Urteile aus der Kategorie „Urteile“

16. November 2015

Werbeanzeige muss Vor-und Nachname des nicht eingetragenen Einzelkaufmanns enthalten

Wort "Name" wird durch Lupe vergrößert
Beschluss des OLG Brandenburg vom 01.06.2015, Az.: 6 W 63/15

Werden Dienstleistungen eines Unternehmens mittels einer Werbeanzeige in der Form beworben, dass ein durchschnittlicher Verbraucher die Möglichkeit zum Geschäftsabschluss hat, muss bei nicht eingetragenen Einzelkaufleuten die vollständige Identität (Vor- und Zuname) des Unternehmers angegeben werden.

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13. November 2015

Werbung mit lokalen Telefonnummern kann wettbewerbswidrig sein

Hand wählt Telefonnummer auf dem Ziffernblock eines Telefons
Urteil des LG Gießen vom 14.07.2015, Az.: 6 O 54/14

Eine Werbung mit ortsnetzbezogenen Telefonnummern stellt eine wettbewerbswidrige Täuschung über betriebliche Verhältnisse dar, wenn der Werbende mittels dieser Nummern nur eine kostenlose Anrufweiterleitung an seinen Hauptsitz anbietet, jedoch selbst keine eigenen Niederlassungen in den entsprechenden Regionen betreibt. Da viele Verbraucher, nicht zuletzt wegen der schnellen Erreichbarkeit, ortsnah ansässige Firmen bevorzugen, liegt somit eine Irreführung dieser Verbraucher vor.

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13. November 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch namentliche Nennung einer Schülerin in einem Buch

Junges Mädchen mit Stift in der Hand, schreibt etwas auf einen Block.
Urteil des BGH vom 15.09.2015, Az.: VI ZR 175/14

a) Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung.

b) Die durch die Preisgabe nicht in die Öffentlichkeit gehörender Lebenssachverhalte bewirkte Persönlichkeitsverletzung entfällt nicht dadurch, dass sich der Verletzte oder sein Erziehungsberechtigter nach der Verletzung ebenfalls zu den offenbarten Umständen äußert.

c) Zur Reichweite des Schutzbereichs der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)

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13. November 2015

Bereits Werbung für Plagiate von Designklassikern kann gegen urheberrechtliches Verbreitungsrecht verstoßen

Ortsschild das anzeigt das hier das Plagiat endet und jetzt das Original beginnt
Pressemitteilung zu den Urteilen des BGH vom 5. November 2015

Wer für den Erwerb eines Plagiats wirbt, kann bereits gegen das ausschließliche Recht zur Verbreitung von Vervielfältigungsstücken des Urhebers verstoßen, selbst wenn es aufgrund der Werbung nicht zu einem Erwerb kommen sollte. Auch bereits das Einstellen eines Werkstücks auf einer Internetverkaufsplattform kann ein in das Verbreitungsrecht des Urhebers verletzendes Angebot an die Öffentlichkeit darstellen.

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12. November 2015

Rechtmäßigkeit der automatisierten Kennzeichenerfassung von Kfz in Bayern

ein Rotes Auto, dessen vorderer Bereich unter einer Lupe zu sehen ist
Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 22.10.2014, Az.: BVerwG 6 C 7.13

Das automatisierte Erfassen von Kraftfahrzeugkennzeichen in Bayern durch automatischen Serienabgleich ist nicht rechtswidrig. Es liegt dadurch kein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor, da das Kennzeichen nach einer erfolglosen Übereinstimmungsprüfung ohne die Identifizierung des Halters sofort gelöscht und nicht in der polizeilichen Fahndungsdatei gespeichert wird.

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12. November 2015

Haftung eines Marketplace-Händlers für durch Amazon.de begangene Wettbewerbsverstöße

Frau hält Amazon-Paket in den Händen
Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15

Ein Amazon Marketplace-Händler haftet - unabhängig von seinem persönlichen Verschulden - für Rechtsverletzungen, die durch Amazon.de verwirklicht werden. Wettbewerbsverstöße liegen einerseits in der Weiterempfehlungsfunktion und zwar bereits, wenn die Möglichkeit der Benutzung besteht, auf eine konkrete Verwendung kommt es gerade nicht an. Zudem muss ein Produkt, das mit Bildern beworben wird auch den vollständigen Angebotsumfang des Bildes enthalten, ansonsten ist eine Irreführung zu bejahen. Desweiteren ist es Pflicht, dass bei der Werbung mit einem TÜV-Siegel dieses auch zum Zeitpunkt der Werbung vorliegt und nicht erst später erworben wird.

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12. November 2015

Heimliche Beschlagnahme von Emails ist unzulässig

Rotes EMail-Symbol hinter Gittern.
Beschluss des BGH vom 04.08.2015, Az.: 3 StR 162/15

Die Beschlagnahme von Emails und gespeicherten Daten eines Mailservers stellt eine offene Ermittlungsmaßnahme dar und ist daher nur zulässig, sofern die Anordnung dem Betroffenen bekannt gemacht wurde.

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10. November 2015

Umtausch in „Bitcoins“ unterliegt nicht der Mehrwertsteuerpflicht

Bitcoin steht als eigene Währung auf mehreren Euro-Banknoten
Urteil des EuGH vom 22.10.2015, Az.: C-264/14

Umsätze, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung "Bitcoin" und umgekehrt bestehen, und dabei gegen Bezahlung eines Betrags ausgeführt werden, der sich aus der Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis der Währung ergibt, stellen gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie dar. Derartige Dienstleistungen stellen nach Auslegung der Richtlinie von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze dar.

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10. November 2015

„Visa Entropay“ darf nicht einzige unentgeltliche Zahlungsart sein

Mehrere Kreditkarten aufeinander
Urteil des LG Hamburg vom 01.10.2015, Az.: 327 0 166/15

Wird dem Verbraucher zur Bezahlung von Online-Dienstleistungen (hier: Buchung von Flugreisen) als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Nutzung einer "Visa Entropay"-Karte angeboten, stellt dies einen wettbewerbswidrigen Verstoß dar. Bei "Visa-Entropay" handelt es sich um eine Art virtuelle (Prepaid-) Kreditkarte, welche in Deutschland nur gering verbreitet ist und keine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit darstellt.

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09. November 2015

Erfolgsprämie nicht zwingend unvereinbar mit zahnärztlicher Unabhängigkeit

das Wort "Erfolgsprämie" wird von einem silbernen Füller auf weißem Papier geschrieben
Urteil des BGH vom 21.05.2015, Az.: I ZR 183/13

a) Die Bestimmung des § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein, nach der der Zahnarzt keine Verpflichtung eingehen soll, die seine Unabhängigkeit bei der Berufsausübung beeinträchtigen kann, stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar.

b) Ein Geschäftsmodell, an dem sich ein Zahnarzt beteiligt, ist mit § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein unvereinbar, wenn es die Gefahr begründet, dass ein Zahnarzt sich bei der Behandlung nicht am Patientenwohl orientiert, sondern an seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen. Eine solche Gefahr ergibt sich nicht aus Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des Geschäftsmodells, die die Auslegung zulassen, dass der Zahnarzt die Behandlung eines Patienten aus medizinischen Gründen ohne Kostennachteile ablehnen kann.

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