Urteile aus der Kategorie „Urteile“

13. September 2016

Prospekte ohne Bestellmöglichkeit erfordern keine Textilkennzeichnung

Jeans mit Anhänger, Label, auf dem 100% Baumwolle steht
Urteil des BGH vom 24.03.2016, Az.: I ZR 7/15

a) Bestimmungen, die die Kennzeichnung von Textilprodukten regeln, stellen grundsätzlich dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen dar.

b) Die in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 TextilKennzVO bestimmte Pflicht, die in Art. 5 und 7 bis 9 TextilKennzVO aufgeführten Beschreibungen der Textilfaserzusammensetzung in Katalogen, in Prospekten, auf Verpackungen, Etiketten und Kennzeichnungen anzugeben, ist (nur) auf den Zeitpunkt der Bereitstellung eines Textilerzeugnisses auf dem Markt und damit auf jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit bezogen. Wenn ein Textilerzeugnis dem Verbraucher zum Kauf angeboten wird, müssen diese Informationen dem Verbraucher nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 TextilKennzVO zwar schon vor dem Kauf und daher zu dem Zeitpunkt deutlich sichtbar sein, zu dem das Textilerzeugnis dem Verbraucher in Geschäftsräumen präsentiert und zur sofortigen Übergabe nach Kaufabschluss bereitgehalten wird. Keine entsprechenden Informationspflichten bestehen aber in reinen Werbeprospekten ohne Bestellmöglichkeit.

c) Vor dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher die in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 TextilKennzVO genannten Angaben über die Faserzusammensetzung der ihm angebotenen Textilerzeugnisse zu machen sind, stellen diese Angaben auch noch keine wesentlichen Informationen im Sinne von § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 1 UWG dar.

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13. September 2016

Kein Haftungsausschluss bei Unkenntnis über Funktion einer Tauschbörse

Share Button auf einer Tastatur symbolisiert Filesharing
Urteil des LG Bochum vom 18.03.2016, Az.: I-5 S 165/15

Der gerichtliche Vortrag über die fehlende Kenntnis der genauen Funktionsweise einer Tauschbörse genügt nicht, um einen Schadensersatzanspruch wegen Filesharings aus § 97 II S. 3 UrhG abwenden zu können. Vielmehr ist zumindest eine fahrlässige Verletzung des Urheberrechtes anzunehmen, da es der im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht widerspricht, sich nicht über die konkreten Vorgänge einer Internet-Tauschbörse zu informieren. Es müsse sich dem Tauschbörsennutzer aufdrängen, dass das kostenlose Herunterladen eines aktuellen Spielfilms nicht ohne entsprechenden Gegenleistung möglich ist.

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05. September 2016

Rabatt-Werbung mit überhöhtem Vergleichspreis ist unzulässig

Ein Kunde tätigt einen Einkauf in einer Apotheke
Urteil des BGH vom 31.03.2016, Az.: I ZR 31/15

Die Angabe eines um 5% überhöhten Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

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05. September 2016

Zur Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung

Vertrag enthält Klausel über Vertragsstrafe
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.02.2011, Az.: 2 U 104/10

Die sich aus § 8 Abs. 4 UWG ergebenden Grundsätze sind beschränkt auf gesetzliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus dem UWG und können folglich nicht ohne weiteres, auch nicht analog, auf die Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen als vertragliche Ansprüche übertragen werden. Trotz eines weiten Wortlauts kann eine Unterlassungserklärung nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Schuldner für jeden Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen eine Vertragsstrafe versprechen wollte. Dabei kommt auch eine Auslegung entgegen dem Wortsinn des Unterlassungsvertrags in Betracht, wenn eine am Wortsinn orientierte Auslegung weder dem wirklichen Willen der Vertragsparteien noch dem Grundsatz der beiderseits interessengerechten Auslegung entsprechen würde.

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05. September 2016

Zur Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes, wenn Geschäftsanschrift und Wohnanschrift des Geschäftsführers identisch sind

Ein Postbote wirft Post in Briefkästen hinein
Beschluss des OLG Hamm vom 13.01.2016, Az.: 27 W 2/16

Begehrt der Geschäftsführer einer Gesellschaft die Eintragung der inländischen Geschäftsanschrift mithilfe eines c/o-Zusatzes unter seiner Wohnanschrift, so ist dies zulässig, wenn eine realistische Zustellmöglichkeit besteht, der Zusatz also auf einen tatsächlich Zustellungsbevollmächtigten hinweist. Insbesondere ist der Geschäftsführer nicht verpflichtet anstelle eines c/o-Zusatzes einen schriftlichen Hinweis am Briefkasten anzubringen, dass Geschäfts- und Wohnanschrift zusammenfallen.

