Urteile aus der Kategorie „Urteile“

30. September 2016

Samsung muss über Datenübermittlung bei Smart-TV Geräten aufklären

Fernseher mit Fernbedienung SmartTV
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 10.06.2016, Az.: 2-03 O 364/15

Der Hersteller Samsung muss Käufer von Smart-TV Fernsehern auf die Gefahr hinweisen, dass bei Anschluss des Geräts an das Internet personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden können. Eine solche Information ist erforderlich, da es für den Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar ist, dass auch ohne Nutzung der Internetfunktion bereits allein durch den Anschluss an das Internet oder durch die Nutzung der HbbTV-Funktion eine Datenerhebung in Form von IP-Adressen möglich ist. Eine Darstellung von AGB und Datenschutzerklärungen, die jeweils mehr als 50 Bildschirmseiten umfassen und nicht hinreichend lesefreundlich gestaltet sind, ist unzumutbar.

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30. September 2016 Top-Urteil

Das Setzen von Hyperlinks auf rechtswidrig veröffentlichte Werke kann eine öffentliche Wiedergabe darstellen

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des EuGH vom 08.09.2016, Az.: C-160/15

Das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, stellt dann eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dar, wenn die Links ohne Gewinnerzielungsabsicht von jemandem, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Website kannte oder hätte kennen müssen, zur Verfügung gestellt wurden oder wenn die Links mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei in diesem Fall die Kenntnis der Geschütztheit der Werke vermutet wird.

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30. September 2016

Fehlende Textilkennzeichnung und Werbung mit „Bisher“-Preis unzulässig

Frau hält Textiletikett in der Hand
Urteil des LG Bochum vom 24.03.2016, Az.: I-14 O 3/16

Ein Angebot von Textilien im Internet ist auch dann als Wettbewerbsverstoß einzuordnen, wenn in der Produktbeschreibung des streitgegenständlichen Angebots zwar ein Hinweis auf die Textilzusammensetzung erfolgt ist, dieser jedoch mittels einem der gängigen Internetbrowser nicht angezeigt werden kann. Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht hat der Verkäufers dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Angaben stets und mit allen üblichen Browsern auf den gängigen Systemen abrufbar sind.

Des Weiteren ist die Bewerbung von Produkten mit einem „Bisher“-Preis unzulässig, wenn zwischen der Preisreduzierung und der Bewerbung eine erhebliche Zeitspanne von mehr als drei Monaten liegt. Der angesprochene Verkehr geht bei einem solchen „Bisher“-Preis davon aus, dass dieser Preis noch kürzlich für das Produkt gefordert wurde.

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29. September 2016

Angeblich „nachgewiesene“ Aromastoffe in Schokolade müssen wissenschaftlich belegt sein

Aromastoffe in Schokolade
Urteil des OLG München vom 09.09.2014, Az.: 18 U 516/14

Aussagen über die Art der Herstellung des Aromastoffes Piperonal in Schokolade im Rahmen eines Testberichts müssen entsprechend recherchiert und bewiesen werden. Ohne entsprechende Beweise darf nicht behauptet werden, es sei künstliches statt des angegebenen natürlichen Aromas nachgewiesen worden, da der Verbraucher in diesem Fall davon ausgeht, dies sei durch eine wissenschaftliche Analyse beweisbar festgestellt. Eine derartige Tatsachenbehauptung ist unzulässig. Beruht die Einstufung der Schokolade als „mangelhaft“ allein auf der behaupteten Art der Herstellung, ist auch diese Einstufung zu unterlassen.

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27. September 2016

Kein Wettbewerbsverstoß eines Arztes bei Übersendung von Rezepten immobiler Patienten an Wunschapotheke

Hand eines Arztes übergibt ein Rezept an den Patienten
Urteil des OLG Naumburg vom 04.05.2016, Az.: 9 U 85/15

Ob die direkte Übersendung von Rezepten immobiler Patienten an deren Wunschapotheke mit der Berufsordnung für Ärzte in Sachsen-Anhalt vereinbar ist, hängt davon ab, inwieweit hinreichende Gründe für die Weiterleitung der Rezepte im Sinne des § 31 Abs. 2 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vorliegen. Entscheidend für die Beurteilung sind die internen Verhältnisse der jeweiligen Praxis. Ein solcher Grund liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn vorgetragen wird, dass die Mehrzahl des Patientenstammes Rentner sind. Wird dem Patienten ein Rezept in Papierform durch den Arzt ausgestellt, so muss dieser zunächst frei entscheiden können, welche Apotheke er aufsuchen möchte. Wird der behandelnde Arzt durch den Patienten gefragt, wie er denn nun an die Medikamente gelangen kann, so ist das Praxispersonal dazu berechtigt, das Rezept an die jeweilige Wunschapotheke zu übermitteln. Selbst wenn ein Sponsoring-Vertrag zwischen Apotheke und Arzt geschlossen wurde, so begründet dieser nicht zwingend einen konkreten Verstoß gegen die genannte Vorschrift, da dieser zunächst nur geeignet wäre, die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten zu beweisen.

