Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

03. Mai 2012

YouTube haftet als Störer

Urteil des LG Hamburg vom 20.04.2012, Az.: 310 O 461/10 YouTube haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende Videos, die seine Nutzer einstellen. YouTube hat die Videos nicht selbst hochgeladen und auch nicht zu Eigen gemacht. Allerdings haftet YouTube ab Kenntnis von den urheberrechtsverletzenden Videos als Störer. Ab diesem Zeitpunkt ist YouTube verpflichtet die rechtsverletzenden Videos zu sperren und weitere Uploads von Videos, welche die gemeldeten rechtsverletzenden Inhalte enthalten zu verhindern. Hierzu sind MD5-Filter, das Content-ID-Verfahren und Wortfilter einzusetzen.
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25. April 2012

IP-Adressen können in Fällen des Filesharing herausgegeben werden

Urteil des EuGH vom 19.04.2012, Az.: C-461/10

Wird eine IP-Adresse im Verfahren der Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt, so ist es legitim diese zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu verwenden. Dies widerspricht nicht den Richtlinien 2006/24/EG, 2002/58/EG und 2004/48/EG betreffend der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Schutzes der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
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23. April 2012

YouTube vs. GEMA

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.2012, Az.: 312 O 461/10 Das LG Hamburg hat nun im Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des Videoportals YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA entschieden und sich zu den urheberrechtlichen Pflichten von YouTube geäußert. Entgegen der Ansicht der GEMA lehnte das Gericht eine "Täterhaftung" ab, da YouTube die Videos nicht selbst hochlädt und sich auch deren Inhalt nicht zu eigen macht. Allerdings haftet YouTube als „Störer“. YouTube ist verpflichtet die betroffenen Videos unverzüglich nach Kenntnis der Rechtsverletzung zu sperren.
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16. April 2012

Vorschaubilder II

Urteil des BGH vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10 a) Eine (schlichte) Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Vorschaubild in Ergebnislisten von Bildersuchmaschinen liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Abbildung mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt hat, ohne technische Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen. b) Eine vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten erklärte Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines Werkes als Vorschaubild erstreckt sich auch auf die Wiedergabe von Abbildungen dieses Werkes, die nicht vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten ins Internet eingestellt worden sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 - Vorschaubilder I).
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11. April 2012

Eltern haften für ihre Kinder

Urteil des OLG Köln vom 23.03.2012, Az.: 6 U 67/11 Die Eltern eines minderjährigen Kindes haften für den durch den illegalen Download entstandenen Schaden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht aus § 832 BGB verletzt haben. Der Aufsichtspflicht ist beispielsweise dann genüge getan, wenn ein Programm installiert wird, das die Installation neuer Programme verhindert und eine Kontrolle der besuchten Seiten sowie der installierten Programme regelmäßig erfolgt.
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05. April 2012

Libri entfernt Presserezensionen der FAZ und SZ

Der Online-Buchhändler Libri will in Zukunft auf eine Verwendung von Zitaten aus Buchrezensionen der FAZ und SZ verzichten. Ausschlaggebend war hierfür eine Entscheidung des OLG Frankfurts, in dem dem Online-Magazin Perlentaucher vorgeworfen wird, das Urheberrecht zu verletzen, indem es Rezensionen aus den vorbenannten Verlagshäusern zusammen fasste und an Online-Buchhändler verkaufte.
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04. April 2012

Namensrecht einer Stadt durch Domain nicht verletzt

Urteil des LG Düsseldorf vom 14.03.2012, Az.: 34 O 16/01 Die Nutzung der Internetseite „www.[stadtname]-info.de“ durch einen privaten Betreiber, der Informationen über die in der Domain genannte Stadt verbreitet, verletzt nicht deren Namensrecht. Die Verletzung des Namensrechts setzt eine Namensanmaßung voraus, die dazu führt, dass eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung entsteht. Bei Städtenamen ist jedoch davon auszugehen, dass die vielfache Verwendung von unterscheidungskräftigen Zusätzen dem angesprochenen Verkehrskreis regelmäßig anzeigt, dass andere Anbieter als der Namensträger die Seite betreiben.
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02. April 2012

Rapidshare haftet als Störer – Teil 2

« zurück zu Seite 1 aa. Das Landgericht hat seiner Entscheidung zu Recht zu Grunde gelegt, dass die Beklagten dem substantiierten Sachvortrag der Klägerin nicht ausreichend bestreitend entgegengetreten sind. Soweit die Beklagten mit Nichtwissen bestreiten, ist ihre Rechtsverteidigung unerheblich. Der hiergegen gerichtete Berufungsangriff der Beklagten bleibt ohne Erfolg. Die maßgeblichen Umstände sind insoweit im Sinne […]
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02. April 2012 Top-Urteil

Rapidshare haftet als Störer

"Hosting" in silbernen Buchstaben in einem hell gefließten Raum.
Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09

Der Filehoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner User als Störer auf Unterlassung. Das Werk ist nicht bereits mit dem Upload öffentlich zugänglich gemacht, sondern erst mit der Verbreitung der Links, die auf das Werk verweisen. Das Geschäftsmodell von Rapidshare ist nicht rechtswidrig. Allerdings birgt das Geschäftsmodell von Rapidshare strukturell die Gefahr von massenhaften Urheberrechtsverletzungen in sich, sodass ihm gleichwohl gesteigerte Prüfungs- und Handlungspflichten aufzuerlegen sind.

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02. April 2012

Kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharing

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 13.02.2012, Az.: 31 C 2528/11 (17) Das Institut des "fliegenden Gerichtsstands" gilt in Fällen von Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing nicht. Die technischen Besonderheiten rechtfertigen es nicht, die beklagte Partei den Nachteilen einer unbeschränkten Gerichtswahl auszusetzen.
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