angenommen.
Archivfotos
Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch wenn die Zahlung einer Archivgebühr vereinbart wird.
„Einfach mal abhängen“ – Geschenkbuchtitel und Lesezeichen
Wird ein Werk gleichwie ein anderes gestaltet, kommen markenrechtliche Ansprüche nicht in Betracht, wenn unterschiedliche Werkkategorien betroffen sind. Mangels dieser Werknähe - wie auch bei Buchtitel und Lesezeichen - sind etwaige Ansprüche aus dem UWG gegeben, da das Markengesetz dann keinen Vorrang kraft Spezialität hat.
Unterlassungsverfügung bezüglich Musikalben umfasst nicht die sich darauf befindlichen Musiktitel
Eine einstweilige Verfügung mit dem Gegenstand eines Verbots, Musikalben im Internet zum Abruf für Dritte zugänglich zu machen, erstreckt sich nur auf die Alben als solche, nicht auf die sich hierauf befindlichen einzelnen Musiktitel.
Auskunftsanspruch bei Verletzung des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß
Überwachung der Internetbenutzung von Familienangehörigen
Bei Urheberrechtsverletzungen durch Familienangehörige kann der Inhaber eines Internetzugangs nur haften, wenn er Prüfungspflichten verletzt hat. Auch wenn Rechtsverstöße im Internet häufig vorkommen, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb ihm nahestehende Personen bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen.

