Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

09. Oktober 2012

Zum Urheberrechtsschutz für Webseiten

Urteil des OLG Hamburg vom 29.02.2012, Az.: 5 U 10/10 Für einen Gebrauchszweck erstellte Webseiten können allenfalls als Werk im Bereich der angewandten Kunst dem Urheberrechtschutz unterliegen, nicht aber dem der "reinen" Kunst. Die erforderliche Schutzuntergrenze liegt bei ersterem höher, so dass insbesondere Webseiten, die ihrer Gestaltung nach lediglich dem durchschnittlichen handwerklichen Können eines Webseitengestalters entsprechen, nicht schutzfähig sind.
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28. September 2012

Stärkung der Rechte von Autoren gegenüber Verwertungsgesellschaften

Teil-Urteil des LG München I vom 24.05.2012, Az.: 7 O 28640/11 Nach Auffassung des LG München darf die Verwertungsgesellschaft (hier die VG Wort e.V.) nicht pauschal einen Verlegeranteil abziehen. Sie muss vielmehr prüfen, ob der Verleger überhaupt Nutzungsrechte an Werken des Autors innehatte oder diese vom Autor schon vorab in einem Wahrnehmungsvertrag an sie selbst übertragen wurden. Ferner darf sie auch keine pauschalen Abzüge zugunsten von Berufsorganisationen vornehmen, sondern muss konkret im Einzelfall prüfen, wie viele Organisationsmitglieder tatsächlich publizierten und wie viele zugunsten der Berufsorganisation auf Ansprüche gegen die Verwertungsgesellschaft verzichteten.
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27. September 2012

Alles kann besser werden

Beschluss des BGH vom 19.04.2012, Az.: I ZB 80/11 a) Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben.
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26. September 2012

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

Pressemitteilung Nr. 155/2012 des BGH vom 20.09.2012, Az.: I ZR 69/11 Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH drei Fragen betreffend die Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken zur Vorabentscheidung vorgelegt. Vorausgegangen war ein Streit eines Verlags mit der Technischen Universität Darmstadt, die ein von der Klägerin erschienenes Lehrbuch digitalisierte und den Studenten an elektronischen Leseplätzen nicht nur zur Lektüre bereitstellte sondern auch das Abspeichern und Ausdrucken des Werkes ermöglichte. Die Klägerin war der Auffassung, ein solcher Nutzungsumfang entspreche nicht mehr der Schrankenregelung des § 52b UrhG. Der EuGH soll nun über die Auslegeung des § 52b UrhG im Hinblick auf Art.5 Abs.3 n der Richtlinie 2001/29/EG und somit unter anderem über die Frage, ob es den Bibliotheksnutzern ermöglicht werden darf, die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke auszudrucken und/oder abzuspeichern,entscheiden.
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17. September 2012

Breitbandkabel

Beschluss des BGH vom 16.08.2012, Az.: I ZR 44/10

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Umfasst der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG die drahtgebundene Weitersendung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes, wenn die ursprüngliche Sendung im Sendegebiet auch drahtlos empfangen werden kann, das Werk an die Besitzer von Empfangsgeräten weitergesendet wird, die die Sendung allein oder im privaten bzw. familiären Kreis empfangen, und die Weitersendung durch ein anderes als das ursprüngliche Sendeunternehmen zu Erwerbszwecken vorgenommen wird?
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03. September 2012

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Pressemitteilung des BMJ vom 29.08.2012 Gewerblich arbeitende Suchmaschinenbetreiber sowie Anbieter von Diensten, die Internetinhalte ähnlich einer Suchmaschine bereitstellen, sollen zukünftig an die Verlage für die Nutzung von Presseerzeugnissen ein Entgelt bezahlen. Damit erhalten Presseverleger für ihre online angebotenen Verlagserzeugnisse ein eigenes Leistungsschutzrecht. Die Nutzung für nicht gewerbliche Anbieter sowie Verbraucher soll jedoch weiterhin kostenlos bleiben.
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23. August 2012

Anwendbarkeit des „fliegenden Gerichtsstands“ bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 18.07.2012, Az.: 2-06 S 3/12

Das Institut des „fliegenden Gerichtsstands“ findet auf Fälle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing Anwendung. Zweck des „Filesharing“-Systems ist es nämlich, durch eine möglichst hohe Zahl an Teilnehmern die Auswahl und das Verbreitungsgebiet zu vergrößern. Der Nutzer einer solchen Tauschbörse beabsichtigt daher nicht, dass lediglich Nutzer im Bezirk seines Wohnsitzgerichtes oder dem Sitzgericht des Rechteinhabers die Datei herunterladen.

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20. August 2012

Druckerabgabe kann widerlegt werden

Urteil des BGH vom 09.02.2012, Az.: I ZR 43/11 Soweit Geräte, die nach ihrer Art oder ihrem Typ jedenfalls auch zur Vornahme von Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) bestimmt sind bzw. benutzt werden, in einer Einrichtung im Sinne von § 54a Abs. 2 UrhG aF bzw. § 54c Abs. 1 UrhG betrieben werden, löst dies die gesetzliche Vermutung aus, dass diese Geräte tatsächlich in einem Umfang zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) verwendet werden, der neben der Vergütungspflicht des Herstellers, Händlers oder Importeurs eine zusätzliche Vergütungspflicht des Betreibers dieser Geräte rechtfertigt.
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16. August 2012

Vergütungsanpassung einer Urheber-GbR

Urteil des BGH vom 23.02.2012, Az.: I ZR 6/11 Urheber, die ihre Werke durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verwerten, deren alleinige Gesellschafter sie sind, können, falls die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, in entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG von dem Vertragspartner der Gesellschaft die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, um auf diese Weise eine angemessene Vergütung für die Werknutzung zu erreichen.
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14. August 2012

Bemessung fiktiver Lizenzgebühr „geklauter“ Fotos bei eBay-Auktionen

Urteil des AG Köln vom 24.05.2012, Az.: 137 C 53/12 Wer unerlaubt ein fremdes Bild für eine eigene eBay-Auktion verwendet, muss gegebenenfalls Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie leisten. Diese Entscheidung zeigt erneut, dass sich Höhe des Schadensersatz nicht pauschal festsetzen lässt: So lehnte das Gericht den in Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle) vorgesehenen Aufschlag von 100% wegen fehlender Urheberrechtsnennung ab. Das Gericht argumentiert, die Nichtnennung habe keine negativen Folgen gehabt, da es sich bei dem Fotografen nicht um einen professionellen Fotografen gehandelt habe.
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