Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

04. Oktober 2007

BGH konkretisiert Platzierung der Preisangaben im Internethandel

Pressemitteilung Nr. 139/2007  des BGH vom 04.10.2007, Az.: I ZR 143/04 Der BGH hat am 04.10.2007 entschieden, dass laut Preisangabenverordnung zwar die Hinweise auf die Umsatzsteuer und die Liefer- und Versandkosten auf einer Internetseite anzugeben sind, jedoch sei dem durchschnittlichen Internetbenutzer bekannt, dass im Versandhandel üblicherweise zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Angegebene Preise würden normalerweise als Brutto-Preise eingestuft. Es genügt daher laut BGH, wenn die angegebenen Preise leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite angegeben werden. Der BGH hat damit zwar das Urteil der Vorinstanz bestätigt, aber dennoch der strengen Praxis des Hanseseatischen Oberlandesgerichts zu Preisangaben eine Absage erteilt. Weiter hat der BGH entschieden, dass Verkäufer nach der BGB-InfoVO nicht verpflichtet sind im Fernabsatz über Gewährleistungsrechte zu informieren, wenn dieser nicht von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten abweicht. (Quelle: Pressemitteilung BGH vom 04.10.2007)
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02. Oktober 2007

Vertragsabschluss über Gewinnspielteilnahme ist ein Haustürgeschäft

Urteil des LG Koblenz vom 02.10.2007, Az.: 6 S 19/07 Wenn sich ein Verbraucher wegen eines Gewinngutscheins in ein Fitnessstudio begibt und in Folge dessen ein Vertrag abschließt, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Die Koblenzer Richter entschieden, dass ein solcher Vertragsschluss als Haustürgeschäft mit ebensolchen Bedingungen und Folgen anzusehen ist.
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26. September 2007

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Urteil des LG Köln vom 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07 Arglistige Täuschung (§ 123 BGB) im Zusammenhang mit einem Eintragungsangebot für das Deutsche Gewerberegister. In Fällen, in denen der Verfasser einer Offerte mittels Aufmachung und Formulierung seines Vertragsangebotes gezielt eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, den Adressaten über die Folgekosten der offerierten Leistung zu täuschen, steht dem Getäuschten selbst dann ein Anfechtungsrecht gemäß § 123 BGB zu, wenn der Adresssat des Schreibens bei sorgfältigem Lesen des Angebots die auf ihn zukommenden Kosten hätte erkennen können.
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26. September 2007

BFH akzeptiert eingescannte Belege

Urteil des BFH vom 26.09.2007, Az.: I B 53/07 Der Steuerpflichtige ist gehalten, der Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später durch Scannen digitalisierte Ein- und Ausgangsrechnungen über sein Computersystem per Bildschirm lesbar zu machen. Er kann diese Verpflichtung nicht durch das Angebot des Ausdruckens auf Papier abwenden. ...
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21. September 2007

Sternchenhinweis für ein anmelde- und kostenpflichtiges Angebot

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 21.09.2007, Az.: 2/03 O 856/06 Ein Sternchenhinweis für die Anmelde- und Kostenpflichtigkeit eines Angebots ist unzulässig, wenn der Hinweis erst beim Adressformular angebracht ist, da der Verbraucher in dem zugeordneten Text nicht Angaben über ein Entgelt des Angebots erwartet.
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20. September 2007

Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

Pressemitteilung des BGH vom 20.09.2007, Az.: I ZR 88/05 Der BGH hat am 20.09.2007 entschieden, dass Werbeanrufe bei Unternehmen wettbewerbswidrig sein können, da sie zu belästigenden oder sonst unerwünschten Störungen der beruflichen Tätigkeit des Angerufenen führen können. Anders als Anrufe bei Privatpersonen sei ein Werbeanruf im geschäftlichen Bereich allerdings bereits dann zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran zu vermuten sei.
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20. September 2007

BGH verneint Verletzung der Marke „Kinder“

Pressemitteilung des BGH vom 20.09.2007, Az.: I ZR 6/05 Ber BGH hat am 20.09.2007 entschieden, dass der Wortbestandteil "Kinder" für Schokolade für sich genommen nicht über markenrechtlichen Schutz verfüge und somit eine Verletzung der Wort-/Bildmarken "Kinder" durch die angegriffene Marke "Kinder Kram" verneint.
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12. September 2007

Die Formulierung „Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung“ in einer Widerrufsbelehrung ist zulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 12.09.2007, Az.: 5 W 129/07 Im vorliegenden Urteil des OLG Hamburgs musste der Senat erneut entscheiden, ob die Formulierung "Widerrufsrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung" zulässig ist. Die Hamburger Richter hielten jedoch entgegen der Meinung des Landgerichts diese Forumlierung für ordnungsgemäß, da die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten dem Mustertext gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV entspräche. Zwar sei dieser Mustertext jedenfalls insofern unvollständig, als er § 312 d Abs. 2 BGB nicht berücksichtige, doch lässt sich dadurch noch kein erheblicher Wettbewerbersverstöß begründen, wenn sich an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten werde.
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