Urteile aus der Kategorie „Urteile“

09. November 2015

Unterlassungserklärung verpflichtet auch zur Löschung des Google Cache

Suchmaschinen-Eingabefeld, daneben ein Strichmännchen mit einem Schraubenzieher in der Hand, das an einem Kasten mit Zahnrädern arbeitet, SEO, Suchmaschinenoptimierung
Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.09.2015, Az.: I-15 U 119/14

Wer eine Unterlassungserklärung abgibt hat nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass die streitgegenständlichen Inhalte selbst nicht mehr in den Einträgen von Internetsuchmaschinen wie beispielsweise Google auftauchen, sondern muss den Suchmaschinenbetreiber auch zur Löschung aus dem Cache auffordern. Zwar muss der Unterlassungsschuldner nicht grundsätzlich für das Handeln von Dritten einstehen, verschafft das Handeln des Suchmaschinenbetreibers dem Schuldner jedoch einen wirtschaftlichen Vorteil, so ist der Schuldner im Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zum Einwirken auf den Betreiber der Suchmaschine verpflichtet.

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09. November 2015

Angaben in Fachinformation für Arzneimittel müssen den neusten Studien entsprechen

Medikamentenverpackungen und Beipackzettel, vor denen eine Auswahl an Tabletten in verschiedenen Größen und Formen liegt
Urteil des BGH vom 07.05.2015, Az.: I ZR 29/14

Angaben in der Fachinformation für ein Arzneimittel können irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt sind, die diese Aussagen nicht tragen. Der Inhaber der Arzneimittelzulassung kann sich darauf berufen, dass die Angaben in der dem Zulassungsantrag des Arzneimittels beigefügten Fachinformation zum Zeitpunkt der Zulassung des Arzneimittels dem gesicherten Stand der Wissenschaft entsprochen haben. Der Kläger kann die indizielle Bedeutung der Zulassung für die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der in der Fachinformation enthaltenen Angaben erschüttern, indem er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass neuere, erst nach dem Zulassungszeitpunkt bekanntgewordene oder der Zulassungsbehörde bei der Zulassungsentscheidung sonst nicht zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die wissenschaftliche Tragfähigkeit der durch die Zulassung belegten Aussagen sprechen (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 ­ I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 ­ Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

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06. November 2015 Top-Urteil

Altkanzler Helmut Kohl kann Herausgabe der Tonbandaufzeichnungen verlangen

Kassette mit herausgezogenem Band vor einem weißen Hintergrund
Urteil des BGH vom 10.07.2015, Az.: V ZR 206/14

a) Durch das Bespielen eines zum Aufnehmen von Tondokumenten geeigneten und bestimmten Tonbandes allein wird keine neue Sache im Sinne des § 950 Abs. 1 BGB hergestellt.

b) Gegenstand eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB können unabhängig von der Eigentumslage auch Tonbänder sein, die zur Aufzeichnung von Interviews oder vergleichbaren Gesprächen mit dem Auftraggeber verwendet worden sind.

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06. November 2015

Testsieger bleibt auch bei Teilung des Spitzenplatzes Testsieger

Gold-schwarzer Button mit Banner " 1. PLATZ TESTSIEGER "
Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.09.2015, Az.: I-15 U 24/15

Ein Produkt darf auch dann als „Testsieger“ beworben werden, wenn es sich den Spitzenplatz mit einem Konkurrenzprodukt teilt, ohne darauf hinzuweisen. Es kommt insbesondere dann keine Irreführung in Betracht, wenn bei exakter Berechnung das Testergebnis des beworbenen Produktes die tatsächlich alleinige beste Gesamtnote des Warentests darstellt. Ebenso unschädlich ist es, wenn die Auszeichnung nicht verliehen wurde. Ausschlaggebend ist nur, dass das beworbene Produkt beim Test objektiv am besten abgeschnitten hat und kein anderes Produkt besser bewertet worden ist.

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05. November 2015

Zur Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung

Kind schirmt sich mit seiner Hand ab und nimmt Abwehrhaltung ein
Urteil des LG Saarbrücken vom 16.07.2015, Az.: 4 O 152/15

Die Fotografien einer journalistischen Berichterstattung bedürfen vor Veröffentlichung grundsätzlich der Einwilligung der Abgebildeten, sofern diese als Person zu erkennen sind. Eine solche Erkennbarkeit scheitert dabei nicht an der Verpixelung des Gesichts der abgebildeten Person. Es genügt bereits wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne auf Grund weiterer Merkmale wie Statur, Kleidung oder weiterer Informationen innerhalb des Artikels, wenn auch nur im Bekanntenkreis, identifiziert werden. Ausnahmen hiervon stellen Personen der Zeitgeschichte dar.

