Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

23. Januar 2007

Double-Opt-In-Verfahren

Urteil des LG Berlin vom 23.01.2007, Az.: 15 O 346/06 Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Check-Mail bei einem Double-Opt-In-Verfahren für eine Newsletter-Bestellung kein Spam ist. Dies begründet das Gericht damit, dass es dem Verwender eines eines Double-Opt-In-Verfahrens nicht zuzumuten sei, in jedem Einzelfall sicherzustellen, dass diese Funktion nicht zur Versendung von E-Mails an Personen missbraucht wird, die einen Empfang nicht selber veranlasst haben.
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18. Januar 2007

Unversicherter Versand

Urteil des LG Hamburg vom 18.01.2007, Az.: 315 O 457/06 Der Zusatz "unversicherter Versand" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar. "Freibleibende Angebote" und die Annahmeverweigerung "unfreier Sendungen" sind unzulässig.
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11. Januar 2007

Kundenirreführung wegen unübersichtlicher Gestaltung von Kontoauszügen

Urteil des BGH vom 11.01.2007, Az.: I ZR 87/04 Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).
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14. Dezember 2006

200 Abmahnungen sind nicht rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2006, Az.: 6 U 129/06 Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 14.12.2006, Az 6 U 129/06, entschieden, dass auch wenn eine große Zahl von Abmahnungen - in diesem Fall um die 200 Stück - vorliegt, diese nicht aufgrund ihrer Anzahl rechtsmissbräuchlich sind. Zudem hat das OLG Frankfurt in dem Streit entschieden, dass die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoss darstellt.
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07. Dezember 2006

UVP ist als bekannte Abkürzung nicht irreführend

Urteil des BGH vom 07.12.2006, Az.: I ZR 271/03 a) Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und unverbindlich sind. b) Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.
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