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Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
08. Juni 2009 Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.05.2009, Az.: 1 Ss 46/09
Allein die Nutzung einer Internet-Tauschbörse lässt nicht darauf schließen, dass der User weiß oder damit rechnet, dass seine heruntergeladenen Dateien, die im Ordner "incoming" gespeichert werden, automatisch allen anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung stehen.
Weiterlesen 05. Juni 2009 Urteil des BGH vom 12.03.2009, Az.: Xa ZR 158/04Dass nur eine bestimmte Ausführungsform einer Vorrichtung ausführbar offenbart ist, besagt noch nichts darüber, ob ein beschränkter Patentanspruch, der nicht auf eine solche Ausführungsform begrenzt ist, über den Inhalt der Ursprungsoffenbarung hinausgeht.
Weiterlesen 03. Juni 2009 Urteil des BGH vom 26.03.2009, Az.: I ZR 42/06
Der Schadensersatz für die Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte kann nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierfür stellt man sich die Frage, was vernünftige Vertragspartner bei Abschluss eines Lizenzvertrages als Vergütung für die Benutzungshandlung vereinbart hätten. Es muss nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Zahl von Lizenzverträgen nach dem fraglichen Vergütungsmodell geschlossen worden sind.
Weiterlesen 02. Juni 2009 Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2009, Az.: 6 W 39/09
Dem Anschlussinhaber, der bei richterlicher Entscheidung über die Art der Auskunftserteilung unbekannt ist, ist kein eigenes Beschwerderecht einzuräumen. Denn durch die richterliche Gestattung der Offenbarung der Identität wird er nicht direkt belastet.
Weiterlesen 28. Mai 2009 Pressemitteilung des BMJ vom 28.05.2009
Das Patentrecht soll durch Änderungen bei der Anmeldung, dem Rechtsmittelsystem und dem Verfahren bei der Arbeitnehmererfindung einfacher und moderner werden. Wesentliche Neuerungen betreffen das Nichtigkeitsverfahren, in dem das Gericht künftig auf für die Entscheidung erhebliche Fragen, die noch nicht erörtert wurden, hinweisen muss. Zur Beschleunigung des Berufungsverfahrens soll nach dem Vorbild der ZPO eine Beschränkung auf die Überprüfung von Fehlern in der erstinstanzlichen Entscheidung erfolgen.
Weiterlesen 19. Mai 2009 Urteil des LG Düsseldorf vom 18.03.2009, Az.: 12 O 5/09 Veröffentlicht ein Buchhändler ein Buch mit persönlichkeitsrechtsverletzendem Inhalt, so haftet er nicht als Störer, wenn er seiner allgemeinen Prüfungspflicht gerecht wurde. Er haftet auch nicht als Täter, wenn ihm kein Verschulden bezüglich der Rechtsverletzung zur Last fällt. Auch eine Haftung als Teilnehmer scheidet aus, wenn er von der Rechtsverletzung gar keine Kenntnis hatte.
Weiterlesen 19. Mai 2009 Beschluss des OLG Frankfurt am Main, Az.: 11 W 15/09 Ein Softwarehersteller, der dem Ersterwerber eine Volumenlizenz erteilt, hat gegen diesen einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn der Ersterweber ohne Zustimmung des Softwareherstellers unzählige Lizenzen an Zweiterwerber weiter überträgt, indem er diese zum Download freigibt oder den entsprechenden Produktkey überlässt.
Weiterlesen 14. Mai 2009 Beschluss des LG München I vom 31.03.2009, Az.: 21 O 5012/09 Schaltet jemand auf einer Internetseite, auf welcher vorwiegend urheberrechtswidrige Inhalte bereitgehalten werden, Werbung, so haftet dieser nicht als Mitstörer der dort begangenen Rechtsverletzung. Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Werbende irgendwelche Einflüsse auf diese Webseite hat. Folglich ist eine Mitstörerhaftung abzulehnen.
Weiterlesen 14. Mai 2009 Urteil des LG Düsseldorf vom 24.04.2009, Az.: 4b O 146/07 Damit ein Patent in der Bundesrepublik Deutschland vollen Schutz genießen kann, müssen für eine ordnungsgemäße Veröffentlichung alle Teile und Seiten des Patents ins Deutsche übersetzt werden, also auch Überschriften. Fehlen Teile der Übersetzung sind die technische Lehre und der Inhalt der Patentschrift nur lückenhaft, wodurch das Verständnis des Patents jedenfalls potentiell fehlerbehaftet, wenn nicht sogar ausgeschlossen ist.
Weiterlesen 14. Mai 2009 Urteil des LG Berlin vom 24.02.2009, Az.: 27 O 1191/08
Verbreiter einer Aussage ist, wer zu dieser eine eigene gedankliche Beziehung hat. Zitiert man die Worte eines Dritten, um sie als Beleg und Bestätigung für eigene Recherchen zu nutzen, und distanziert man sich nicht eindeutig davon, so gilt man als Verbreiter dieser Aussage. Dieser Eindruck wird durch die Verwendung des Indikativ verstärkt. Im Gegensatz dazu können verschiedene grammatische Mittel zur Distanzierung beitragen.
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