Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

08. November 2007

Telefonsexdienstleistungen nicht weiter sittenwidrig

Urteil des BGH vom 08.11.2007, Az.: III ZR 102/07 Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von sogenannten Telefonsexdienstleistungen kann seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nicht mehr mit Erfolg der Einwand der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden.
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02. November 2007

Offensichtlich unberechtigte Abmahnungen können einen (seinerseits abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß darstellen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.11.2007, Az.: 3-11 O 154/07 Im vom Landgericht Frankfurt zu entscheidenden Fall hatte einer unserer Mandanten eine Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten. In der vom gegnerischen Rechtsanwalt vorformulierten Unterlassungserklärung wurde unser Mandant jedoch zur Unterwerfung hinsichtlich einer Vielzahl weiterer - von ihm nicht begangener und auch in der Abmahnung selbst nicht gerügter - Wettbewerbsverstöße aufgefordert. Der abmahnende Unternehmer hat dadurch seinerseits wettbewerbswidrig gehandelt. ...
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30. Oktober 2007

Klausel „Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt in Textform“ ist unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 107/07 Die Belehrung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung" ist zwar insoweit zutreffend, als die Frist jedenfalls nicht vor dem Erhalt einer in Textform erfolgten Widerrufsbelehrung beginnt, sie ist aber falsch, weil nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist bei der hier streitigen Lieferung von Waren nicht vor dem Tages ihres Eingangs beim Empfänger beginnt. ...
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30. Oktober 2007

Call-by-Call Nutzer keine konkludente Einwilligung für Werbeanrufe

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 30.10.2007, Az.: 2/18 O 26/07 Nutzt ein Verbraucher die Dienste eines Call-by-Call Anbieters, ist dies keine konkludent Einwilligung in Werbeanrufe. Denn diese stellen eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, weil die erklärte Einwilligung sich nicht auf Werbung im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses beschränkt, sondern auch sonstige Werbung ermöglichen würde. Es ist insbesondere darauf abzustellen, dass es dem Kunden eines Call-by-Call Anbieters gerade darauf ankommt, eine einmalige Leistung ohne weitere Vertragsbindung in Anspruch zu nehmen. 
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19. Oktober 2007

Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend

Pressemitteilung des BGH vom 19.10.2007, Az.: I ZR 102/05 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.
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16. Oktober 2007

Haftung eines siebenjährigen Kindes bei einem Unfall

Urteil des BGH vom 16.10.2007, Az.: VI ZR 42/07 Lässt ein achtjähriges Kind auf dem Bürgersteig sein Fahrrad los, damit es von alleine weiterrollt, und rollt das führungslose Fahrrad auf die Fahrbahn gegen das zu diesem Zeitpunkt vorbeifahrende Kraftfahrzeug, so handelt es sich um einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug im Sinne des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F., der zu einer Haftungsprivilegierung des Kindes führt.
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16. Oktober 2007

Zur Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender e-mail-Werbung

Urteil des OLG Hamm vom 16.10.2007, Az.: 4 U 91/07 Unterlassungsanträge die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, sind grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen. Abweichendes kann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert.
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12. Oktober 2007

Einführungsrabatte bei Werbung für Nutzfahrzeuge sind nicht unlauter

Urteil des OLG Köln vom 12.10.2007, Az.: 6 U 80/07 Ein Automobilhersteller der gegenüber Gewerbetreibenden mit Einführungsrabatten mit der Formulierung "bis zu..." wirbt, handelt nicht irreführend. Für den Angesprochenen wird es erkennbar sein, dass der höchste Preisnachlass nicht beim günstigsten Fahrzeug zu erzielen ist. Auch verstößt der Hersteller nicht gegen das Transparenzgebot, welches grundsätzlich Anwendung findet.
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