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Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
22. Juli 2008 Urteil des BGH vom 12.04.2007, Az.: VII ZR 122/06 Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.
Weiterlesen 21. Juli 2008 Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 169/05 a) Ist eine im patentamtlichen Löschungsverfahren wegen Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses nach §§ 50, 54 MarkenG ergangene Löschungsanordnung noch nicht rechtskräftig, ist im Verletzungsrechtsstreit bis zur Rechtskraft der Entscheidung weiter vom Bestand der Marke auszugehen. ...
Weiterlesen 21. Juli 2008 Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 108/05 Gem. § 23 Nr. 2 MarkenG wird dem Inhaber einer Marke nicht das Recht gewährt, einem Dritten deren Nutzung zu verbieten. Dabei darf diese nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Davon ist auszugehen, wenn die Nutzung nicht den anständigen Gepflogenheiten im Gewerbe oder Handel entspricht.
Weiterlesen 21. Juli 2008 Urteil des LG Traunstein vom 20.05.2008, Az.: 7 O 318/08 Stimmt ein Verbraucher im Verlauf eines Telefonats der Frage zu, dass er nach Auswertung einer Studie telefonisch kontaktiert werden könne, ist darin noch kein Einverständnis zu sehen, dass er die Anbahnung eines geschäftlichen Kontaktes verfolge. Die Vorschrift des § 4a Satz 2 BDSG verlangt, dass, um eine wirksame Einwilligung abgeben zu können, der Betroffene auf den Datenerhebungs- und Datenverwendungszweck hinzuweisen ist. ...
Weiterlesen 17. Juli 2008 Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.07.2008, Az.: 8 A 10310/08.OVG Die Formulierung auf einer Flasche eines Getränks „mit Sekt & Orange“ macht deutlich, dass ein Mischgetränk - und nicht allein ein Sekt - gegeben ist. Deshalb ist auch der zusätzlich auf den Etiketten deutlich sichtbare Begriff „Mousseux“ nicht geeignet, den Verbraucher dahingehend zu täuschen, es liege ein Sekt vor. Zugleich zeigt die Wortwahl „mit Sekt & Orange“ aus der Sicht eines objektiven Durchschnittsverbrauchers aber auch, dass es sich bei dem Produkt nicht um einen „Sekt-Orange“ im Sinne einer Komposition ausschließlich aus Sekt und Orangenfruchtsaft handelt, sondern um ein aus mehreren Bestandteilen hergestelltes Mischgetränk.
Weiterlesen 17. Juli 2008 Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 75/06 Veröffentlicht ein Unternehmer die Nummer seines Telefaxanschlusses in allgemein zugänglichen Verzeichnissen, erklärt dieser hiermit, dass Kunden dieses Kommunikationsmittel für bestimmungsgemäße Kaufanfragen nutzen können. Sofern sich nicht im Einzelfall etwas anderes aus den Umständen ergibt, erstreckt sich dieses Einverständnis auch auf Anfragen gewerblicher Nachfrager. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Unternehmen seine E-Mail-Adresse - etwa auf seiner Homepage - veröffentlicht. Die Faxnummer und die E-Mail-Adresse eines Unternehmens seien gerade dazu bestimmt, Anfragen hinsichtlich des Waren- oder Leistungsangebot entgegenzunehmen, so die Karlsruher Bundesrichter.
Weiterlesen 17. Juli 2008 Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 219/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
Weiterlesen 15. Juli 2008 Urteil des LG Bochum vom 08.07.2008, Az.: 13 O 128/05 Werden unwirksame Klauseln in den AGB verwendet, welche die Verbraucher benachteiligen, so wird der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht beeinträchtigt. Dadurch werden die Kunden daran gehindert, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, was wiederum für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
Weiterlesen 15. Juli 2008 Urteil des AG Wiesloch vom 20.06.2008, Az.: 4 C 57/08 Wenn ein Kunde kein wirksames Angebot auf Abschluss eines Überweisungsvertrages abgibt, so kann sein Konto nicht belastet werden. Falls es zu einer missbräuchlichen Verwendung von Passwörtern oder anderen Identitätsmerkmalen, so z.B. PIN und TAN im Rahmen des Phishing, kommt, so liegt eine Rechtsscheinhaftung des Bankkunden nicht vor. Grundsätzlich trägt das Fälschungsrisiko die Bank.
Weiterlesen 14. Juli 2008 Urteil des PfalzOLG vom 15.11.2007, Az.: 4 U 98/07 Gemäß § 312 c BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Zf. 10 BGB-InfoVO sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über sämtliche Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts zu belehren. Belehrt ein Unternehmer im Rahmen des Widerrufsrechts nicht über einen evtl. Wertersatz zum Ausgleich für die Verschlechterung der Ware, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetreten sein könnte, handelt dieser wettbewerbswidrig.
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