Urteile aus der Kategorie „Texte“

29. April 2015 Top-Urteil

Elektronische Leseplätze in Bibliotheken zulässig

Laptop, in dem sich Bücher befinden und von einer Hand rausgeholt werden
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 16.04.2015, Az.: I ZR 69/11

Das bloße Angebot eines Lizenzvertrages durch einen Verlag, ist keine „vertragliche Regelung“ im Sinne des § 52b UrhG und steht daher der Zugänglichmachung von Büchern in digitalisierter Form an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek nicht entgegen. In diesem Zusammenhang ist der Betreiber einer Bibliothek auch berechtigt, Bücher für Unterricht und Forschung ihres Bibliotheksbestandes zu digitalisieren, da für diese Werke Vervielfältigungen erlaubt sind. Ansonsten würde ein großer Teil des sachlichen Gehalts und der praktischen Wirksamkeit verloren gehen. Auch das Ausdrucken oder Abspeichern auf USB-Sticks des an elektronischen Leseplätzen zugänglichen Werks zum privaten Gebrauch begründet keine Verletzung des Urheberrechts.

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02. März 2015

Zum Urheberrechtsschutz für Ausschreibungsunterlagen

Frau mit Kugelschreiber in der Hand und vielen Copyright-Zeichen im Hintergrund.
Urteil des LG Köln vom 18.12.2014, Az.: 14 O 193/14

Ausschreibungsunterlagen können als Schriftwerk urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts von den gebräuchlichen Standartformulierungen betreffend technischer Produkte abheben. Schon vor dem Hintergrund, dass auch andere Personen die Möglichkeit behalten müssen, vergleichbare Ausschreibungsunterlagen zu erstellen, indem sie insbesondere die Fachsprache verwenden müssen, ist ein erhebliches Freihaltebedürfnis gegeben, weswegen ein Urheberrechtsschutz in der Regel abzulehnen ist.

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26. Februar 2015

Die Vergütung eines freien Journalisten nach Gemeinsamen Vergütungsregeln

Aneinandergereihte Würfel, die das Wort "Journalismus" ergeben, liegen auf einem Zeitungsartikel.
Urteil des OLG Brandenburg vom 22.12.2014, Az.: 6 U 30/13

Beruft sich ein freier Journalist im Hinblick auf die Angemessenheit seiner Vergütung auf die Honorarsätze der Gemeinsamen Vergütungsregeln, so muss er darlegen, dass die GVR wirksam zustande gekommen sind und seine Vergütung sowohl in inhaltlicher als auch in persönlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht unter die GVR fällt. Die die GVR aufstellenden Vereinigungen müssen dabei repräsentativ, unabhängig und zur betreffenden Aufstellung ermächtigt sein. Handelt es sich bei den Vereinigungen ausschließlich um westdeutsche Landesverbände, so werden die strukturellen Besonderheiten ostdeutscher Zeitungsverleger nicht ausreichend berücksichtigt und damit muss die Repräsentanz verneint werden, die GVR kann also nicht für ganz Deutschland gelten.

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27. Januar 2015

K-Theory

gestapelte Zeitungen
K-Theory

a) Der Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Reicht die Urteilsformel allein nicht aus, den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, sind zur Auslegung der Urteilsformel der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, heranzuziehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Mai 1997- VI ZR 181/96, NJW 1997, 3447; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05,GRUR 2008, 933 = WRP 2008, 1227 - Schmiermittel). Bei einem Anerkenntnisurteil kommt es für die Auslegung der Urteilsformel in erster Linie darauf an, was die Parteien gewollt und erklärt haben (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51, BGHZ 5, 189 - Zwilling).

b) Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung einer Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010,1090 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders; Urteil vom16. August 2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406).

