Urteile aus der Kategorie „Texte“

11. August 2017

Leistungsschutzrechte für „Snippets“ europarechtswidrig?

Richterhammer steht auf Holzblock mit EuGH Aufschrift
Beschluss des LG Berlin vom 08.05.2017, Az.: 16 O 546/15

Die VG Media geht gegen „Google“ vor, da „Google“ im Rahmen der Suchmaschine „Google“ „Snippets“ der Mitglieder der VG Media verwendet und hierfür kein Entgelt bezahlt. Die VG Media stützt sich auf die §§ 87f bis 87h UrhG (Leistungsschutzrecht der Presseverleger). Indessen könnten die Normen mangels Notifikationsverfahren europarechtswidrig sein. Das Gericht setzt das Verfahren aus und legt dem EuGH diese Frage vor.

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28. November 2016

Urheberrechtsverletzung bei unberechtigter Nutzung eines Sprachwerkes zu Werbezwecken

Ordner mit Aufschrift Urherberrecht
Urteil des LG Hamburg vom 06.11.2015, Az.: 308 O 446/14

Der von einem Reisejournalisten veröffentlichte Text darf ohne dessen Einwilligung nicht auf anderen Internetseiten zum Zwecke der Werbung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei dem betreffenden Sprachwerk handelt es sich nicht um eine bloße Wiedergabe von Fakten, sondern um individuelle Gedanken, Ansichten und Darstellungen der zu beschreibenden Umgebung und ist folglich urheberrechtlich geschützt. Die persönliche geistige Schöpfung kann auch in der besonders geistvollen Form und Art der Einteilung und Anordnung des dargestellten Inhalts liegen. Es ist daher auch dann eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen, wenn einzelne Worte durch Synonyme ersetzt werden.

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02. November 2016

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln gelten auch für freie Journalisten im Bundesland Brandenburg

eine Journalistin hält Mikrofone und ein Diktiergerät in der Hand, während sie sich Notien auf einem Block macht
Urteil des BGH vom 15.09.2016, Az.: I ZR 20/15

a) Aus den in § 36 Abs. 2 UrhG geregelten allgemeinen Voraussetzungen für die zur Aufstellung von gemeinsamen Vergütungsregeln zugelassenen Vereinigungen (Repräsentativität, Unabhängigkeit und Ermächtigung) kann sich ein eingeschränkter (räumlicher) Anwendungsbereich der gemeinsamen Vergütungsregel ergeben.

b) Das Erfordernis der Repräsentativität ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 UrhG auszulegen. Das Merkmal soll mit Blick auf die weitreichende Vermutung der Angemessenheit im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 1 UrhG sicherstellen, dass mit der Aufstellung von gemeinsamen Vergütungsregeln kein Missbrauch betrieben wird, sondern diese nur von Vereinigungen vereinbart werden, welche die Gewähr für eine sachorientierte und interessengerechte Festlegung von angemessenen Regeln bieten. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass der jeweiligen Vereinigung entweder nach ihrer Anzahl und Größe oder nach ihrer Marktbedeutung eine tatsächliche Position zukommt, die es rechtfertigt, im konkreten Fall in legitimer Weise "für die Branche zu sprechen".

c) Nach diesen Maßstäben scheidet eine formale Betrachtung aus, wonach gemeinsame Vergütungsregeln mit bundesweiter Bedeutung allein durch bundesweit tätige Vereinigungen abgeschlossen werden und regional tätige Verbände nur im Hinblick auf ihr Regionalgebiet repräsentativ sein können. Bei der gebotenen Anwendung eines gemischt qualitativen und quantitativen Maßstabs kann auch ein Regionalverband über die Grenzen seines Tätigkeits- oder Mitgliederbereichs hinaus repräsentativ im Sinne von § 36 Abs. 2 UrhG sein.

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05. Juli 2016

Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ weist nicht erforderliche Schöpfungshöhe auf

Bücherstapel
Urteil des OLG Köln vom 08.04.2016, Az.: 6 U 120/15

Der Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ ist als Untertitel für ein Buch über Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung keine ausreichend individuelle geistige Leistung, ihm kommt folglich kein Urheberrechtsschutz zu. Zwar ist der Text in gewisser Weise originell, im Zusammenhang mit dem Buch stellt er jedoch eine beschreibende Inhaltsangabe dar. Ferner ist der Ausdruck kein Aphorismus, er zeichnet sich nicht durch eine besondere „Wortakrobatik“ aus und ist außerdem an ein deutsches Sprichwort angelehnt.

