Urteile aus der Kategorie „Texte“

24. August 2015

DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein

3 Buchstabenwürfel die das Wort "DIN" zeigen, eingeklemmt in einem Lineal
Urteil des LG Hamburg vom 31.03.2015, Az.: 308 O 206/13

DIN-Normen erfüllen die Anforderungen an die persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts, denn danach ist es lediglich erforderlich, das dem Urheber ein hinreichender Spielraum für kreatives Schaffen zur Verfügung steht und er von diesem Freiraum Gebrauch macht. Aufgrund des Schutzzwecks der Richtlinie 2001/29, der einen großzügigen Maßstab anlegt, kann der sprachliche Ausdruck selbst bereits ausreichen, um Urheberschutz zu erlangen.

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18. August 2015

Kein Urheberrechtsverstoß durch den Autor des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“

Schwarze Musiknoten auf einem weißen Hintergrund
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 20.4.2015; Az.: 24 U 3/14

Das Libretto des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“ stellt kein Plagiat dar und es liegt keine unfreie Bearbeitung des Werkes vor. Szenen und Textpassagen, die urheberrechtlich geschützt sind, wurden in dem Libretto nicht übernommen. Die Verwendung einzelner Ideen reicht für eine Urheberrechtsverletzung gerade nicht aus.

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15. Juli 2015

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit einer Bedienungsanleitung

Bedienungsanleitungssymbol
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.05.2015, Az.: 11 U 18/14

Das Inverkehrbringen einer Bedienungsanleitung kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn sich die Anleitung aufgrund der eigenschöpferischen Gedankenformung des dargebotenen Inhalts und der besonders kreativen und individuellen Art und Weise der Darstellung, Anordnung oder Einteilung des Materials als schutzfähig darstellt. Anhand eines Gesamtvergleichs muss sich ergeben, dass die Anleitung das Alltägliche überragt und ihr eine spezielle persönliche Note verliehen wurde.

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29. April 2015 Top-Urteil

Elektronische Leseplätze in Bibliotheken zulässig

Laptop, in dem sich Bücher befinden und von einer Hand rausgeholt werden
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 16.04.2015, Az.: I ZR 69/11

Das bloße Angebot eines Lizenzvertrages durch einen Verlag, ist keine „vertragliche Regelung“ im Sinne des § 52b UrhG und steht daher der Zugänglichmachung von Büchern in digitalisierter Form an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek nicht entgegen. In diesem Zusammenhang ist der Betreiber einer Bibliothek auch berechtigt, Bücher für Unterricht und Forschung ihres Bibliotheksbestandes zu digitalisieren, da für diese Werke Vervielfältigungen erlaubt sind. Ansonsten würde ein großer Teil des sachlichen Gehalts und der praktischen Wirksamkeit verloren gehen. Auch das Ausdrucken oder Abspeichern auf USB-Sticks des an elektronischen Leseplätzen zugänglichen Werks zum privaten Gebrauch begründet keine Verletzung des Urheberrechts.

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02. März 2015

Zum Urheberrechtsschutz für Ausschreibungsunterlagen

Frau mit Kugelschreiber in der Hand und vielen Copyright-Zeichen im Hintergrund.
Urteil des LG Köln vom 18.12.2014, Az.: 14 O 193/14

Ausschreibungsunterlagen können als Schriftwerk urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts von den gebräuchlichen Standartformulierungen betreffend technischer Produkte abheben. Schon vor dem Hintergrund, dass auch andere Personen die Möglichkeit behalten müssen, vergleichbare Ausschreibungsunterlagen zu erstellen, indem sie insbesondere die Fachsprache verwenden müssen, ist ein erhebliches Freihaltebedürfnis gegeben, weswegen ein Urheberrechtsschutz in der Regel abzulehnen ist.