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27. September 2016

Wettbewerbsverstoß durch ungewollte fälschliche Bezeichnung als „Dr. med. dent.“ auf Internetportalen

Tafel mit Aufschrift "Dr. med. dent."
Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2016, Az.: 312 O 574/15

Das unberechtigte Führen des akademischen Titels „Dr. dent.“ oder „Dr. med. dent.“ auf Internetportalen, wie etwa jameda.de, stellt auch ohne dortiges aktives Auftreten eine Täuschung der Verbraucher dar. Suchportale sind gezielt darauf ausgelegt, das wirtschaftliche Verhalten potentieller Patienten zu beeinflussen. Unbeachtlich bleibt dabei, dass das Einstellen von Daten, wie des akademischen Grades, von diesen Portalen eigenständig vorgenommen wird. Spätestens ab Kenntnisnahme des Unternehmers, dass irreführende Daten existieren, wird dem Betreffenden ein Gebot zum Handeln auferlegt. Diese Handlungspflicht reicht soweit, die täuschenden Angaben entfernen oder korrigieren zu lassen.

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26. September 2016

Handy-Werbung mit „0 € Zuzahlung“ kann irreführend sein

Hand hält Smartphone, auf dem ein €-Zeichen abgebildet ist
Urteil des LG Düsseldorf vom 11.03.2016, Az.: 38 O 66/15

Wird mit der Aussage „0 € Zuzahlung“ für einen Mobilfunktarif mit Mobiltelefon geworben, so ist diese Aussage irreführend, wenn zunächst eine Zuzahlung für das Mobiltelefon notwendig ist. Dies gilt selbst dann, wenn diese einmalige Zuzahlung später wieder vollständig zurückerstattet wird.

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22. September 2016

Zur priorisierten Domain-Registrierung durch einen Treuhänder

Adressleiste eines Browsers, http://www
Urteil des BGH vom 24.03.2016, Az.: I ZR 185/14

a) Der Registrierung eines aus einem bürgerlichen Namen bestehenden Domainnamens durch einen Treuhänder kommt im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist oder ob der Namensträger die Eintragung nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent – etwa im Wege eines Dispute-Eintrags bei der DENIC – den Domainnamen beansprucht (Festhaltung an BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 – I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 – grundke. de).

b) Wird zu dem Zeitpunkt, in dem ein gleichnamiger Prätendent erstmals Ansprüche auf den Domainnamen anmeldet, unter dem Domainnamen im Internet lediglich der Hinweis "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz" angezeigt, rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist.

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22. September 2016

Bei Werbung mit Prüfsiegel sind Informationen zu den Prüf-Kriterien erforderlich

Siegel "geprüfte Qualität"
Urteil des BGH vom 21.07.2016, Az.: I ZR 26/15

a) Der Unternehmer enthält dem Verbraucher eine Information im Sinne von § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG vor, wenn diese zu seinem Geschäfts- und Verantwortungsbereich gehört oder er sie sich mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann und der Verbraucher sie nicht oder nicht so erhält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann.

b) Eine Information ist wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die vom Verbraucher zu treffende geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht zukommt.

c) Bei der gemäß vorstehend b) vorzunehmenden Interessenabwägung sind auf Seiten des Unternehmers dessen zeitlicher und kostenmäßiger Aufwand für die Beschaffung der Information, die für den Unternehmer mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile sowie möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange zu berücksichtigen.

d) Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, ist nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen.

e) Nach der Lebenserfahrung hat der Hinweis auf ein Prüfzeichen für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers über den Erwerb des damit versehenen Produkts erhebliche Bedeutung. Der Verbraucher erwartet, dass ein mit einem Prüfzeichen versehenes Produkt von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Erfüllung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft worden ist und bestimmte, von ihm für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehene Eigenschaften aufweist.

f) Bei Prüfzeichen besteht - ähnlich wie bei Warentests - regelmäßig ein erhebliches Interesse des Verbrauchers zu erfahren, anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt ist.

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22. September 2016

Keine Abmahnkosten wegen Verstoß gegen Treu und Glauben

ein Blatt Papier welches in einer Schreibmaschine steckt und auf dem "Abmahnung" steht
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 52/15

Wer auf seiner Webseite darauf hinweist, dass er selbst nicht bereit sei, Anwaltskosten für Abmahnungen zu bezahlen, wenn er nicht vorher vom Mitbewerber kostenfrei auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird, dem ist es – trotz Unwirksamkeit solcher Klauseln – nach Treu und Glauben verwehrt, selbst – ohne vorherigen Kontakt – anwaltliche Abmahnkosten geltend zu machen.

Der Unterlassungsgläubiger kann sich nicht auf eine von ihm zunächst im Rahmen einer Abmahnung vorgeschlagene, allgemein gehaltene Unterlassungserklärung berufen, wenn der Unterlassungsschuldner eine auf einzelne Punkte beschränkte Unterlassungserklärung abgibt.

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