Urteile aus der Kategorie „Urteile“

11. August 2020

Öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbildes per URL-Erreichbarkeit

Copyright blauer Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.06.2020, Az.: 11 U 46/19

Die vertragliche Unterlassungspflicht bei einem urheberrechtlich geschützten Lichtbild wird nicht dadurch verletzt, dass das Werk weiterhin unter einer 70-stelligen URL abrufbar ist. Das bedeutet, ein Lichtbild wird nicht dadurch öffentlich zugänglich gemacht, dass es weiterhin unter einem Link fortgehend zu erreichen ist. Begründet wird diese Entscheidung insbesondere dahingehend, dass bei einer URL, welche aus ca. 70-Zeichen besteht, der Personenkreis, der letztendlich Zugriff auf das Lichtbild hat, abgrenzbar und eingeschränkt ist.

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11. August 2020 Top-Urteil

Löschungsanspruch gegen Google: „Recht auf Vergessenwerden“ erfordert Einzelfallprüfung

Such-Funktion am Laptop
Pressemitteilung Nr. 95/2020 zu den Urteilen des BGH vom 27.07.2020, Az.: VI ZR 405/18, VI ZR 476/18

Der Bundesgerichtshof hat am 27.07.2020 zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessenwerden“ gefällt, das in beiden Fällen gegen den Suchmaschinenbetreiber Google geltend gemacht wurde. Die Kläger waren in der Vergangenheit wegen ihrer geschäftlichen Tätigkeit Gegenstand negativer Berichterstattung geworden und wollten erreichen, dass die Presseartikel in der Trefferliste der Suchmaschine nicht mehr auftauchen. Im ersten Fall wurde die Klage abgewiesen: Auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung gebe es kein unbeschränktes Recht auf Vergessenwerden gegenüber Google. Vielmehr sei für den Auslistungsanspruch nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO im Einzelfall eine umfassende Grundrechtsabwägung vorzunehmen. Im zweiten Fall wurde das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zwei Vorlagefragen gestellt, um den Fall anschließend zu entscheiden.

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07. August 2020

Cathy Hummels erzielt Sieg vor dem OLG München

Icon der App Instagram auf einem iPhone
Urteil des OLG München vom 25.06.2020, Az.: 29 U 2333/19

In dem Verfahren ging es um das Posten von Beiträgen, in denen verschiedene Unternehmen verlinkt wurden, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Der Kläger war der Auffassung bei diesen Beiträgen handele es sich um getarnte Werbung, umgangssprachlich auch Schleichwerbung genannt. Das Gericht sah dies nun allerdings anders: Hummels handele zwar auch als Unternehmerin, da sie mit dem Posten von Beiträgen auch den Zweck verfolge, ihre Aufmerksamkeit und Resonanz zu erhöhen um damit letztlich ihren eigenen „Marktwert“ zu steigern. Dieses allgemeine Interesse reiche jedoch nicht aus, um eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG anzunehmen. Die streitgegenständlichen Posts seien insoweit vergleichbar mit redaktionellen Beiträgen in Modezeitschriften, in denen ebenfalls Produkte beschrieben werden. Das OLG München hat jedoch die Revision zum BGH zugelassen, sodass der Rechtsstreit vielleicht höchstrichterlich geklärt werden wird.

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05. August 2020

Kinofilm „Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe“ zu stark beworben

Text Shopping Queen mit Krone
Pressemitteilung zum Urteil des VG Köln vom 09.06.2020, Az.: 6 K 14278/17

In der Sendung „Shopping Queen“ stand die Aufgabe der Teilnehmerinnen unter dem Motto des Kinofilms „Fifty Shades of Grey“. Durch zahlreiche Anspielungen und die Gestaltung des Hauptgeschehens der Sendung um den Kinofilm herum, sei nach Ansicht des VG Köln der Film in den Vordergrund gerückt. Dadurch habe er die redaktionellen Inhalte verdrängt und einen Ausgleich beider Belange unmöglich gemacht. Die Produktplatzierung habe sich folglich entgegen der Meinung des Senders nicht mehr im Rahmen des Zulässigen gehalten.

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05. August 2020

Fehlende Aufsichtsbehörde im Impressum führt zu Vertragsstrafe

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Urteil des LG Essen vom 03.06.2020, Az.: 44 O 34/19

Ein Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine abgegebene Unterlassungserklärung einhalten. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen, ist dieses Verschulden dem Unternehmen zuzurechnen. Zu diesem Ergebnis kam das LG Essen in einem Fall, in dem ein Unternehmen es unterlies, die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum auf einer Website zu benennen. Das Unternehmen ging hierbei unrichtig davon aus, es treffe kein Verschulden, weil der ehemalige Mitarbeiter die Website ohne Zustimmung des Unternehmens veranlasste und das Unternehmen keinen Zugriff auf die Website habe.

