Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotos genutzt
Beschluss des LG Berlin vom 28.09.2007, Az.: 16 O 715/07
Es wird untersagt, ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotografien in einem eigenen, im Internet zum Download und Audruck öffentlich zugänglichen Verkaufsprospekt zu verwenden. Der Streitwert wird mit 1.000,-€ je Foto festgesetzt, dementsprechend bemisst sich der Wert des Verfügungsverfahrens bei 209 gegenständlichen Fotos.
Keine vorformulierten Einwilligungen
„Zwangslizenzeinwand“ grundsätzlich zulässig
Pressemitteilung Nr. 95/2009 des BGH vom 06.05.2009, Az.: KZR 39/06
Der Lizenznehmer eines Patents darf dieses im Vorgriff auf einen rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag nutzen, wenn er die im angestrebten Vertrag festgelegten Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, einhält. Dies kann er mit dem "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" verteidigen, wo er geltend macht, dass der Patentinhaber durch die Versagung der Gestattung eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dafür müsse der Nutzer sich erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht haben und der Patentinhaber mit der Weigerung gegen das kartellrechtliche Verbot stoßen, andere Unternehmen ohne sachlichen Grund zu diskrimienieren oder zu behindern.
Dringend!
Urteil des OLG Stuttgart vom 25.02.2009, Az.: 4 U 204/08
Wartet ein Antragsteller zu lange, die einstweilige Verfügung zu beantragen, obwohl er längst von der Rechtsverletzung Kenntnis hat, fehlt ihm die notwendige Dringlichkeit als Verfügungsgrund und der begehrte vorbeugende Unterlassungsanspruch entfällt. Denn die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG gilt im Urheberrecht nicht.
Rechtswidrige Links in Internetforen
Deutliche Kennzeichnung von Textübernahme in wissenschaftlichen Arbeiten
Bob Dylan bleibt exklusiv bei Sony Music
Urteil des EuGH vom 20.01.2009, Az.: C-240/07
Vor dem 1. Januar 1966 aufgenommene Musiktitel genießen nach deutschem Recht keinen Urheberrechtsschutz. Nach der europäischen Richtlinie 2006/116/EG werden auch Werke vor 1966 erfasst. Zudem werden auch Drittstaatler (nicht EG-Bürger) erfasst. Europäische Richtlinien haben Vorrang. Danach sind auch die zwischen 1958 und 1965 produzierten Werke des US-Amerikaners Bob Dylan weiterhin urheberrechtsgeschützt und dürfen nicht unberechtigt auf Tonträger kopiert werden.Stadtpläne nicht weiterverlinken
Allein die Möglichkeit, den Stadtplanausschnitt auf der Internetseite des urheberrechtlich Berechtigten aufzurufen und ausdrucken zu können, begründet keine konkludente Einwilligung darin, die Stadtkarte auch auf der eigenen Internetseite bereitzuhalten. Wird dennoch die Stadtkarte so auf der eigenen Webseite genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Kommt es zu einer derartigen Rechtsverletzung, steht dem Berechtigten sowohl ein Unterlassungsanspruch zu und ggf. sogar ein Schadensersatzanspruch zu.
Rund 700.000 Euro für 139 Musikstücke sind angemessen
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.01.2009, Az.: 5 U 255/07
Macht ein Usenet-Anbieter Musikstücke ohne Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten öffentlich zugänglich, so haftet er wegen dieser Rechtsverletzung. Insbesondere muss er sich einen Streitwert für die rund 139 unberechtigterweise veröffentlichen Musikstücke von 695.000 Euro entgegenhalten lassen. Die Umstände des Einzelfalls lassen einen derart hohen Streitwert durchaus als angemessen erscheinen, wenn der in seinem Recht Verletzte eine wirkungsvolle und dauerhafte Abwehr erreichen möchte und der Verstoß gegen die Urheberrechte einen besonders hohen Verschuldensgrad aufweist.
