Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

14. Mai 2009

Keine Dienstleistung bei Nutzung eines Rechts

Urteil des EuGH vom 23.04.2009, Az.: C-533/07 Ein Vertrag, mit dem der Inhaber eines Rechts des geistigen Eigentums seinem Vertragspartner das Recht zur Nutzung dieses Rechts gegen Entgelt einräumt, ist kein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen. Denn der Begriff der Dienstleitung meint, dass eine bestimmte Tätigkeit gegen Entgelt durchgeführt wird, was aber der Nutzung eines Rechts im Sinne des Art. 5 Nr. 1 b der Verordnung 44/2001 gerade nicht der Fall ist, da hier lediglich die Nutzung des Rechts ohne Widerspruch des Inhabers umfasst ist.
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14. Mai 2009

Ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotos genutzt

Beschluss des LG Berlin vom 28.09.2007, Az.: 16 O 715/07

Es wird untersagt, ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotografien in einem eigenen, im Internet zum Download und Audruck öffentlich zugänglichen Verkaufsprospekt zu verwenden. Der Streitwert wird mit 1.000,-€ je Foto festgesetzt, dementsprechend bemisst sich der Wert des Verfügungsverfahrens bei 209 gegenständlichen Fotos.

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14. Mai 2009

Keine vorformulierten Einwilligungen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.03.2009, Az.: 5 U 260/08 Vorformulierte Einwilligungen, die zur Telefonwerbung berechtigen sollen, sind rechtswidrig, wenn sie nicht vor dem Anruf erklärt wurden. Ferner ist eine solche vorformulierte Einwilligungsklausel im Rahmen eines Preisausschreibens rechtswidrig, wenn sie mit dem eigentlichen, erkannbaren Vertragszweck überhaupt nicht in Zusammenhang steht. Zwar sind vorformulierte Einwilligungen in Telefonwerbung grundsätzlich zulässig, sie unterliegen jedoch der AGB-Kontrolle. Denn die Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen müssen klar und eindeutig sein.
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08. Mai 2009

„Zwangslizenzeinwand“ grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung Nr. 95/2009 des BGH vom 06.05.2009, Az.: KZR 39/06

Der Lizenznehmer eines Patents darf dieses im Vorgriff auf einen rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag nutzen, wenn er die im angestrebten Vertrag festgelegten Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, einhält. Dies kann er mit dem "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" verteidigen, wo er geltend macht, dass der Patentinhaber durch die Versagung der Gestattung eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dafür müsse der Nutzer sich erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht haben und der Patentinhaber mit der Weigerung gegen das kartellrechtliche Verbot stoßen, andere Unternehmen ohne sachlichen Grund zu diskrimienieren oder zu behindern.

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07. Mai 2009

Dringend!

Urteil des OLG Stuttgart vom 25.02.2009, Az.: 4 U 204/08

Wartet ein Antragsteller zu lange, die einstweilige Verfügung zu beantragen, obwohl er längst von der Rechtsverletzung Kenntnis hat, fehlt ihm die notwendige Dringlichkeit als Verfügungsgrund und der begehrte vorbeugende Unterlassungsanspruch entfällt. Denn die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG gilt im Urheberrecht nicht.

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07. Mai 2009

Rechtswidrige Links in Internetforen

Urteil des BVerfG vom 08.04.2009, Az.: 2 BvR 945/08 Werden in einem Internetforum Links veröffentlicht, die das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken ermöglichen, kommt grundsätzlich jeder Forennutzer als Täter in Frage. Es kann daher nicht ausschließlich auf den Forenbetreiber abgestellt werden. Allein die Tatsache, dass jemand ein Forum betreibt, ist nicht dafür ausreichend, dass nur der Forenbetreiber die rechtswidrigen Links bekannt gegeben haben soll.
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29. April 2009

Deutliche Kennzeichnung von Textübernahme in wissenschaftlichen Arbeiten

Urteil des VG Münster vom 20.02.2009, Az.: 10 K 1212/07 Die für die Annahme einer Täuschungshandlung erforderliche Einwirkung auf das intellektuelle Vorstellungsbild kann „durch ausdrückliches Vorspiegeln, durch schlüssiges Verhalten und durch Unterlassen bei bestehender Aufklärungspflicht" geschehen. Die Verwendung von Textpassagen aus bereits erstellten und veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten in der eigenen Diplomarbeit muss vom Verfasser durch das Setzen von Anführungszeichen und/oder gesonderter Formatierung und genauer Nennung der Quelle deutlich gemacht werden. ...
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28. April 2009

Bob Dylan bleibt exklusiv bei Sony Music

Urteil des EuGH vom 20.01.2009, Az.: C-240/07

Vor dem 1. Januar 1966 aufgenommene Musiktitel genießen nach deutschem Recht keinen Urheberrechtsschutz. Nach der europäischen Richtlinie 2006/116/EG werden auch Werke vor 1966 erfasst. Zudem werden auch Drittstaatler (nicht EG-Bürger) erfasst. Europäische Richtlinien haben Vorrang. Danach sind auch die zwischen 1958 und 1965 produzierten Werke des US-Amerikaners Bob Dylan weiterhin urheberrechtsgeschützt und dürfen nicht unberechtigt auf Tonträger kopiert werden.
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27. April 2009

Stadtpläne nicht weiterverlinken

Urteil des AG München vom 11.07.2008, Az.: 142 C 116/08 Geographische Karten, die im Internet abrufbar sind, dürfen nicht auf der eigenen Homepage eingestellt werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Nutzung der Karten entgeltlich oder unenetgeltlich ist.
Allein die Möglichkeit, den Stadtplanausschnitt auf der Internetseite des urheberrechtlich Berechtigten aufzurufen und ausdrucken zu können, begründet keine konkludente Einwilligung darin, die Stadtkarte auch auf der eigenen Internetseite bereitzuhalten. Wird dennoch die Stadtkarte so auf der eigenen Webseite genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Kommt es zu einer derartigen Rechtsverletzung, steht dem Berechtigten sowohl ein Unterlassungsanspruch zu und ggf. sogar ein Schadensersatzanspruch zu.
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23. April 2009

Rund 700.000 Euro für 139 Musikstücke sind angemessen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.01.2009, Az.: 5 U 255/07

Macht ein Usenet-Anbieter Musikstücke ohne Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten öffentlich zugänglich, so haftet er wegen dieser Rechtsverletzung. Insbesondere muss er sich einen Streitwert für die rund 139 unberechtigterweise veröffentlichen Musikstücke von 695.000 Euro entgegenhalten lassen. Die Umstände des Einzelfalls lassen einen derart hohen Streitwert durchaus als angemessen erscheinen, wenn der in seinem Recht Verletzte eine wirkungsvolle und dauerhafte Abwehr erreichen möchte und der Verstoß gegen die Urheberrechte einen besonders hohen Verschuldensgrad aufweist.
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