Urteile aus der Kategorie „Texte“

23. April 2014

Meilensteine der Psychologie

Urteil des BGH vom 28.11.2013, Az.: I ZR 76/12

a) Werden von einem Sprachwerk höchstens 12% der Seiten des gesamten Werkes und nicht mehr als 100 Seiten zur Veranschaulichung im Unterricht an einer Hochschule öffentlich zugänglich gemacht, handelt es sich dabei um im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG „kleine“ Teile eines Werkes. Bei der Prüfung, ob danach kleine Teile eines Werkes öffentlich zugänglich gemacht worden sind, sind sämtliche Seiten zu berücksichtigen, die keine Leerseiten sind und deren Inhalt überwiegend aus Text besteht.

b) Das Öffentlich-Zugänglichmachen dient schon dann im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG der „Veranschaulichung“ im Unterricht, wenn der Lehrstoff dadurch verständlicher dargestellt und leichter erfassbar wird. Das ist auch dann der Fall, wenn die Lektüre der zugänglich gemachten Texte dazu geeignet ist, den im Unterricht behandelten Lehrstoff zu vertiefen oder zu ergänzen.

c) Die Schrankenregelung des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG erlaubt nicht nur ein Bereithalten kleiner Teile eines Werkes zum Lesen am Bildschirm. Vielmehr gestattet sie ein Zugänglichmachen kleiner Teile eines Werkes auch dann, wenn Unterrichtsteilnehmern dadurch ermöglicht wird, diese Texte auszudrucken oder abzuspeichern und damit zu vervielfältigen.

d) Das Öffentlich-Zugänglichmachen ist nicht zu dem jeweiligen Zweck im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG geboten und damit unzulässig, wenn der Rechtsinhaber die Werke oder Werkteile in digitaler Form für die Nutzung im Netz der jeweiligen Einrichtung zu angemessenen Bedingungen anbietet. Das setzt allerdings nicht nur voraus, dass die geforderte Lizenzgebühr angemessen ist, sondern auch, dass das Lizenzangebot unschwer aufzufinden ist und die Verfügbarkeit des Werkes oder der Werkteile schnell und unproblematisch gewährleistet ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. März 2013 I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

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24. Februar 2014

Zur Angemessenheit der Vergütung für Inhalte im Intranet von Hochschulen

Urteil des BGH vom 20.03.2013, Az.: I ZR 84/11

Soweit die Festsetzungen eines Gesamtvertrags von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen oder von Vorschlägen der Schiedsstelle abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen, wenn das Oberlandesgericht keinen überzeugenden Grund für die Abweichungen genannt hat.

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19. Februar 2014

Das Nutzungsrecht zur Veröffentlichung in einer Zeitung umfasst nicht die Veröffentlichung in einem Onlinearchiv

Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.11.2013, Az.: I-20 U 187/12

Stellt ein Zeitungsverlag Artikel eines freien Journalisten neben der Veröffentlichung in der Tageszeitung auch in einem Onlinearchiv entgeltlich zur Verfügung, so verletzt dies die Urheberrechte des Autors, wenn keine gesonderte Abmachung über eine derartige Verwendung getroffen wurde. Eine Veröffentlichung in einem Onlinearchiv stellt im Gegensatz zur einmaligen Erscheinung in einer Printzeitung einen dauerhaften Eingriff in die Rechte des Urhebers dar und erfordert deshalb die Einräumung umfassenderer Nutzungsrechte.

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23. Dezember 2013

Angemessene Vergütung für Journalisten

Urteil des LG Mannheim vom 02.08.2013, Az.: 7 O 308/12 Journalisten haben Anspruch darauf, nach den vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ausgehandelten Gemeinsamen Vergütungsregeln für Journalistinnen und Journalisten bezahlt zu werden. Dies kann auch rückwirkend für einen gewissen Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregelungen gelten. So steht dem Journalisten im Falle des Bestehens einer Differenz zwischen tatsächlich bezahltem Honorar und den Honorarsätzen der Gemeinsamen Vergütungsregeln ein Nachzahlungsanspruch zu, sofern der Verlag nicht darlegt, dass es in der relevanten Zeitspanne zur wesentlichen Veränderung der Branchenübung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse gekommen ist.
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09. Dezember 2013

Voraussetzungen der zulässigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf universitären Lernplattformen

Pressemitteilung Nr. 194/2013 des BGH vom 29.11.2013, Az.: I ZR 76/12 Teile urheberrechtlich geschützter Werke dürfen auf der elektronischen Lernplattform einer Universität nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn maximal 12% und höchstens 100 Seiten des Gesamtwerks genutzt werden und der Universität seitens des Rechtsinhabers für die gesamte Nutzung selbst keine angemessene Lizenz angeboten wurde.
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04. Dezember 2013

Regelung im Urheberrecht auf gerichtliche Kontrolle der Vergütung ist verfassungskonform

Beschluss des BVerfG vom 23.10.2013, Az.: 1 BvR 1842/11 und
1 BvR 1843/11
1. Der Gesetzgeber darf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen einzelvertraglich zu vereinbaren, durch zwingendes Gesetzesrecht begrenzen, um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken. 2. Eine Regelung im Urheberrecht, die einen Anspruch auf gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit vertraglich vereinbarter Vergütungen für die Werknutzung gewährt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
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25. November 2013 Kommentar

OLG Frankfurt a.M. – Keine Haftung des Admin-C vor Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen

Kommentar zum Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.10.2013, Az.: 11 W 39/13

Der Admin-C ist für die DENIC der administrative Ansprechpartner einer Domain und als Bevollmächtigter des Domaininhabers befugt, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Bei Domaininhabern mit Sitz im Ausland ist der Admin-C zugleich der inländische Empfangsbevollmächtigte und als solcher notwendige Voraussetzung für die Registrierung einer .de-Domain. Da ausländische Domaininhaber bei Rechtsstreitigkeiten oftmals nicht haftbar gemacht werden können, wird vielfach versucht, den Admin-C in zur Verantwortung zu ziehen.

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24. September 2013

Der Abdruck von Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist grundsätzlich nicht vom Zitatrecht gedeckt

Urteil des OLG Brandenburg vom 19.03.2013, Az.: 6 U 14/10 Die Übernahme von urheberrechtlich geschütztem Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist nicht vom Zitatrecht des § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG geschützt, wenn zwischen dem zitierten Artikel sowie den abgebildeten Lichtbildern einerseits und den eigenen Gedanken des Zitierenden andererseits keine innere Verbindung hergestellt wird.
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23. August 2013

Bessere Bezahlung für freie Journalisten

Urteil des LG Köln vom 17.07.2013, Az.: 28 O 695/11 Freie Journalisten haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sich auf der Grundlage der Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen berechnet.
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