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02. September 2016

eBay-Händler haftet für Weiterempfehlungsfunktion von eBay

Browserfenster mit eBay Startseite
Urteil des LG Hamburg vom 08.12.2015, Az.: 406 HKO 26/15

Die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform eBay, die es Nutzern ermöglicht, ihren Bekannten ohne deren Einverständnis ein Angebot per E-Mail weiterzuleiten, ist wettbewerbswidrig. Ein Angebot eines eBay-Händlers mit dieser Weiterempfehlungsfunktion beinhaltet eine Erstbegehungsgefahr für unlautere Werbung per E-Mail gegenüber Verbrauchern, auch wenn die Weiterempfehlungsfunktion nicht vom Händler, sondern von eBay bereitgestellt wird und die E-Mails von Nutzern versandt werden. Entscheidend ist, dass der eBay-Händler etwaige Weiterempfehlungen durch Nutzung einer Verkaufsplattform mit Weiterempfehlungsfunktion veranlasst hat.

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31. August 2016

Werbung kann trotz Geo-Targeting irreführend sein

Laptopt steht in einer modernen Büro-Umgebung auf dem Schreibtisch, das Display zeigt Geo-Targeting an
Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 23/15

a) Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG kann auch ein Unternehmen sein, dessen Waren oder Dienstleistungen die angesprochenen Verbraucher in dem Gebiet, in dem die beanstandete Werbung erscheint, nicht erwerben können.

b) Wer auf bundesweit ausgerichteten Portalen im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen wirbt und weder aus der Natur der Sache noch aufgrund entsprechender Hinweise als allein lokal oder regional ausgerichtetes Unternehmen zu erkennen ist, erweckt den Eindruck einer grundsätzlich bundesweiten Verfügbarkeit seiner Waren und Dienstleistungen.

c) Für die Frage, ob ein relevanter Teil des Verkehrs irregeführt wird, ist allein auf die von der beanstandeten Werbung angesprochenen Verkehrskreise abzustellen.

d) Eine irreführende Werbung über die Verfügbarkeit eines Produkts ist lauterkeitsrechtlich auch dann erheblich, wenn die Werbung außerhalb seines Absatzgebiets trotz eines Geo-Targeting-Verfahrens noch in einem spürbaren Umfang (hier: 5% der Abrufe der Werbung aus anderen Regionen) abrufbar bleibt.

e) Für die Frage, ob Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden, die sie andernfalls nicht getroffen hätten, steht das Aufsuchen einer Internetseite, auf der Produkte oder Dienstleistungen unmittelbar bestellt werden können, dem Betreten eines stationären Geschäfts gleich.

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30. August 2016

Beleidigung bei Facebook mittels Emoticons

Tastatur mit verschiedenen Smiley-Tasten
Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 22.06.2016, Az.: 4 Sa 5/16

Die Beleidigung von Vorgesetzten in der Kommentarfunktion bei Facebook rechtfertigte – im hier entschiedenen Einzelfall – keine Kündigung, da eine Abmahnung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ausreichend war, um künftige Vertragsstörungen zu vermeiden. Dabei ist es ohne Belang, ob die Beleidigung (u.a. „fettes Schwein“) wörtlich niedergeschrieben wird oder mittels Emoticon erfolgt.

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30. August 2016

Identifizierende Berichterstattung über Sozialsphäre nach TV-Interview zulässig

Zeitung mit der Überschrift Aktuelles
Urteil des LG Köln vom 20.07.2016, Az.: 28 O 67/16

Wer sich selbst in der Öffentlichkeit als Angehöriger einer bestimmten Szene ausgibt und sich damit in einem TV-Interview wie auch auf einer Facebook-Seite präsentiert, kann sich gegenüber einer personalisierten Medienberichterstattung nur im Ausnahmefall auf sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Solange der fragliche Artikel aber lediglich zutreffende Vorgänge aus der Sozialsphäre des Klägers wiedergibt und keine „Prangerwirkung“ festzustellen ist, überwiegt das öffentliche Interesse an der Berichterstattung.

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