Zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Weitergabe eines Produkt-Keys
Der Weiterverkauf eines Computerprogramms ist zulässig, wenn Erschöpfung des Verbreitungsrechts des Urhebers eingetreten ist und der Ersterwerber keine Kopie des Programms zurückbehält. Voraussetzung für die Erschöpfungswirkung ist, dass die Software mit Zustimmung des Rechteinhabers in den Verkehr gebracht und das Nutzungsrecht gegen eine angemessene Vergütung zeitlich unbefristet übertragen wurde. Das Recht zum Weiterverkauf erstreckt sich sowohl auf die Weitergabe eines Datenträgers als auch eines Produkt-Keys, mit dem das Computerprogramm heruntergeladen werden kann.

