Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

18. Januar 2008

Sperrungsentgelt

Urteil des AG Meldorf vom 18.01.2008, Az.: 84 C 1380/07 Das AG Meldorf hat entschieden, dass ein Netz-Betreiber keinen Anspruch auf Zahlung eines Entgeltes für die Sperrung eines Mobilfunkanschlusses hat.
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17. Januar 2008

Gültigkeit von Gutscheinen darf nicht auf ein Jahr befristet werden

Pressemitteilung des OLG München vom 17.01.2008, Az.: 29 U 3193/07 In einem von der Verbraucherzentrale erstrittenem Urteil des Oberlandesgericht München darf der Internet-Versandhändler Amazon die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen.
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15. Januar 2008

Keine Störerhaftung des Usenet-Providers

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.01.2008, Az.: I-20 U 95/07 Dem Usenet-Provider ist aufgrund der besonderen Konstellation des Usnet eine ständige Überprüfung künftiger Postings auf Rechtsverletzungen nicht zuzumuten. Dies gilt auch nach Kenntnis konkreter Fälle.
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20. Dezember 2007

Fristen dürfen ausgenutzt werden

Urteil des BGH vom 20.12.2007, Az.: III ZB 73/07 Es kann einem nicht entgegengehalten werden, dass mit der Faxübermittlung bis 9 Minuten vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zugewartet wurde, denn Fristen können voll ausgenutzt werden. Mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer ist das Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn so rechtzeitig mit der Faxübermittlung begonnen wird, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist.
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14. Dezember 2007

„Verstecken“ des Widerrufsrechts hinter AGB-Link ist unlauter

Urteil des LG Berlin vom 14.12.2007, Az.: 96 O 329/07 Gemäß §§ 355, 312c Abs. 1 S. 1 BGB besteht für einen Unternehmer die Pflicht, den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe vor dessen Vertragserklärung die Informationen über ein Bestehen oder Nichtbestehen, Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts zu informieren. Erforderlich dafür ist, dass der Verbraucher ohne gezielte Suche auf alle diesbezüglich relevanten Angaben stößt. Unter dem Link mit der Bezeichnung "AGB" über das Widerrufsrecht zu informieren genügt demnach nicht den Ansprüchen, da der durchschnittliche Verbraucher hinter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Unternehmer gestellte Vertragsbedingen erwartet und nicht eine gemäß § 312c Abs. 1 S. 1 BGB geschuldete Information.
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07. Dezember 2007

Internet-Vertragsfallen: IQ-Test, Flirtportal, Berufswahltest, Lebenserwartungstest & Co im PAngV-Check

Urteil des LG Hanau vom 07.12.2007, Az.: 9 O 870/07 Nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 PAngV) muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet und wahrnehmbar sein. Zur Erhaltung der Übersichtlichkeit kann im Internet eine Preisinformation innerhalb einer Seitenhierarchie gegeben werden, durch die sich der Nutzer "hindurch klickt" und scrollt. Der Verbraucher muss nicht damit rechnen, dass sich in den AGB Preisangaben befinden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende, weitergehende Preisinformation enthält. Ein Sternchen, welches lediglich einer Aufforderung nachgeht alle Datenfelder einer Anmeldeoption (Anmeldeformular) vollständig auszufüllen, ist nicht geeignet durch einen zugehörigen Sternchenhinweis eine ausreichende Preisklarheit i.S.d. § 1 Abs. 6 PAngV herzustellen, da der Verbraucher in diesem Zusammenhang keine Hinweise auf eine Vergütungspflicht erwarten wird, sondern allenfalls zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der betreffenden Anmelde- und Formularfelder.
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06. Dezember 2007

Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

Pressemitteilung des BGH vom 06.12.2007, Az.: I ZR 169/04 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern die Abweisung der Klage eines bekannten Parfümherstellers gegen einen Konkurrenten bestätigt, dessen preisgünstige Parfüms Duftimitate der Produkte der Klägerin sein und durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu den Originalprodukten wecken sollen. Auch wenn der angesprochene Kreis die Anspielung auf evtl. Originalprodukte verstehe, fehle es doch an der nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG zu fordernden Deutlichkeit der Imitationsbehauptung.
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05. Dezember 2007

Kein Mitverschulden eines Phishing-Opfers

Urteil des LG Köln vom 05.12.2007, Az.: 9 S 195/07 Ein Mitverschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens in einem Fall des Phising liegt nicht vor. Ein solches Mitverschulden sei zwar grundsätzlich anzunehmen, wenn der Kontoinhaber PIN und TAN aufgrund von Phishing oder Vishing herausgibt. Andererseits könnten Täter andere Angriffsmethoden wie Malware und Pharming auch dann mit Erfolg einsetzen, wenn der Kontoinhaber sich hinreichend schützt und hinreichend aufmerksam ist.
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