Urteile aus der Kategorie „Urteile“

29. April 2016

Zur Bemessung des Schadensersatzes bei privaten Filesharern

Tastatur mit Pirat
Urteil des AG Düsseldorf vom 14.10.2014, Az.: 57 C 4661/13

Handelt es sich bei der beklagten Partei eines Filesharing-Verfahrens um eine Privatperson, so ist diese bei der Bemessung des Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie nicht mit einem kommerziellen Lizenznehmer gleichzusetzten. Zwar ist die Festsetzung eines hohen Pauschalbetrags bei einem kommerziell handelnden Schädiger grundsätzlich zulässig, eine Anwendbarkeit auf private Filesharer mit verbraucherähnlicher Konsumabsicht und ohne ein entsprechendes finanzielles Interesse an einer Weiterverbreitung scheidet aufgrund der Unverhältnismäßigkeit, sowie der Andersartigkeit der Verbreitung jedoch aus. Vielmehr ist die Höhe des Schadensersatzes in einem solchen Fall im Wege einer angemessenen Multiplikation der auf dem Markt erzielbaren Lizenzeinnahmen für Einzeldownloads zu ermitteln.

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29. April 2016

Zum designrechtlichen Schutzumfang einer Handyhülle

Handyhüllen_schwarz_rot_weiß
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2016, Az.: 6 U 34/15

Der Schutzumfang des Designs einer Handyhülle bestimmt sich neben dem Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Designs, auch nach dem vorbekannten Formenschatz an Handyhüllen. Aus der zwangsweise vorhandenen Ähnlichkeit verschiedener Schutzhüllen zum gleichen Handytyp ergibt sich gegenüber dem Entwickler eines neuen Designs ein nur geringer Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Handyhülle, welcher den Schutzbereich bestehender Designs insoweit reduziert, dass bereits geringfügige Unterschiede beim informierten Benutzer einen anderen, vom Designschutz nicht mehr gedeckten Gesamteindruck hervorrufen können.

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28. April 2016

Reichweite von vertraglichen Unterlassungsverträgen bei Veröffentlichungen im Internet

Paragraphenzeichen auf Würfel liegt auf Tastatur und symbolisiert Rechtsschutz
Urteil des OLG Stuttgart vom 08.10.2015, Az.: 2 U 40/15

Die Reichweite der Haftung des Unterlassungsschuldners für Veröffentlichungen im Internet hängt vom Parteiwille im Zeitpunkt des Unterlassungsvertrages ab. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Beseitigung des Verletzungszustands gewollt ist. Wird die Unterlassungserklärung weiterhin nur auf den eigenen Internetauftritt des Unterlassungspflichtigen beschränkt, sind Veröffentlichungen Dritter von dessen Haftung ausgenommen. Jedoch müssen Suchmaschineneinträge auf Drittseiten ebenfalls vom Schuldner beseitigt werden, nicht aber Inhaltsübernahmen auf Drittseiten.

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28. April 2016

Rechtswidrige Werbeanlage für Apotheke darf bleiben

ein weißes Schild ist an einer Hauswand angebracht
Urteil des VG Trier vom 25.11.2015, Az.: 5 K 1466/15.TR

Ein Werbeschild, das ohne die grundsätzlich erforderliche Genehmigung angebracht wurde und auch gegen die maßgeblichen Normen der Werbeanlagen-Satzung der betreffenden Stadt verstößt, weil es die danach zulässige Größe überschreite, kann dennoch zulässig sein, wenn die Stadt bei Erlass der Beseitigungsanordnung das ihr zustehende Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt hat. Dies ist vorliegend der Fall, da im selben Umfeld eine Vielzahl von Werbeanlagen bestehe, die ebenfalls gegen die Satzung verstoßen. Auch die Ausnahme der Stadt auf die Beschränkung der Regelung eines Einzelfalls ist hier nicht zulässig.

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28. April 2016

Formulierung „Grundsätzlich“ in Versicherungswerbung zulässig

zwei Personen diskutieren vor einem zwei zusammengestoßenen PKW
OLG Bamberg vom 23.09.2015, Az.: 3 U 77/15

Die Werbeaussage eines Versicherungsunternehmens, dass in Schadensfällen bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich 85 Prozent der Kosten geleistet würden, stellt keine Irreführung der Verbraucher dar. Diese verstehen die Aussage im Zusammenhang mit dem davor erteilten Hinweis, dass die Leistung je nach dem Grad des Verschuldens gekürzt oder gestrichen werden kann, dahingehend, dass es sich eben um einen Grundsatz handelt, von welchem es Ausnahmen geben kann. Selbst wenn der durchschnittlich verständige Verbraucher die Verwendung des Begriffs „grundsätzlich“ im Sinne von „ausnahmslos“ oder „immer“ auffassen würde, wäre die so verstandene Werbung für den Verbraucher nicht nachteilig, da dann im Gegensatz zur gesetzlichen Verpflichtung stets 85 Prozent geschuldet wären.

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28. April 2016

Bezeichnung „Klosterseer“ für Bier zulässig

Bier wird aus Flasche in ein Bierglas geschenkt
Urteil des OLG München vom 17.03.2016, Az.: 29 U 2878/15

Ein Bier darf die Bezeichnung "Klosterseer Bier" tragen. Diese Benennung stellt für das Bier keine Benutzung einer geographischen Herkunftsangabe im Sinn des §127 Abs. 1 MarkenG dar, da im vorliegenden Fall der Durchschnittsverbraucher diese Bezeichnung nicht als Kennzeichnung der geographischen Herkunft des Bieres versteht und das Bier nicht einem bestimmten See mit überregionaler Bekanntheit zuzuordnen sein.

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27. April 2016

Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen GmbH in öffentlicher Hand

Lesebrille auf Zeitung
Urteil des LG Bochum vom 22.03.2016, Az.: 11 S 165/15

Auch gegen eine GmbH, die sich in öffentlicher Hand befindet, besteht ein presserechtlicher Auskunftsanspruch, solange ein öffentliches Informationsbedürfnis gegeben ist. Anknüpfungspunkt für die Einstufung einer Behörde im presserechtlichen Sinn ist, auch wenn sie privatrechtlich als eine GmbH organisiert ist, die Verwendung öffentlicher Mittel zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.

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