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30. Juli 2020

DSGVO-Verstoß kann abgemahnt werden

DSGVO Buchstaben hängend über Abmahnung
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.02.2020, Az.: 2 U 257/19

Die Datenschutzgrundverordnung regelt Rechtsbehelfe laut OLG Stuttgart nicht abschließend. Das bedeutet, dass ein Verstoß gegen die Verordnung nach dem UWG abgemahnt werden kann, wenn es sich bei der entsprechenden Norm um eine Marktverhaltensregel handelt. Hierfür muss eine Norm auch dazu bestimmt sein, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Außerdem muss der Verstoß geeignet sein, die geschützten Interessen spürbar zu beeinträchtigen. Das Gericht entschied vorliegend, dass die Informationspflichten aus Art. 13 Abs. 1 lit. a, c und Abs. 2 lit. b, d und e DSGVO Marktverhaltensregeln darstellen.

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24. Juli 2020

„mytaxi“ darf keine ortsfremden Taxis an Kunden übermitteln

Smartphone auf dem eine Taxi-App geöffnet ist
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.06.2020, Az.: 6 U 64/19

Die App „mytaxi“ handelt wettbewerbswidrig, wenn sie ortsfremde Taxis an Kunden vermittelt. Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG dürfen Taxis nur in der Gemeinde bereitgehalten werden in der der Taxiunternehmer seinen Betriebssitz hat. Durch die Vermittlung verstoße „mytaxi“ aber nicht direkt gegen diese wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht, da sie nicht Adressatin der Norm sei, so das Gericht. Jedoch müsse „mytaxi“ als Teilnehmerin bzw. Gehilfin haften, da ihr bekannt gewesen sei, dass solche unzulässigen Fahrten durch ihr Geschäftsmodell gefördert werden. Weiterhin habe sie solche Verstöße billigend in Kauf genommen, da sie es unterlassen habe, nach Bekanntwerden eines ähnlichen Vorfalls, die App entsprechend umzuprogrammieren.

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23. Juli 2020 Top-Urteil

Sieg für Ritter Sport – Ende der „Schokoladenschlacht“!

gemischte Schokoladensorten
Pressemitteilung Nr. 93/2020 zu den Beschlüssen des BGH vom 23.07.2020, Az.: I ZB 42/19, I ZB 43/19

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Es ist offiziell: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausschließlich Ritter Sport quadratisch bleiben darf. So findet ein jahrzehntelanger Patentrechtsstreit zwischen Milka und Ritter Sport ein Ende. Mit dem bekannten Werbeslogan wird zwar eine Vermarktungsstrategie verfolgt, allerdings verleiht die quadratische Form der Verpackung der Schokolade keinen wesentlichen Wert, sodass ein markenrechtlicher Schutz besteht. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass der bekannte Werbeslogan zwar dazu führen kann, dass die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflusst wird, letztendlich habe die Form aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

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22. Juli 2020

YouTube gibt keine Telefonnummern und E-Mail-Adressen weiter

AdobeStock_247048641;247048641; Computer mit geöffneten Videoplayer.
Urteil des EuGH vom 09.07.2020, Az.: C-264/19

YouTube ist nicht verpflichtet, Auskunft über Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen von Nutzern, die auf dessen Plattform Urheberrechte verletzen, zu erteilen. Die Constantin Filmverleih GmbH klagte, nachdem vollständige Filme kostenlos auf YouTube einsehbar waren, gemäß § 101 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UrhG auf Auskunft der Adressen solcher Nutzer, die die Filme auf der Plattform hochgeladen haben. Der EuGH urteilte nun, auf Vorlagefrage des BGH hin, dass unter den Begriff der "Adresse", der sich wiederum aus Art. 8 Abs. 2 a der Richtlinie 2004/48/EG ergibt und zur Auslegung des § 101 UrhG herangezogen wird, lediglich Informationen über die postalische Anschrift, nicht jedoch Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen fallen.

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21. Juli 2020

Preisbindung von Arzneimitteln: Keine Geschenke in Apotheken!

rotes Geschenk in Apotheke
Pressemitteilung Nr. 43/2020 zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.2020, Az.: 3 C 20.18

Erwirbt ein Kunde in einer inländischen Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, haben die Apotheken Sorge zu tragen, dass keine Geschenkzugaben wie Geschenkpapier oder Kuschelsocken gewährt werden. Begründet hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung dahingehend, dass ansonsten ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vorliegen würde. Es ist zwingend erforderlich, dass der Abgabepreis - für verschreibungspflichtige Medikamente – einheitlich gestaltet ist.

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