Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

07. Februar 2011

Zur Zulässigkeit von Abschlussgebührenregelungen in AGB bei Bausparverträgen

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: XI ZR 3/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel "Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird," hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.
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03. Februar 2011

Bis 2007 keine Preisobergrenze für andere als 0190er-/0900er-Rufnummern

Urteil des LG Marburg vom 12.01.2011, Az.: 5 S 82/09 Die im "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdienstrufnummern" von 2003 festgelegte Preisobergrenze von 2,00Euro/min ist nicht analog auf andere Rufnummern anwendbar. Zu dieser Zeit bestand keine planwidrige Regelungslücke, dem Gesetzgeber ging es lediglich  um eine Regelung für 0190er-/0900er-Rufnummern. Erst mit dem "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" von 2007 wurde die Preisobergrenze auch auf Weitervermittlungen durch einen Auskunftsdienst ausgeweitet.
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02. Februar 2011

Aufgeblähte Antragsformulare zur Erstattung von Steuern und Flughafengebühren von „Germanwings“ nicht mehr zulässig

Urteil des LG Köln vom 28.10.2010, Az.: 31 O 76/10 Kunden von "Germanwings" dürfen nicht mehr aufgrund komplizierter und schwer verständlicher Antragsformulare von der Erstattung ihrer im Voraus gezahlten Steuern und Flughafengebühren abgeschreckt werden. Der Verbraucher wurde durch das handschriftliche Ausfüllen des Formulars und die Aufforderung zur Abgabe detaillierter, jedoch größtenteils überflüssiger Angaben in der Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Geltendmachung eines etwaigen Rückerstattungsanspruches beeinträchtigt.
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01. Februar 2011 Top-Urteil

Zur Widerrufsbelehrung – wenn zitieren, dann auch richtig

Widerufsrecht im Gesetzestext gelb markiert
Urteil des BGH vom 01.12.2010, Az.: VIII ZR 82/10

Im Hinblick auf die Belehrung über das Rückgaberecht kann sich ein Unternehmer jedenfalls dann nicht auf das Muster zu § 14 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung berufen, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das dieser Musterbelehrung vollständig entspricht. Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein.

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24. Januar 2011

Berechnung des Schadensersatzes bei Filesharing

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.11.2010, Az.: 12 O 521/09 Dem in seinen Rechten durch die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes in sog. Tauschbörsen verletzten Rechteinhaber steht es grundsätzlich frei, den ihm gegen den Verletzer zustehenden Schadensersatzanspruch im Wege der Lizenzanalogie gem. § 97 II S.3 UrhG zu berechnen. Danach steht dem Rechteinhaber eine Lizenzvergütung in der Höhe zu, welche bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages zwischen zwei vernünftigen Parteien als angemessene Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Als Schätzungsgrundlage kann dabei der GEMA-Tarif VR-W I herangezogen werden.
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12. Januar 2011

Zur Werbung für die Aktivierung „fettfressender“ Hormone ohne wissenschaftlichen Hintergrund

Urteil des OLG Hamm vom 30.11.2010, Az.: I-4 U 88/10

Es ist unzulässig, mit der Wirkung von Lebensmitteln zu werben, die ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Somit ist die Werbung für Kapseln, mit denen angeblich ein "fettfressendes" körpereigenes Schlankheitshormon angeregt werden soll, ohne dass dies im Rahmen einer öffentlichen Studie nachgewiesen wurde, irreführend. Insbesondere Verbraucher die unter ihrem Übergewicht leiden, sind oftmals unkritischer gegenüber neu beworbenen Produkten und daher schutzbedürftiger als andere Verbraucher.
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05. Januar 2011

Preisspaltung bei der Gasversorgung

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: KZR 5/10 Eine Preisspaltung kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn ein beherrschendes Unternehmen seine Tätigkeit auf einen anderen Markt ausdehnen will, auf dem ein erfolgversprechender Marktzutritt anders als durch eine vorübergehende, signifikante Unterbietung des dort vorzufindenden Preisniveaus nicht möglich erscheint, weil funktionierender Wettbewerb auf diesem Markt bisher nicht besteht.
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29. Dezember 2010

Unzulässige AGB-Klauseln bei Stromversorgungsverträgen

Urteil des LG München I vom 05.08.2010, Az.: 12 O 3478/10 Eine Garantie, nach der ein Anbieter immer mindestens 1 Cent billiger als der Grundversorger ist, ist dann unzulässig, wenn der Anbieter nach Preiserhöhungen des Grundversorgers seine Preise ebenfalls erhöhen kann. Dabei wird der Kunde unangemessen benachteiligt, da er keinen Einblick in die Preise des Grundversorgers hat und sein Anbieter ihm Preise diktieren kann.
Ebenfalls unzulässig ist eine Klausel mit Entbindung von der Leistungspflicht des Stromversorgers bei höherer Gewalt, wenn nicht auch gleichzeitig der Verbraucher über die Entbindung von seiner Zahlungspflicht informiert wird.
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29. Dezember 2010

Telefonanbieter muss Kunden bezüglich auffällig hoher Rechnungen hinweisen

Urteil des LG Bonn vom 01.06.2010, Az.: 7 O 470/09

Ein Telekommunikationsunternehmen ist gegenüber langjährigen Kunden zur besonderen Fürsorge verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei dem Kunden aufgrund von ungewöhnlichem Internet-Nutzungsverhalten auffällig hohe Rechnungen entstehen und das Unternehmen im Rahmen der Schadensbegrenzung den Internetzugang des Anschlussinhabers nicht kurzfristig sperrt oder ihn auf sein ungewöhnliches Nutzungsverhalten hinweist.
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16. Dezember 2010

Prüfungspflichten des Unternehmers beim Widerruf

Urteil des LG Kiel vom 09.07.2010, Az.: 14 O 22/10

Der Hinweis, dass das Widerrufsrecht nur gilt, wenn der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist, ist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung unzulässig. Eine solche Formulierung widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen, dass ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen selbst prüfen muss, ob der Käufer als Verbraucher anzusehen ist. Der Käufer wird anderes davon ausgehen, er selbst habe zu prüfen, ob er als Verbraucher einzustufen ist. Weiter muss ein Unternehmer sich stets darum kümmern, dass ein Verbraucher richtig und vollständig über die jeweils geltende Rechtslage informiert wird.
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