Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

27. Juni 2007

Zulässige Zeitspanne für Schadensregulierung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.06.2007, Az.: I-1 W 23/07 Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Verkehrsunfallsachen muss dem Schädiger sowie der in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherung eine angemessene Zeit zur Prüfung des Anspruchs eingeräumt werden. Der Haftpflichtversicherer ist nicht verpflichtet, unbesehen und vorschnell Zahlungen zu leisten. Die Bemessung der Prüfungszeit hängt naturgemäß von den Umständen des Einzelfalles ab. Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen – wie hier – durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen.
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19. Juni 2007

Wertersatzklausel bei eBay

Urteil des OLG Hamburg vom 19.06.2007, Az.: 5 W 92/07 Auch wenn dem Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erst nach Vertragsschluss zugegangen ist, so kann der Unternehmer im Fernabsatz Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache im Falle des Widerrufs verlangen. ...
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05. Juni 2007

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.06.2007, Az.: I-20 U 176/06 Allein der Umstand, dass ein Unternehmen eine Vielzahl von Internet-Händlern abmahnt, lässt nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen schließen. Es ist nicht zu missbilligen, dass auch ein weniger umsatzstarkes Unternehmen gegen seine Mitbewerber vorgeht, damit diese durch Missachtung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften keinen wettbewerbsrechtlichen Vorsprung vor dem eigenen Unternehmen erlangen. ...
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25. Mai 2007

Irreführende Werbung

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.05.2007, Az.: 38 O 273/06 Wirbt ein Unternehmen für eine Kugelleuchte mit der Aussage "Das Original", wird beim Verbraucher der unzutreffende Eindruck erzeugt, dass die Leuchte ursprünglich vom werbenden Unternehmen stammt und andere Anbieter entweder eine billige Kopie oder Nachahmung verkaufen würde, obwohl diese bereits vor Gründung des Werbenden von Wettbewerbern angeboten wurde.
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24. Mai 2007

Der Werbeslogan „Wer auf Erdgas umstellt, spart“ ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Oldenburg vom 24.05.2007, Az.: 1 U 106/06 1. Ein Erdgaslieferant, der unter Hinweis auf eine von ihm in Auftrag gegebene Untersuchung des TÜV mit der Aussage "Wer auf Erdgas umstellt, spart" für den Einsatz von Erdgas statt Heizöl zum Heizen wirbt, unterliegt mangels erkennbarer Bezugnahme auf einen oder mehrere konkrete Mitbewerber nicht den aus § 6 UWG sich ergebenden wettbewerbsrechtlichen Schranken der vergleichenden Werbung. ...
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