Des Weiteren darf sich ein Pressevertreter nicht auf die Aussage eines einzelnen Polizeibeamten berufen ohne weitere Recherchen bezüglich des Wahrheitsgehaltes der Verdachtsumstände vorzunehmen. Lediglich einer amtlichen Pressemitteilung oder polizeilichen Meldung darf in der Regel gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden.

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04. November 2015

Unzulässiger Rabatt in Höhe von 50% auf Taxifahrten

Hand hält ein Smartphone mit dem es ein Taxi ruft. Im Hintergrund befindet sich eine Zeitung und eine Kaffeetasse
Urteil des LG Stuttgart vom 16.06.2015, Az.: 44 O 23/15 KfH

Wird dem Kunden auf eine Taxifahrt ein Rabatt in Höhe von 50% gewährt, wenn die Buchung über ein bestimmtes Medium (hier: mittels einer App) und zu einer bestimmten Zahloption (hier: PayPal oder Kreditkarte) erfolgt, so verstößt diese Werbeaktion aufgrund der Unterschreitung des Festpreises gegen das Personenbeförderungsgesetz. Eine Fahrtenvermittlerin kann sich insbesondere dann nicht darauf berufen, als Vermittlerin nicht vom Personenbeförderungsgesetz betroffen zu sein, wenn sie selbst in die Abwicklung der Taxifahrt derart integriert ist, dass sie neben der Vermittlung an sich auch die Zahlungsmodalitäten regelt und zudem das Ausfallrisiko trägt.

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30. Oktober 2015

Fahrschule darf die Bezeichnung „Grundgebühr“ verwenden

Fahrschulenzeichen auf einem Autodach im Straßenverkehr
Beschluss des OLG Köln vom 21.08.2015, Az.: 6 W 91/15

Wirbt eine Fahrschule außerhalb ihrer Geschäftsräume mit einer frei festgesetzten und korrekt als „Grundbetrag“ bezeichneten „Grundgebühr“, so ist dies zulässig. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen unter dieser Bezeichnung keine amtlich festgesetzte Gebühr, die bei allen Fahrschulen gleich hoch und nicht verhandelbar sei, sondern eine eigens festgesetzte Gebühr, die variieren kann.

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30. Oktober 2015

Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch wiederholte Bildberichterstattung kann Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro rechtfertigen

mehrere Kamerateams in einer Reihe aufgereiht
Urteil des LG Hamburg vom 25.09.2015, Az.: 324 O 161/15

Die Veröffentlichung einer Reihe von Fotografien der Ehefrau eines weltbekannten, ehemaligen Formel 1-Rennfahrers, welche die abgebildete Person bei einem Krankenhausbesuch nach einem tragischen Schicksalsschlag zeigen, stellt auch unter Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, welcher einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 60.000 EUR begründen kann.

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30. Oktober 2015

Produktabbildung muss dem Lieferumfang entsprechen

Schrimstaender ist mit Betonplatten beschwert.
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2015, Az.: 4 U 66/15

Wird ein Sonnenschirm auf einer Onlineplattform mittels einer Produktabbildung beworben, welche neben dem Sonnenschirm auch den dazugehörigen Schirmständer mit Betonplatten zeigt, müssen alle auf der Abbildung erkenntlichen Produkte (einschließlich der Betonplatten) im Lieferumfang enthalten sein. Es reicht nicht aus, dass unter den Produktbeschreibungen der tatsächliche Lieferumfang der Ware beschrieben ist, da der Verbraucher die im Blickfang befindliche Abbildung als maßgeblichen Teil der Produktbeschreibung auffasst.

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30. Oktober 2015

Flughafengebühren müssen gesondert ausgewiesen werden

Ein Smartphone und Flugtickets liegen auf einem Laptop.
Urteil des LG Berlin vom 26.06.2015, Az.: 15 O 367/14

Ein Luftverkehrsunternehmen muss bei einer Flugbuchung neben dem Endpreis sowie anfallenden Steuern und Gebühren auch die Flughafengebühr gesondert ausweisen. Zwar ist es im Allgemeinen nicht geboten, dass ein Unternehmen den Verbraucher über die kalkulierten Kostenbestandteile informiert, aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht sei eine zusätzliche Transparenz der Preisberechnung jedoch sinnvoll. Da Flughafengebühren ausschließlich bei Flugantritt anfallen, kann der Verbraucher diese bei Stornierung der Flugreise als ersparte Aufwendungen vom Luftfahrtunternehmen zurückfordern.

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