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02. Oktober 2014

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines Gutachtens über ein Urteil

Beschluss des KG Berlin vom 12.03.2014, Az.: 24 W 21/14

Ein Gutachten bezüglich eines Urteils kann dann nicht als urheberrechtlich schützenswertes Werk angesehen werden, wenn es aus einem vergleichsweise kurzen Text besteht, in dem überwiegend Zitate aus dem Urteil angeführt werden, ohne dass die Einarbeitung von Hintergrundmaterial in einem außergewöhnlich hohem Maße erkennbar ist und zudem die sprachliche Darstellung keine ausgeprägten individuellen eigenschöpferischen Züge erkennen lässt.

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30. September 2014

eBook-Verkäufer haftet erst ab Kenntnis für urheberrechtswidrige Inhalte

Beschluss des AG Hamburg vom 22.09.2014, Az.: 36a C 98/14

Ein gewerblicher eBook-Verkäufer haftet nicht auf Unterlassung oder Schadensersatz, wenn er keinerlei Kenntnis von den urheberrechtswidrigen Inhalten eines eBooks hat. Anderenfalls wäre der verfassungsrechtliche Schutz der Medienfreiheit nicht gewährleistet.

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12. September 2014 Top-Urteil

Digitalisierung und Vervielfältigung von Werken durch Bibliotheken

Großes Bücherregal mit vielen Büchern.
Urteil des EuGH vom 11.09.2014, Az.: C-117/13

Öffentliche Bibliotheken dürfen im Rahmen der mit den Rechteinhabern geschlossenen Lizenz- und Nutzungsverträgen Werke digitalisieren, um den Nutzern auf eigens hierfür eingerichteten Terminals Zugang zu diesen Werken zu ermöglichen. Hierbei dürfen den Nutzern jedoch in digitaler Form nicht mehr Werke gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden, als die Bibliothek in analoger Form angeschafft hat. Die an den Terminals geschaffene Möglichkeit des Ausdruckens sowie des Abspeicherns des digitalen Werks auf einem USB-Stick ist hingegen nicht mehr als zulässige Wiedergabe anzusehen, sondern vielmehr als Vervielfältigung.

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30. Juli 2014

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit wissenschaftlicher Werke

Beschluss des LG Berlin vom 11.02.2014, Az.: 15 O 58/14

Bei wissenschaftlichen Werken findet der erforderliche geistig-schöpferische Gehalt seinen Niederschlag und Ausdruck in erster Linie in der Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes und nicht ohne weiteres auch, wie meist bei literarischen Werken, in der Gedankenformung und -führung des dargebotenen Inhalts. Die fachbezogene Auswertung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist dann nicht schutzfähig, wenn die Auswertung lediglich unter Gebrauch der üblichen fachspezifischen Ausdrücke und Formulierungen erfolgt und Sprache, Gedankenführung und Gliederung keine besondere individuelle Gestaltung erkennen lässt.

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30. Juli 2014

Texte, die aufgrund übersinnlicher Inspiration entstanden sind, können urheberechtlich geschützt sein

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 13.05.2014, Az.: 11 U 62/13

Es besteht ein Urheberschutz an einem Text, welcher der Verfasserin ihrer Ansicht nach in aktiven Wachträumen von Jesus von Nazareth eingegeben wurde. Jenseitige Inspiration ist dem menschlichen Verfasser zuzurechnen, da es für die Begründung von Urheberschutz auf den schöpferischen Realakt ankommt und nicht darauf, ob metaphysische Einflüsse das Werk erschafften. Ebenso unerheblich ist der geistige Zustand des Verfassers, auch Wachträumende können Urheber sein.

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02. Juni 2014

Veröffentlichung von Interview-Fragen ohne Zustimmung

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2012, Az.: 308 O 388/12

Die Veröffentlichung von Interview-Fragen auf einer Webseite ohne Zustimmung des Berechtigten kann einen Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung von fremden Urheberrechten begründen. Auch Interview-Fragen können als Sprachwerke unter urheberrechtlichem Schutz stehen.

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