Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

18. August 2008

Keine Haftungsprivilegierung bei wissentlicher Nennung im Impressum

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.02.2008, Az.: 11 U 28/07 Wird eine Person mit ihrem Einverständis in einem Impressum genannt, so kann die Haftungsprivilegierung des § 8 Abs. 2 TDG nicht zu ihren Gunsten angewendet werden. Das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 2 TDG (= § 7 Abs. 2 TMG) schließt zum einen Unterlassungsansprüche nicht aus; zum anderen setzt die Bestimmung voraus, dass es sich bei der beanstandeten urheberrechtlichen Nutzung um fremde Informationen handelt.
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04. August 2008

Multifunktionsgeräte

Urteil des BGH vom 30.01.2008, Az.: I ZR 131/05 Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen.
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01. August 2008

Markenrechtlicher Schutz des Kürzels VZ

Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08 Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
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28. Juli 2008

TV-Total

Urteil des BGH vom 20.12.2007, Az.: I ZR 42/05 Auch Teile von auf Filmträgern aufgenommenen Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG. Eine entsprechend § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder setzt voraus, dass ein selbständiges Werk geschaffen wird. Ein Geschehen, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt, ist kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG. Ein Zitat ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
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23. Juli 2008

Urhebervermerk im Impressum

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.02.2008, Az.: I-20 U 126/07 Ein Impressum ist eine geeignete Stelle zur Bezeichnung eines Urhebers, wenn die Angabe dort nur nicht in sonstigem Text untergeht.
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17. Juli 2008

Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 206/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im vorliegenden Urteil entschieden, dass für Kopierstationen keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a. F. besteht, weil diese Geräte schon nicht geeignet sind, im Sinne dieser Bestimmung Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vorzunehmen.
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17. Juli 2008

Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 219/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
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04. Juli 2008

BGH zu Musical-Rechten

Pressemitteilung des BGH vom 03.07.2008, Az.: I ZR 204/05 Zur Frage unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals oder Teilen hieraus als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist.
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27. Juni 2008

Haftung der Eltern im Internet

Urteil des LG München I vom 19.06.2008, Az.: 7 O 16402/07 Das Landgericht München I entschied aktuell, dass Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden können, wenn diese mittels des bereitgestellten elterlichen Internetzugangs urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und schuldhaft öffentlich zugänglich machen.
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24. Juni 2008

100-prozentiger Zuschlag auf kopierte Fotos im Online-Shop

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.03.2008, Az.: 12 O 416/06 Wird bei der Übernahme von ungefragt kopierten Fotos der Urheber nicht genannt, so wird dies sehr teuer. Dann stehe dem Urheber neben der Zahlung einer angemessenen Lizenz auch noch ein zusätzlicher 100-prozentiger Zuschlag zu.
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