Urteile aus der Kategorie „Urteile“

27. November 2015

Werbung eines Augenoptikers mit „Gratis-Glas“ zulässig

Frau setzt Brille auf
Urteil des OLG Hamm vom 06.08.2015, Az.: 4 U 137/14

Die Werbeaussage eines Augenoptikers "Das D-Gratis-Glas zu jeder Brille!" bzw. "1 Glas geschenkt", stellt keine unzulässige Zuwendung nach § 7 I 1 HWG dar, wenn es sich um ein einheitliches Angebot handelt, für das der Kunde einen Gesamtpreis zu zahlen hat. Für einen Durchschnittsverbraucher besteht grundsätzlich kein Interesse an einem einzelnen "Gratis"-Brillenglas, sondern an der kompletten Brille und er rechnet damit, dass Waren von nicht unerheblichem Wert nicht ohne weiteres verschenkt werden.

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26. November 2015

Zur Verwechslungsgefahr von Dienstleistungen und Waren im markenrechtlichen Sinn

Lackierpistole besprüht weiße Oberfläche mit rotem Lack
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.12.2014, Az.: 6 U 94/11

Zwischen einer Dienstleistung (hier: Wartung und Projektplanung von Lackieranlagen) und einer Ware (hier: Bautenlacke) fehlt es an der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr, wenn sich zum einen die Abnehmer der Ware nicht mit den Abnehmern der Dienstleistung überschneiden und es zum anderen aus Sicht der angesprochenen Fachkreise nicht naheliegt, dass ein Unternehmen auch Waren herstellt oder vertreibt, die bei Durchführung der eigenen Dienstleistungen selbst nicht verwendet werden. Wird der Bestandteil in der angegriffenen zusammengesetzten Bezeichnung (hier: „LUCITE LACTEC“) beschreibend aufgefasst, kann eine Ähnlichkeit der Klagemarke (hier: „Lactec“) mit dem angegriffenen Gesamtzeichen nicht bejaht werden.

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25. November 2015 Top-Urteil

Apple-Patent für nichtig erklärt

Unlock Symbol vor grauem Hintergrund
Urteil des BGH vom 25.08.2015, Az.: X ZR 110/13

a) Bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit bleiben Anweisungen, die die Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen und damit darauf zielen, auf die menschliche Vorstellung oder Verstandesfähigkeit einzuwirken, als solche außer Betracht. Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 26. Februar 2015 X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Bildstrom).

b) Informationsbezogene Merkmale eines Patentanspruchs sind darauf hin zu untersuchen, ob die wiederzugebende Information sich zugleich als Ausführungsform eines im Patentanspruch nicht schon anderweitig als solches angegebenen technischen Lösungsmittels darstellt. In einem solchen Fall ist das technische Lösungsmittel bei der Prüfung auf Patentfähigkeit zu berücksichtigen.

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24. November 2015

Werbung für Tagesgeldkonto ohne Hinweis auf variablen Zins unzulässig

Buchstaben 'Z I N S E N' auf Würfeln
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2015, Az.: I-20 U 145/14

Werden bei der Bewerbung eines Tagesgeldkontos Aspekte wie „1,50% p.a. aufs Tagesgeld vom ersten bis zum letzten Cent“ oder „Tagesgeld: So macht Sparen Spaß“ blickfangmäßig hervorgehoben, ohne dass sich ein Hinweis darauf befindet, dass es sich um ein ‚klassisches‘ Tagesgeldkonto mit variablen Zinssatz handelt, so stellt dies eine Irreführung der Verbraucher dar. Die Variabilität stellt dabei eine wesentliche Information dar, deren Verschweigen geeignet ist, die Entscheidung der Verbraucher zu beeinflussen. Auch der vermeintlich herausgestellte Spareffekt erweckt den fehlerhaften Eindruck, dass dieses Angebot Vorteile eines Tagesgeldkontos mit denen eines Sparkontos verbinde, was tatsächlich nicht der Fall sei.

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24. November 2015

Verspäteter Vortrag des Beklagten in Filesharing-Prozess führt zu Unterliegen

alte Uhr an Hauswand
Urteil des AG Koblenz vom 19.02.2015, Az.: 152 C 2936/14

Äußert sich der Beklagte in einem Filesharing-Prozess nicht innerhalb der ihm gesetzten Einlassungsfrist zu den streitgegenständlichen Vorwürfen, sondern bestreitet die Tatbegehung erst im Termin zur mündlichen Verhandlung, so ist der Vortrag als verspätet zurückzuweisen und kann vom Gericht nicht mehr berücksichtigt werden. Hat der Beklagte der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast aufgrund des verspäteten Vorbringens nicht entsprochen, so gilt zu seinen Lasten weiterhin die tatsächliche Vermutung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung.

