Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

21. August 2008

Urheberrecht bei Dekoration

Urteil des LG Köln vom 14.05.2008, Az.: 28 O 582/07 Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob das Nutzen von Lichtbildern als Wanddekoration für den Gaststättenbetrieb Urheberrechte des Fotografen an diesen Bildern verletzt hat. Dies verneinte das Gericht bezüglich des Verbreitungs- und des Ausstellungsrechts. Mit dem Aufhängen der Fotos hat die Beklagte die Fotografien weder der Öffentlichkeit angeboten noch im Sinne des § 17 UrhG in den Verkehr gebracht, das Ausstellungsrecht nach § 18 UrhG erfasst nur das bis dahin unveröffentlichte Werk.
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20. August 2008

Schaffung einer Internetzugangsmöglichkeit löst Störerhaftung aus

Beschluss des LG Leipzig vom 08.02.2008, Az.: 05 O 383/08

Störer im Sinne des UrhG ist bereits, wer eine Internetzugangsmöglichkeit geschaffen hat, ohne durch zumutbare Sicherungsmaßnahmen der Nutzung Dritter entgegenzuwirken. Insbesondere ist eine die Störerhaftung einschränkende Prüfungspflicht in Filesharing-Systemen nicht zusätzlich erforderlich.
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20. August 2008

Urheberrechtsverletzungen durch „Thumbnails“

Urteil des ThürOLG vom 27.02.2008, Az.: 2 U 319/07

Die Einstellung von Bildern als sog. "Thumbnails" in die Trefferliste einer Suchmaschine stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, weil in der Komprimierung eine eigene Verwertungshandlung des Suchmaschinenbetreibers zu sehen ist. Verneint werden muss ein Unterlassungsanspruch allerdings, wenn der Urheber der Bilder eine "Suchmaschinenoptimierung" vorgenommen hat.
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20. August 2008

Sachfremde Ziele eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

Beschluss des KG Berlin vom 08.07.2008, Az.: 5 W 34/08

Für einen unzulässigen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch infolge Missbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG ist es bereits ausreichend, wenn die Rechtsverfolgung zwar nicht gänzlich ohne jedewede wettbewerbsrechtlichen Interessen betrieben wird, die sachfremden Ziele jedoch überwiegen.
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19. August 2008

Vermeidung der Monopolisierung einer freizuhaltenden Angabe durch die Beschränkung des Schutzumfangs eines Zeichens

Urteil des BGH vom 14.02.2008, Az.: I ZR 162/05

a) Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden. Im Verhältnis zu anderen Zeichen, die sich ebenfalls an die freizuhaltende Angabe anlehnen und diese verfremden, ist der Schutzumfang nicht begrenzt. ...
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18. August 2008

Keine Haftungsprivilegierung bei wissentlicher Nennung im Impressum

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.02.2008, Az.: 11 U 28/07 Wird eine Person mit ihrem Einverständis in einem Impressum genannt, so kann die Haftungsprivilegierung des § 8 Abs. 2 TDG nicht zu ihren Gunsten angewendet werden. Das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 2 TDG (= § 7 Abs. 2 TMG) schließt zum einen Unterlassungsansprüche nicht aus; zum anderen setzt die Bestimmung voraus, dass es sich bei der beanstandeten urheberrechtlichen Nutzung um fremde Informationen handelt.
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04. August 2008

Multifunktionsgeräte

Urteil des BGH vom 30.01.2008, Az.: I ZR 131/05 Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen.
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01. August 2008

Markenrechtlicher Schutz des Kürzels VZ

Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08 Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
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28. Juli 2008

TV-Total

Urteil des BGH vom 20.12.2007, Az.: I ZR 42/05 Auch Teile von auf Filmträgern aufgenommenen Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG. Eine entsprechend § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder setzt voraus, dass ein selbständiges Werk geschaffen wird. Ein Geschehen, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt, ist kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG. Ein Zitat ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
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