Urteile aus der Kategorie „Urteile“

13. Oktober 2016

Werbung mit Testurteilen erfordert eindeutige und leicht lesbare Fundstellenangabe

Schriftzug "Sehr gut" in roter Schrift und rot umrahmt mit roten Sternchen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 13/15

Wirbt ein Unternehmen mit Testurteilen, so hat es deren Fundstellen leicht lesbar und eindeutig anzugeben. Die entsprechenden Fundstellen stellen eine wesentliche Information dar, deren Verschweigen dazu geeignet ist, die Entscheidung der Verbraucher zu beeinflussen. Eine Angabe in einer Werbeanzeige genügt diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn die Lesbarkeit durch eine vergleichsweise kleine Schrift (1,2 bzw. 1 Millimeter) sowie mangels fehlenden farblichen Kontrasts (blaue Schrift auf grauem Grund bzw. weiße Schrift auf rotem Grund – insbesondere im Vergleich zu schwarzer Schrift auf weißem Grund) deutlich erschwert wird.

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13. Oktober 2016

Unzulässige gesundheitsbezogene Nährstoffangaben in Werbeaussagen

Tabletten auf Löffel
Urteil des BGH vom 07.04.2016, Az.: I ZR 81/15

a) Eine gesundheitsbezogene Angabe ist als (spezielle) gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 anzusehen, wenn damit ein einem wissenschaftlichen Nachweis zugänglicher Wirkungszusammenhang zwischen einem Nährstoff, einer Substanz, einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie einerseits und einer konkreten Körperfunktion andererseits hergestellt wird. Es ist unerheblich, wenn die Angabe dazu kein medizinisches, sondern ein umgangssprachliches Vokabular verwendet.

b) Eine gesundheitsbezogene Angabe, die von den angesprochenen Verkehrskreisen dahin verstanden wird, ein bestimmtes Produkt könne Schäden an Haut, Haaren oder Fingernägeln beseitigen, ist mit den nach der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, ein bestimmter Nährstoff trage zur Erhaltung normaler Haut, Haare oder Nägel bei, nicht inhaltsgleich und daher unzulässig.

c) Eine gesundheitsbezogene Angabe, die nicht erkennen lässt, auf welchen der in der Liste der zugelassenen Angaben im Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 432/2012 aufgeführten Nährstoffen, Substanzen, Lebensmitteln oder Lebensmittelkategorien die behauptete Wirkung eines Produkts beruht, ist mit den zugelassenen Angaben nicht inhaltsgleich und daher unzulässig.

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13. Oktober 2016

Werbungen mit wissenschaftlich nicht nachgewiesenen Wirkungen eines Medizinprodukts sind irreführend

Neues Medizinprodukt
Urteil des LG Dortmund vom 17.05.2016, Az.: 25 O 154/16

Werden Medizinprodukte mit wissenschaftlich nicht hinreichend belegten Wirkungen beworben, so stellt dies eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Wie dieser wissenschaftliche Nachweis ausgestaltet sein muss, hängt vom Einzelfall ab. Studien sind nur dann ausreichend, wenn ihnen eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer statistischen Auswertung zugrunde liegt und sie veröffentlicht wurden.

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13. Oktober 2016

Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen stellt unzulässige Datenerhebung dar

Detektivausrüstung zur Beweisermittlung
Urteil des LArbG Baden-Württemberg vom 20.07.2016, Az.: 4 Sa 61/15

Eine schwerwiegende Pflichtverletzung wie die Entfaltung von Konkurrenztätigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stellt einen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vonseitens des Arbeitgebers zu kündigen. Eine konkrete und zielgerichtete Datenerhebung durch einen Detektiv ist jedoch nur bei Vorliegen des Verdachts einer im Beschäftigungsverhältnis begangenen Straftat datenschutzrechtlich zulässig. Andernfalls unterliegen die rechtswidrig gewonnen Erkenntnisse einem Beweisverwertungsverbot.