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24. November 2015 Top-Urteil

Sieg für Lindt im „Goldbären-Streit“

gelber Gummibär
Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: I ZR 105/14

a) Eine Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke (hier: Goldbären) und einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie kann sich aber weder in klanglicher noch in bildlicher Hinsicht ergeben; vielmehr kann eine Zeichenähnlichkeit nur aus einer Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt folgen.

b) Bei der Beurteilung der Frage der Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung darf nicht über die Ähnlichkeit im Sinngehalt ein Motivschutz begründet werden oder eine uferlose Ausweitung des Schutzbereichs der Wortmarke mit der Folge einer umfassenden Monopolisierung von Warengestaltungen vorgenommen werden.

c) Die begriffliche Ähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung ist anzunehmen, wenn die Wortmarke aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Bezeichnung der dreidimensionalen Gestaltung ist. Hierzu ist erforderlich, dass sich die Benennung der beanstandeten Gestaltung mit dem Markenwort für den Verkehr aufdrängt, ohne dass hierfür mehrere gedankliche Zwischenschritte notwendig sind und ohne dass es andere Bezeichnungen für die dreidimensionale Gestaltung gibt, die gleich naheliegend sind.

d) Bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit einer für Fruchtgummiprodukte eingetragenen Wortmarke (hier: Goldbären) ist in die Prüfung der Zeichenähnlichkeit bei einer Kollision mit einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) nicht die Produktform einzubeziehen, für die der Markeninhaber die Wortmarke nutzt (hier: konkrete Gestaltung der Gummibärchen).

e) Hat das Berufungsgericht über einen Anspruch aus einer Marke entschieden, auf die der Kläger sich im Rechtsstreit zur Begründung seines Anspruchs nicht gestützt hat, sondern die er nur neben anderen Marken zur Darstellung seines Markenbestands angeführt hat, stellt dies einen Verstoß gegen § 308 ZPO dar, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten ist.

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23. November 2015

Zur notwendigen Unterscheidungskraft von Warenverpackungen als Marke

durchsichtige Glasflasche mit Deckel aus Aluminium vor weißem Hintergrund
Urteil des EuG vom 25.09.2014, Az.: T-474/12

Bei dreidimensionalen Marken, die in der Verpackungsform einer Ware bestehen (hier: Speiseeisprodukte, die in transparenten kelchförmigen Glasbehältnissen in einem Pappgehäuse verkauft werden), müssen die Marken es dem Durchschnittsverbraucher ermöglichen, dass dieser das Produkt ohne analysierende Betrachtung und ohne besondere Aufmerksamkeit anhand des Gesamteindrucks der Verpackung erkennt und von Produkten anderer Anbieter abgrenzen kann. Bei Produkten des täglichen Gebrauchs, wie Lebensmitteln, muss bei der Unterscheidung mit einer geringeren Aufmerksamkeit des Betrachters gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund genügt das besondere Erscheinungsbild der dreidimensionalen Verpackungsform nicht, um die Ware von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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23. November 2015

Zur Haftung eines Verlags für das unerwünschte Zustellen von Werbematerialien

Briefkasten quillt über mit Reklame und Werbeprospekten
Urteil des AG Charlottenburg vom 07.08.2015, Az.: 216 C 13/15

Der Verlag von kostenlosen Wochenzeitungen kann nicht als mittelbarer Störer für das unerwünschte Zustellen von in dieser Zeitung enthaltenen Werbemaßnahmen herangezogen werden, wenn dieser alle notwendigen und ihm zumutbaren Maßnahmen, wie die Überwachung mittels einer Datenbank und Kontrolleuren, veranlasst hat. Zudem unterliegen geringfügige Ausreißer (vorliegend drei Zustellungen innerhalb von zwei Jahren) dem Lebensrisiko des Einzelnen, sodass folglich kein Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Besitzrechts des Betroffenen vorliegt.

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23. November 2015

Fehlerhafte Auskunft bei schutzrechtsverletzenden Produkten

Roter Fälschung-Stempel
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 72/13

Wird die Auskunft über den Hersteller eines schutzrechtsverletzenden Produkts geschuldet, aber nur der Lieferant genannt, so ist diese Pflichtverletzung für entstandene Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Vorgehens gegen den Lieferanten nicht kausal. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten sind somit nicht als Schadensersatz zu ersetzen, denn die falsche Auskunftserteilung in Bezug auf den Lieferanten statt auf den Hersteller hätte zumindest Anlass zur Nachfrage geben müssen, bevor eine mit erheblichen Kostenrisiken und Kostenfolgen verbundene Klage erhoben wird.

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23. November 2015

Geographische Daten sind unabhängige Elemente einer Datenbank

ein leicht gefalteter Stadtplan auf weißem Hintergrund, Landkarte
Urteil des EuGH vom 29.10.2015, Az.: C-490/14

Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ist dahin auszulegen, dass geografischen Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, nach ihrer Herauslösung ein hinreichender Informationswert bleibt, um als „unabhängige Elemente“ einer „Datenbank“ im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden zu können.

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