Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

20. August 2012

Druckerabgabe kann widerlegt werden

Urteil des BGH vom 09.02.2012, Az.: I ZR 43/11 Soweit Geräte, die nach ihrer Art oder ihrem Typ jedenfalls auch zur Vornahme von Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) bestimmt sind bzw. benutzt werden, in einer Einrichtung im Sinne von § 54a Abs. 2 UrhG aF bzw. § 54c Abs. 1 UrhG betrieben werden, löst dies die gesetzliche Vermutung aus, dass diese Geräte tatsächlich in einem Umfang zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) verwendet werden, der neben der Vergütungspflicht des Herstellers, Händlers oder Importeurs eine zusätzliche Vergütungspflicht des Betreibers dieser Geräte rechtfertigt.
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16. August 2012

Vergütungsanpassung einer Urheber-GbR

Urteil des BGH vom 23.02.2012, Az.: I ZR 6/11 Urheber, die ihre Werke durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verwerten, deren alleinige Gesellschafter sie sind, können, falls die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, in entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG von dem Vertragspartner der Gesellschaft die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, um auf diese Weise eine angemessene Vergütung für die Werknutzung zu erreichen.
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14. August 2012

Bemessung fiktiver Lizenzgebühr „geklauter“ Fotos bei eBay-Auktionen

Urteil des AG Köln vom 24.05.2012, Az.: 137 C 53/12 Wer unerlaubt ein fremdes Bild für eine eigene eBay-Auktion verwendet, muss gegebenenfalls Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie leisten. Diese Entscheidung zeigt erneut, dass sich Höhe des Schadensersatz nicht pauschal festsetzen lässt: So lehnte das Gericht den in Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle) vorgesehenen Aufschlag von 100% wegen fehlender Urheberrechtsnennung ab. Das Gericht argumentiert, die Nichtnennung habe keine negativen Folgen gehabt, da es sich bei dem Fotografen nicht um einen professionellen Fotografen gehandelt habe.
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13. August 2012

Der Auskunftsanspruch und das „gewerbliche Ausmaß“

Pressemitteilung Nr. 126/2012 des BGH vom 10.08.2012, Az.: I ZB 80/11

Rechteinhaber haben gemäß § 101 UrhG gegenüber einem Internet-Provider einen Anspruch auf Auskunft über den zu einer IP-Adresse gehörenden Namen und die Anschrift desjenigen Nutzers, der im Internet urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich öffentlich zugänglich macht. Zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Internet ist es für diesen Anspruch nicht erforderlich, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt. Der Auskunftsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn lediglich ein einziges Lied im Rahmen einer Tauschbörse zum Download bereitgestellt wird.
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10. August 2012

„Take Five“ – Unterlizenzen können grundsätzlich auch ohne Hauptlizenzen fortbestehen

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 24/11 Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen (hier: einvernehmliche Aufhebung des Hauptlizenzvertrages) - erlischt (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 - Reifen Progressiv).
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06. August 2012

M2Trade

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 70/10 a) Ein urheberrechtliches Nutzungsrecht, das der Lizenzgeber einem Lizenznehmer eingeräumt hat, fällt im Regelfall, in dem die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, mit der Beendigung des Lizenzvertrages ipso iure an den Lizenzgeber zurück (Aufgabe von BGH, Urteil vom 15. April 1958 - I ZR 31/57, BGHZ 27, 90, 95 f. - Die Privatsekretärin). b) Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht gegen fortlaufende Zahlung von Lizenzgebühren eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen (hier: Kündigung des Hauptlizenzvertrages wegen Zahlungsverzugs) - erlischt (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 Reifen Progressiv).
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25. Juli 2012

Abofallen-Anbieter von Filesharing-Programm zu Schadensersatz verurteilt

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.05.2012, Az.: 11 U 86/11 Der Anbieter eines Filesharing-Programms muss für den Schaden haften, der dadurch entsteht, dass das angebotene Filesharing-Programm Dritten automatisch die heruntergeladenen Dateien zum Upload zur Verfügung stellt, ohne den Nutzer hierauf hinzuweisen. Das OLG Frankfurt sah hierin ein „wesentliches Merkmal der Ware oder Dienstleistung“ auf das der Anbieter den Nutzer hinweisen müsse. Ein abgemahnter Filesharing Nutzer konnte deshalb seine Regress-Ansprüche gegen den Abofallen-Anbieter durchsetzen.
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24. Juli 2012

Kein Anspruch gegen Vermieter einer Diskothek auf Zahlung von GEMA-Gebühren

DJ Pult in einer Disko.
Urteil des AG Düsseldorf vom 09.09.2011, Az.: 57 C 465/11

Der Vermieter einer Diskothek haftet nicht als Mitveranstalter für die rechtswidrige Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke in dem von ihm vermieteten Lokal. Solange dieser lediglich seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, er aber keinerlei organisatorische Verantwortung für die Veranstaltung trägt (beispielsweise einen Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Musikfolge hat), gilt als Veranstalter lediglich der Mieter der Diskothek.

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20. Juli 2012

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung von Rapidshare

Mit Spannung wurde die Entscheidung des BGH zur Haftung des Filehosters „Rapidshare“ erwartet (BGH-Pressemitteilung Nr. 114/2012 vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11).

Diese Entscheidung wird bestimmen, ob das Geschäftsmodell eines Filehosters nach dem Zuschnitt von „Rapidshare“ von der Rechtsordnung gebilligt werden darf oder nicht. In diesem Zusammenhang wird der BGH die Frage beantworten, ob das sogenannte „Cloud Computing“ in Deutschland eine wirtschaftliche Zukunft hat. Wir haben daher die Pressemitteilung im Einzelnen analysiert und sowohl die Hintergründe als auch die Folgen im Einzelnen kommentiert.

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