Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Einmal Open Source immer Open Source
„Mart Stam“-Designstuhl
Urteil des OLG Frankfurt vom 01.11.2011, Az.: 11 U 57/10
Ein Stuhl ist eine freie Bearbeitung des „Mart Stam“-Designstuhls, wenn die Linienführung jedenfalls im oberen Bereich des Sitzmöbels nicht den geometrischen Abmessungen eines Würfels entspricht und der Gesamteindruck des Stuhlmodels nicht durch eine einheitliche Linienführung eines einzügig verlaufenden, geschlossenen Rohrstrangs gekennzeichnet ist.Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 01.12.2011, Az.: 30 C 1849/11 - 25
Es besteht keine Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt des so genannten „fliegenden Gerichtsstands“ bei im Internet begangenen Rechtsverstößen. Vielmehr ist der Gerichtsstand dort gegeben, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat.Anschlussinhaber haften ohne WLAN Erst-Recht!
Urteil des AG München vom 23.11.2011, Az.: 142 C 2564/11
Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Anschlussinhaberin für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, wenn feststeht, dass die Verletzung über ihren Anschluss erfolgte. Sofern der Internetzugang mittels eines Kabels und nicht mittels eines WLAN-Netzwerks erfolgte, gilt die tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers erst recht.YouTube nicht auskunftspflichtig
Urteil des OLG München vom 17.11.2011, Az.: 29 U 3496/11
Bei einer Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung muss sich jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen nicht nur des § 830 BGB, sondern auch des § 32 ZPO zurechnen lassen. Entsprechendes gilt für als Dritte im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG bzw. als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen.Filesharing darf nicht mit präventiven Filtersystemen bekämpft werden
– aller seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen insbesondere durch die Verwendung von „Peer-to-Peer“-Programmen,
– das unterschiedslos auf alle seine Kunden anwendbar ist,
– präventiv,
– auf ausschließlich seine eigenen Kosten und
– zeitlich unbegrenzt
einzurichten, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren.
Kein Nachvergütungsanspruch für Elvis Presley
Pressemitteilung Nr. 12/11 des LG München zum Urteil vom 23.11.2011, Az.: 21 O 25511/10
Wir berichteten bereits vor wenigen Wochen, dass Herr Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. von Antenne Bayern zu dem Thema der Nachvergütung für die Erben von Elvis Presely interviewt wurde. Sie klagten vor dem LG München, denn in Anbetracht der im Jahre 1990 verlängerten Schutzfrist für Tonaufnahmen von 25 auf 50 Jahre, sei die damalige Entlohnung Presleys zu niedrig angesetzt.Buchrezensionen im Internet
Verstärkte Prüfungspflicht von eBay
Pressemitteilung des HansOLG Hamburg vom 08.11.2011, Az.: 5 U 45/07
Internetauktionshäuser wie eBay, sind verpflichtet die Angebote ihrer Kunden auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen, wenn die entsprechenden Inserate durch das Internetauktionshaus unterstützt werden, etwa durch die Schaltung von Google-AdWords-Werbung.
