Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

07. Dezember 2007

Internet-Vertragsfallen: IQ-Test, Flirtportal, Berufswahltest, Lebenserwartungstest & Co im PAngV-Check

Urteil des LG Hanau vom 07.12.2007, Az.: 9 O 870/07 Nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 PAngV) muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet und wahrnehmbar sein. Zur Erhaltung der Übersichtlichkeit kann im Internet eine Preisinformation innerhalb einer Seitenhierarchie gegeben werden, durch die sich der Nutzer "hindurch klickt" und scrollt. Der Verbraucher muss nicht damit rechnen, dass sich in den AGB Preisangaben befinden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende, weitergehende Preisinformation enthält. Ein Sternchen, welches lediglich einer Aufforderung nachgeht alle Datenfelder einer Anmeldeoption (Anmeldeformular) vollständig auszufüllen, ist nicht geeignet durch einen zugehörigen Sternchenhinweis eine ausreichende Preisklarheit i.S.d. § 1 Abs. 6 PAngV herzustellen, da der Verbraucher in diesem Zusammenhang keine Hinweise auf eine Vergütungspflicht erwarten wird, sondern allenfalls zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der betreffenden Anmelde- und Formularfelder.
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06. Dezember 2007

Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

Pressemitteilung des BGH vom 06.12.2007, Az.: I ZR 169/04 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern die Abweisung der Klage eines bekannten Parfümherstellers gegen einen Konkurrenten bestätigt, dessen preisgünstige Parfüms Duftimitate der Produkte der Klägerin sein und durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu den Originalprodukten wecken sollen. Auch wenn der angesprochene Kreis die Anspielung auf evtl. Originalprodukte verstehe, fehle es doch an der nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG zu fordernden Deutlichkeit der Imitationsbehauptung.
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05. Dezember 2007

Kein Mitverschulden eines Phishing-Opfers

Urteil des LG Köln vom 05.12.2007, Az.: 9 S 195/07 Ein Mitverschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens in einem Fall des Phising liegt nicht vor. Ein solches Mitverschulden sei zwar grundsätzlich anzunehmen, wenn der Kontoinhaber PIN und TAN aufgrund von Phishing oder Vishing herausgibt. Andererseits könnten Täter andere Angriffsmethoden wie Malware und Pharming auch dann mit Erfolg einsetzen, wenn der Kontoinhaber sich hinreichend schützt und hinreichend aufmerksam ist.
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28. November 2007

Angebote unter Zugrundelegung eines Mindestpreises bei eBay wettbewerbswidrig

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 28.11.2007, Az.: 3-08 O 168/07 Bei eBay besteht die Möglichkeit, einen für die Käufer nicht erkennbaren Mindestpreis festzulegen. Dieser liegt über dem Startpreis. Hierdurch soll sich der Verkäufer laut eBay davor absichern können, den Artikel nicht unter einem bestimmten Wert zu verkaufen. Ein solches Angebot unter Zugrundelegung eines versteckten Mindestpreise ist wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG. Dies hat nun das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.11.2007 entschieden.
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27. November 2007

Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum „spickmich.de“

Pressemitteilung des OLG Köln vom 27.11.2007, Az.: 15 U 142/07 Nach einem heute verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet auch künftig erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen.
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23. November 2007

Vodafone erwirkt einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wegen Verkauf des iPhones

Einstweilige Verfügung des LG Hamburg vom 23.11.2007, Az.: 315 O 923/07 Der Mobilfunkanbieter Vodafone hat am 19. November gegen seinen Konkurrenten T-Mobile eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es T-Mobile untersagt das iPhone nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder mit einer technischen Sperre versehen anzubieten, wodurch das iPhone nur im Netz von T-Mobile betrieben werden kann. T-Mobile hatte von Apple das exklusive Vertiebsrecht für das iPhone für Deutschland erhalten. Vodafone hatte zuvor vergeblich mit Apple um den Vetrieb des iPhones verhandelt. T-Mobile hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung erhoben. Hierüber wird am 29.11.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelt.
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22. November 2007

Verkauf von Weihnachtsartikeln in Apotheke zulässiges Nebengeschäft

Urteil des OLG Oldenburg vom 22.11.2007, Az.: 1 U 49/07 Der Verkauf geringwertiger Weihnachtsartikel in einer Apotheke ist ein zulässiges Nebengeschäft im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 8 ApoG, das als Werbemaßnahme jedenfalls im Licht der wertsetzenden Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG erlaubt ist. Überdies liegt allenfalls eine unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs vor (§ 3 UWG).
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22. November 2007

Direktansprache am Arbeitsplatz III

Urteil des BGH vom 22.11.2007, Az.: I ZR 183/04 Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeitnehmer Daten zu dessen Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten vorhält, geht über das für eine erste Kontaktaufnahme Notwendige hinaus und handelt daher wettbewerbswidrig (Fortführung von BGHZ 158, 174 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).
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15. November 2007

Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

Urteil des BGH vom 15.11.2007, Az.: III ZR 247/06 Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, sind unwirksam: a) Unabhängig davon behält sich die X GmbH & Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. b) Die X GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit. d) Die X GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge zu ändern. In diesem Fall ist … die X GmbH & Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die X GmbH & Co. KG die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst."
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