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13. Oktober 2016

Eine notarielle Unterlassungserklärung alleine beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

Unterlassungserklärung
Urteil des BGH vom 21.04.2016, Az.: I ZR 100/15

a) Der Zugang einer vom Schuldner abgegebenen notariellen Unterlassungserklärung beseitigt nicht das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers für eine gerichtliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs.

b) Lässt sich der Gläubiger auf die Streitbeilegung mittels notarieller Unterlassungserklärung ein, so ist für den Wegfall der Wiederholungsgefahr die Zustellung des Beschlusses über die Androhung von Ordnungsmitteln gem. § 890 Abs. 2 ZPO beim Schuldner erforderlich.

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10. Oktober 2016

Maggi darf Tütensuppen nicht mit „mild gesalzen“ bewerben

Nudelsuppe in einem Suppenteller
Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.03.2016, Az.: 4 U 218/15

Bei der Bewerbung einer Tütensuppe mit „mild gesalzen“ handelt es sich um eine nährwertbezogene Angabe, die dann den Anforderungen des Unterfalls - „REDUZIERTER [NAME DES NÄHRSTOFFS]-ANTEIL“ - des Art. 9 der Health Claims Verordnung entspricht, wenn der Vergleich zwischen einer Reihe von Lebensmitteln derselben Kategorie erfolgt, wobei der Unterschied in der Menge eines Nährstoffes und/oder in Brennwert anzugeben ist. Nicht ausreichend ist jedenfalls eine blickfangmäßig hervorgehobene Angabe „mild gesalzen“ auf der Vorderseite eines Produkts, bei dem die entsprechende Auflösung auf der Rückseite erfolgt, ohne dass darauf ein Hinweis erfolgt.

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30. September 2016

Samsung muss über Datenübermittlung bei Smart-TV Geräten aufklären

Fernseher mit Fernbedienung SmartTV
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 10.06.2016, Az.: 2-03 O 364/15

Der Hersteller Samsung muss Käufer von Smart-TV Fernsehern auf die Gefahr hinweisen, dass bei Anschluss des Geräts an das Internet personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden können. Eine solche Information ist erforderlich, da es für den Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar ist, dass auch ohne Nutzung der Internetfunktion bereits allein durch den Anschluss an das Internet oder durch die Nutzung der HbbTV-Funktion eine Datenerhebung in Form von IP-Adressen möglich ist. Eine Darstellung von AGB und Datenschutzerklärungen, die jeweils mehr als 50 Bildschirmseiten umfassen und nicht hinreichend lesefreundlich gestaltet sind, ist unzumutbar.

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30. September 2016 Top-Urteil

Das Setzen von Hyperlinks auf rechtswidrig veröffentlichte Werke kann eine öffentliche Wiedergabe darstellen

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des EuGH vom 08.09.2016, Az.: C-160/15

Das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, stellt dann eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dar, wenn die Links ohne Gewinnerzielungsabsicht von jemandem, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Website kannte oder hätte kennen müssen, zur Verfügung gestellt wurden oder wenn die Links mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei in diesem Fall die Kenntnis der Geschütztheit der Werke vermutet wird.

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30. September 2016

Fehlende Textilkennzeichnung und Werbung mit „Bisher“-Preis unzulässig

Frau hält Textiletikett in der Hand
Urteil des LG Bochum vom 24.03.2016, Az.: I-14 O 3/16

Ein Angebot von Textilien im Internet ist auch dann als Wettbewerbsverstoß einzuordnen, wenn in der Produktbeschreibung des streitgegenständlichen Angebots zwar ein Hinweis auf die Textilzusammensetzung erfolgt ist, dieser jedoch mittels einem der gängigen Internetbrowser nicht angezeigt werden kann. Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht hat der Verkäufers dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Angaben stets und mit allen üblichen Browsern auf den gängigen Systemen abrufbar sind.

Des Weiteren ist die Bewerbung von Produkten mit einem „Bisher“-Preis unzulässig, wenn zwischen der Preisreduzierung und der Bewerbung eine erhebliche Zeitspanne von mehr als drei Monaten liegt. Der angesprochene Verkehr geht bei einem solchen „Bisher“-Preis davon aus, dass dieser Preis noch kürzlich für das Produkt gefordert wurde.

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