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26. Februar 2015

Die Vergütung eines freien Journalisten nach Gemeinsamen Vergütungsregeln

Aneinandergereihte Würfel, die das Wort "Journalismus" ergeben, liegen auf einem Zeitungsartikel.
Urteil des OLG Brandenburg vom 22.12.2014, Az.: 6 U 30/13

Beruft sich ein freier Journalist im Hinblick auf die Angemessenheit seiner Vergütung auf die Honorarsätze der Gemeinsamen Vergütungsregeln, so muss er darlegen, dass die GVR wirksam zustande gekommen sind und seine Vergütung sowohl in inhaltlicher als auch in persönlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht unter die GVR fällt. Die die GVR aufstellenden Vereinigungen müssen dabei repräsentativ, unabhängig und zur betreffenden Aufstellung ermächtigt sein. Handelt es sich bei den Vereinigungen ausschließlich um westdeutsche Landesverbände, so werden die strukturellen Besonderheiten ostdeutscher Zeitungsverleger nicht ausreichend berücksichtigt und damit muss die Repräsentanz verneint werden, die GVR kann also nicht für ganz Deutschland gelten.

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27. Januar 2015

K-Theory

gestapelte Zeitungen
K-Theory

a) Der Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Reicht die Urteilsformel allein nicht aus, den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, sind zur Auslegung der Urteilsformel der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, heranzuziehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Mai 1997- VI ZR 181/96, NJW 1997, 3447; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05,GRUR 2008, 933 = WRP 2008, 1227 - Schmiermittel). Bei einem Anerkenntnisurteil kommt es für die Auslegung der Urteilsformel in erster Linie darauf an, was die Parteien gewollt und erklärt haben (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51, BGHZ 5, 189 - Zwilling).

b) Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung einer Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010,1090 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders; Urteil vom16. August 2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406).

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02. Oktober 2014

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines Gutachtens über ein Urteil

Beschluss des KG Berlin vom 12.03.2014, Az.: 24 W 21/14

Ein Gutachten bezüglich eines Urteils kann dann nicht als urheberrechtlich schützenswertes Werk angesehen werden, wenn es aus einem vergleichsweise kurzen Text besteht, in dem überwiegend Zitate aus dem Urteil angeführt werden, ohne dass die Einarbeitung von Hintergrundmaterial in einem außergewöhnlich hohem Maße erkennbar ist und zudem die sprachliche Darstellung keine ausgeprägten individuellen eigenschöpferischen Züge erkennen lässt.

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30. September 2014

eBook-Verkäufer haftet erst ab Kenntnis für urheberrechtswidrige Inhalte

Beschluss des AG Hamburg vom 22.09.2014, Az.: 36a C 98/14

Ein gewerblicher eBook-Verkäufer haftet nicht auf Unterlassung oder Schadensersatz, wenn er keinerlei Kenntnis von den urheberrechtswidrigen Inhalten eines eBooks hat. Anderenfalls wäre der verfassungsrechtliche Schutz der Medienfreiheit nicht gewährleistet.

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12. September 2014 Top-Urteil

Digitalisierung und Vervielfältigung von Werken durch Bibliotheken

Großes Bücherregal mit vielen Büchern.
Urteil des EuGH vom 11.09.2014, Az.: C-117/13

Öffentliche Bibliotheken dürfen im Rahmen der mit den Rechteinhabern geschlossenen Lizenz- und Nutzungsverträgen Werke digitalisieren, um den Nutzern auf eigens hierfür eingerichteten Terminals Zugang zu diesen Werken zu ermöglichen. Hierbei dürfen den Nutzern jedoch in digitaler Form nicht mehr Werke gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden, als die Bibliothek in analoger Form angeschafft hat. Die an den Terminals geschaffene Möglichkeit des Ausdruckens sowie des Abspeicherns des digitalen Werks auf einem USB-Stick ist hingegen nicht mehr als zulässige Wiedergabe anzusehen, sondern vielmehr als Vervielfältigung.

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