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01. Juli 2016

Der Titel „Private Dancer“ im Rahmen eines Tina Turner – Musicals verletzt nicht das Aufführungsrecht des Komponisten

Sänger steht auf der Bühne
Urteil des LG Hamburg vom 05.02.2016, Az.: 308 O 241/15

Das Aufführungsrecht eines Komponisten und Textdichters, durch eine bühnenmäßige Darstellung seines Musikwerks, wird nicht dadurch verletzt, dass das Werk am Ende eines Musicals nach einer Pause ohne Bühnenbild im Rahmen eines Coverkonzerts aufgeführt wird. Handelt es sich um eine Veranstaltung mit zwei Teilen, sodass nicht zwangsläufig von einem geschlossenen Handlungsablauf zu sprechen ist, fehlt es an der Einbindung des Musikwerks in einen sinnvollen Handlungsablauf, sodass es sich lediglich um eine rein konzertante Aufführung handelt, auch wenn durch entsprechende Werbung ein anderer Eindruck vermittelt wird.

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30. September 2015 Top-Urteil

Voraussetzungen für die Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

Laptop auf dem Tisch mit Büchern im Hintergrund
Urteil des BGH vom 16.04.2015, Az.: I ZR 69/11

a) Vertragliche Regelungen im Sinne von § 52b Satz 1 UrhG, die einem Zugänglichmachen von Werken an elektronischen Leseplätzen entgegenstehen können, sind allein Regelungen in bestehenden Verträgen und keine Regelungen in bloßen Vertragsangeboten.

b) Soweit es nach § 52b Satz 1 und 2 UrhG zulässig ist, Werke an elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen, sind in entsprechender Anwendung des § 52a Abs. 3 UrhG die zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen zulässig.

c) An elektronischen Leseplätzen dürfen Werke unter den Voraussetzungen des § 52b Satz 1 und 2 UrhG auch dann zugänglich gemacht werden, wenn sie von Nutzern der elektronischen Leseplätze nicht nur gelesen, sondern ausgedruckt oder abgespeichert werden können.

d) An elektronischen Leseplätzen nach § 52b Satz 1 und 2 UrhG zugänglich gemachte Werke dürfen von Nutzern der elektronischen Leseplätze unter den Voraussetzungen des § 53 UrhG vervielfältigt werden.

e) Betreiber elektronischer Leseplätze können für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes durch Nutzer der elektronischen Leseplätze haften, wenn sie nicht die ihnen möglichen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen haben, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern.

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27. August 2015

Online-Veröffentlichung eines Sammelwerks als Urheberrechtsverletzung

Bunter Zeitschriftenstapel
Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2008, Az.. 4 U 157/07

Das Urheberrecht des Herausgebers eines Sammelwerkes (hier: eine wissenschaftliche Zeitschrift) ist verletzt, wenn dieses ohne Zustimmung des Herausgebers in einer Online-Datenbank veröffentlicht wird. Sammlungen von Werken stellen aufgrund der Auswahl und Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung dar und sind, unbeschadet eines an den einzelnen Werken gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts, wie selbständige Werke geschützt.

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24. August 2015

DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein

3 Buchstabenwürfel die das Wort "DIN" zeigen, eingeklemmt in einem Lineal
Urteil des LG Hamburg vom 31.03.2015, Az.: 308 O 206/13

DIN-Normen erfüllen die Anforderungen an die persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts, denn danach ist es lediglich erforderlich, das dem Urheber ein hinreichender Spielraum für kreatives Schaffen zur Verfügung steht und er von diesem Freiraum Gebrauch macht. Aufgrund des Schutzzwecks der Richtlinie 2001/29, der einen großzügigen Maßstab anlegt, kann der sprachliche Ausdruck selbst bereits ausreichen, um Urheberschutz zu erlangen.

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18. August 2015

Kein Urheberrechtsverstoß durch den Autor des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“

Schwarze Musiknoten auf einem weißen Hintergrund
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 20.4.2015; Az.: 24 U 3/14

Das Libretto des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“ stellt kein Plagiat dar und es liegt keine unfreie Bearbeitung des Werkes vor. Szenen und Textpassagen, die urheberrechtlich geschützt sind, wurden in dem Libretto nicht übernommen. Die Verwendung einzelner Ideen reicht für eine Urheberrechtsverletzung gerade nicht aus.

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15. Juli 2015

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit einer Bedienungsanleitung

Bedienungsanleitungssymbol
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.05.2015, Az.: 11 U 18/14

Das Inverkehrbringen einer Bedienungsanleitung kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn sich die Anleitung aufgrund der eigenschöpferischen Gedankenformung des dargebotenen Inhalts und der besonders kreativen und individuellen Art und Weise der Darstellung, Anordnung oder Einteilung des Materials als schutzfähig darstellt. Anhand eines Gesamtvergleichs muss sich ergeben, dass die Anleitung das Alltägliche überragt und ihr eine spezielle persönliche Note verliehen wurde.

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