Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
BGH: Bei unzureichend abgesichertem WLAN haftet der Anschlussinhaber nur auf Unterlassung
Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google
Pressemitteilung Nr. 93/2010 des BGH zum Urteil vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08
Durch eine Suchmaschine angezeigte verkleinerte Vorschaubilder (Thumbnails) verletzten das Urheberrecht des Rechteinhabers nicht. Sperrt der Rechteinhaber den Inhalt seiner Internetseite nicht für den Zugriff durch Suchmaschinen, ist dieser mit der Anzeige seiner Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Werden durch Dritte widerrechtlich eingestellte Bilder in der Bildersuche angezeigt, haftet ein Suchmaschinenbetreiber erst ab Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Informationen.Wem steht das Folgerecht des Urhebers zu?
Das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes gewährt dem Urheber oder seinem Rechtsnachfolger einen Anspruch auf Beteiligung am Verkaufspreis aus jeder Weiterveräußerung nach der ersten Weiterveräußerung durch den Urheber. Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers einer Vorschrift nicht entgegensteht, nach der allein die gesetzlichen Erben des Künstlers unter Ausschluss der durch Testament eingesetzten Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Folgerechtsvergütungen haben.
Das Urheberrecht im Bereich der Architektur und des Ingenieurwesens
Urheberschutz und wettbewerbsrechtliche Nachahmung von Bildschirmmasken
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.04.2010, Az.: 6 U 46/09
Bildschirmmasken in einem elektronischen Buchungssystem sind keine Computerprogramme im Sinne des § 69a UrhG und genießen somit keinen urheberrechtlichen Schutz im Rahmen dieser Norm. Werden die Bildschirmmasken weiter nicht ohne das gesamte Softwarepaket als solches vertrieben und entsteht für den Nutzer auch keine Verwechslungsgefahr über die betriebliche Herkunft der Software, entfällt auch der Anspruch wegen unlauterer Handlung gemäß § 4 Nr. 9a UWG. Für besonders graphisch gestaltete und eine nicht nur aus hauptsächlich vorgegebenen und für eine bestimmte Nutzung absolut notwendigen Eingabefeldern bestehende Maske, kann jedoch urheberrechtlicher Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG gelten.„Der Hausmeister“ ohne Copyright-Vermerk
Bloßes Behaupten einer Rechteübertragung genügt nicht
Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen muss der Abmahner stets die Inhaberschaft der ausschließlichen Nutzungsrechte infolge einer Rechteübertragung am betroffenen Werk vor Gericht substantiiert vortragen. Die bloße Behauptung, die entsprechenden Rechte seien übertragen worden, ohne konkret vorzutragen, wann, wo und durch welche Erklärungen diese Rechtsübertragung stattgefunden, ist nicht ausreichend, um eine Aktivlegitimation darzulegen.
Urheberschutz für suchmaschinenoptimierten nur drei Sätze umfassenden Text
Beschluss des LG Köln vom 17.12.2009, Az.: 28 O 861/09
Ein für Suchmaschinen optimierter, nur aus drei Sätzen bestehender Text, kann die für einen Urheberschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. In dem von uns vertretenen Fall war die Startseite unter SEO-Gesichtspunkten optimiert worden.Ehemalige Grafikerin des Tatort-Vorspanns hat Anspruch auf Urheberschaft
Pressemitteilung Nr. 10/2010 des LG München I vom 25.03.2010, Az.: 21 O 11590/09
Die ehemalige Grafikerin und Trickfilmerin, die vor ca. 40 Jahren das Storyboard für den Vorspann der bekannten Krimiserie "Tatort" geschrieben und die filmische Umsetzung mit geleitet hat, muss als Urheberin im Vorspann genannt werden. Weiter entschieden die Richter am Münchner Landgericht, dass die Grafikerin einen Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung des Vorspanns hat, um nach dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz eine genaue Nachvergütung zu beziffern.
