Urteile aus der Kategorie „Urteile“

15. April 2016

Zwischen den Marken „Grillstar“ und „Grillstar.de“ besteht keine Verwechslungsgefahr

ein Steak liegt auf dem Grill
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2015, Az.: 4 U 119/14

Eine Verwechslungsgefahr zweier (Wort-) Bildmarken scheidet dann aus, wenn sich die Zeichenähnlichkeit lediglich in dem Wortbestandteil „Grillstar“ erschöpft, die Ausgestaltung der Marken jedoch sowohl farblich als auch gestalterisch derart voneinander abweicht (überwiegend rote Farbe sowie Abbildungen eines Pfeils und einer Feuerschale einerseits, gelbe und schwarze Farbgestaltung sowie Sternenbogen andererseits), dass keine Ähnlichkeit ersichtlich ist. Durch die besondere grafische und farbliche Gestaltung erfahren die Marken erst ihre besondere Prägung und nicht bereits durch den übereinstimmenden Wortbestandteil „Grillstar“, der ohnehin für sich genommen jedenfalls für Waren und/oder Dienstleistungen aus dem Grillbereich keine Unterscheidungskraft besitzt.

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15. April 2016

Das Anzeigen von Mitbewerberprodukten bei Amazon kann Markenverletzung darstellen

gelber Sitzsack neben Couchtisch
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.02.2016, Az.: 6 U 6/15

Werden nach Eingabe einer Marke in das Suchfeld von Amazon neben den vom Markeninhaber stammenden Waren auch solche Produkte im Rahmen des Suchergebnisses angezeigt, die nur schwer erkennbar nicht vom Markeninhaber stammen, indem das Suchergebnis von Amazon durch Einfügung des Markennamens in den Angebotstitel beeinflusst wird, so liegt darin eine die Herkunftsfunktion der fremden Marke beeinträchtigende Benutzung.

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15. April 2016

Haftung des Importeurs als Einführer von Speichermedien

Schwarzer USB liegt neben Speicherkarte
Beschluss des BGH vom 07.01.2016, Az.: I ZR 155/14

Der Importeur von Geräten, die zur Vervielfältigung von Medien geeignet sind, ist nicht als Einführer anzusehen, wenn der mit dem Hersteller zu Grunde liegende Vertrag erst nach Einfuhr der Ware geschlossen wurde. Eine Inanspruchnahme des Herstellers und Importeurs als Gesamtschuldner ist nur begründet, soweit der Importeur als Einführer klassifiziert ist.

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14. April 2016

Küchenwerbung muss genaue Gerätebezeichnung enthalten

Einbauküche mit schwarzer Arbeitsplatte und Küchengeräten
Urteil des LG Würzburg vom 17.12.2015, Az.: 1 HKO 1781/15

Bei einer Prospektwerbung für eine Einbauküche handelt es sich nicht nur um eine bloße Aufmerksamkeitswerbung, wenn der Verbraucher durch die mitgeteilten Angaben der Anzeige in die Lage versetzt wird, eine geschäftliche Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Ware treffen zu können. Die Anzeige muss folglich alle relevanten Tatsachen für die Kaufentscheidung des Verbrauchers enthalten. Darunter fallen neben Preis und Warenmerkmalen auch die genauen Produktbezeichnungen der enthaltenen Elektrogeräte, da es dem Verbraucher gerade bei Küchenkäufen auf eine qualitative Einordnung der verwendeten Geräte, sowie eine Vergleichsmöglichkeit mit Konkurrenzangeboten ankommt.

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12. April 2016 Top-Urteil

BGH konkretisiert Prüfpflichten für Betreiber der Arztbewertungsplattform Jameda

ein Stehtoskop liegt auf einer Laptop-Tastatur
Urteil des BGH vom 01.03.2016, Az.: VI ZR 34/15

a) Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt.

b) Ist der Hostprovider mit der Behauptung eines Betroffenen konfrontiert, ein von einem Nutzer eingestellter Beitrag verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, und ist die Beanstandung so konkret gefasst, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, so ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich.

c) Zur Bestimmung, welcher Überprüfungsaufwand vom Hostprovider im Einzelfall zu verlangen ist, bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung, bei der die betroffenen Grundrechte der Beteiligten zu berücksichtigen sind. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung sowie den Erkenntnismöglichkeiten des Providers zu. Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym auftretenden - Nutzers.

d) Der vom Betreiber eines Arztbewertungsportals verlangte Prüfungsaufwand darf den Betrieb des Portals weder wirtschaftlich gefährden noch unverhältnismäßig erschweren, hat aber zu berücksichtigen, dass eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen von betroffenen Ärzten durch den Portalbetreiber eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Persönlichkeitsrechte der (anonym oder pseudonym) bewerteten Ärzte beim Portalbetrieb hinreichend geschützt sind.

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12. April 2016

Aufnahmen von Video-Türspion in einem Strafverfahren verwertbar

Einbrecher wird von einer Überwachungskamera gefilmt
Urteil des AG Köln vom 04.11.2015, Az.: 526 Ds 490/14

Wird ein Täter bei der Begehung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls von der Kamera eines in der Wohnungstür verbauten Video-Türspions aufgezeichnet, so sind die Aufnahmen selbst dann als Beweismittel in einem Strafverfahren zulässig, wenn ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters möglich erscheint. Obgleich der Täter durch die Videoaufnahmen in seinem Recht am eigenen Bild verletzt wird, so tritt diese Verletzung grundsätzlich hinter dem Strafverfolgungsinteresse der Öffentlichkeit zurück.

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12. April 2016

Textergänzung lässt Anspruch auf Gegendarstellung nicht entfallen

Schriftzug "Gegendarstellung" in Form von Würfeln
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.06.2015, Az.: I-16 U 85/15

Der Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf einer Internetseite entfällt nicht bereits dadurch, dass der Text der ursprünglichen Erstveröffentlichung ohne besondere Heraushebung im Fließtext ergänzt wird. Auch ein Hinweis auf eine Aktualisierung ohne genaue Angaben zu Inhalt und Umfang der Aktualisierung erzeugt beim Leser nicht die erforderliche Aufmerksamkeit um den Rechten des Betroffenen Rechnung zu tragen. Ein solcher Gegendarstellungsanspruch kann somit allenfalls dann entfallen, wenn die Ergänzung eindeutig und erkennbar die Erstmitteilung korrigiert oder der Artikel bereits selbst die Stellungnahme des Betroffenen wiedergibt.

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12. April 2016

Handlungspflicht bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Hand mit Würfel, auf dem Paragraphenzeichen abgebildet ist
Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.11.2015, Az.: 4 U 120/14

Gibt ein Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich damit, im geschäftlichen Verkehr eine Verbandsbezeichnung nicht mehr ohne Berechtigung zu verwenden, so treffen ihn grundsätzlich auch Handlungspflichten, insbesondere die Pflicht, über gängige Suchdienste zu recherchieren, ob eine weitere Verwendung der untersagten Bezeichnung stattgefunden hat und eine Löschung etwaiger Verwendungen zu veranlassen. Dem Unternehmer ist es jedoch nicht zumutbar, das Internet wochen- oder monatelang nach rechtsverletzenden Einträgen zu durchsuchen.

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11. April 2016

Internetverbot für Straftäter ist zulässige Bewährungsauflage

Weiße Tastatur, die von einem Vorhängeschloss mitdsamt Kette umwickelt ist
Beschluss des OLG Hamm vom 10.11.2015, Az.: 1 Ws 507, 508/15

Im Rahmen der Bewährungsauflagen kann einem Straftäter, der wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilt wurde, die Nutzung des Internets untersagt werden, sofern ein Internetzugang nicht für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme erforderlich ist.

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11. April 2016 Top-Urteil

Auto-Reply-Mail mit Werbezusatz kann allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

Eine Hand tippt auf dem Laptop. Zahlreiche E-Mails sind dort zu finden. Spam-Mails
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: VI ZR 134/15

a) Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.

b) Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

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